Das 1-Euro-Ticket für die Fahrradmitnahme in Bayern: Alle Details und Einschränkungen

Das 1-Euro-Fahrradmitnahmeticket ist Bestandteil des Bayerischen Radgesetzes. Es ermöglicht die Fahrradmitnahme für 1 Euro pro einfacher Fahrt von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb des Geltungsbereichs. Das BaSTi (R) kostet 1 Euro und ist über die digitalen Vertriebskanäle (z. B. Internetseiten*, Ticket-Apps) sowie an den Fahrkartenautomaten erhältlich. Mit dem 1-Euro-Ticket können Reisende seit dem 10. Dezember 2023 ihr Fahrrad für nur einen Euro in bestimmten Nahverkehrszügen werktags ab 9 Uhr sowie im Winterhalbjahr auch am Wochenende ganztags mitnehmen.

Gültigkeitsbereich und Einschränkungen des 1-Euro-Tickets

Das BaSTi (R) gilt für eine Fahrt mit den Regionalzügen und S-Bahnen von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb Bayerns. Im Zeitraum vom 15. März bis zum 3. Oktober gilt das Radlticket nicht mehr am Wochenende. Ab dann gilt beim „Basti (R)“ genannten 1-Euro-Fahrradticket die Regelung für das Sommerhalbjahr. Das bedeutet: Die Radmitnahme in der Bahn wird vom 15. März bis zum 3. Oktober von Freitag, 12 Uhr bis Sonntagnacht nicht mehr für einen Euro möglich sein. An bayernweit gültigen Feiertagen sowie am 15. August hat das 1-Euro-Radticket im Sommerhalbjahr auch keine Gültigkeit. Weiterhin unzulässig sind Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes.

Die zeitlichen Ausnahmeregeln des 1-Euro-Fahrradmitnahmetickets bleiben auf Wunsch der bayerischen Eisenbahnverkehrsunternehmen bis auf Weiteres bestehen: Es ist wie das Bayernticket von Montag bis Freitag nicht in der morgendlichen Hauptverkehrszeit gültig, sondern erst ab 9 Uhr. Im Sommerhalbjahr (vom 15. März bis 3. Oktober) gilt es zudem an Freitagen nur zwischen 9 und 12 Uhr, da die Züge an diesem Tag nachmittags besonders voll sind. An Wochenenden kann es ausschließlich im Winterhalbjahr (4. Oktober bis 14. März) genutzt werden, dann aber ganztägig.

Hinzu kommen einzelne linienspezifische Ausnahmen: Zwischen Rosenheim und Salzburg sowie Kufstein, in den Alex-Zügen zwischen München und Hof sowie Furth im Wald und im München-Nürnberg-Express ist BaSTi (R) weiterhin nicht gültig. Ob künftig auch einige dieser Ausnahmen gestrichen werden können, wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres entschieden.

Bedingungen für die Fahrradmitnahme

Jede:r Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Auch Fahrräder mit einem Elektromotor bis 250 Watt Leistung (Pedelecs) dürfen mitgenommen werden. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, dürfen auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden. Die Fahrräder dürfen nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen und in Fahrradabteilen untergebracht werden. Bei Platzmangel kann die Mitnahme abgelehnt werden.

Auf Mehrzweckflächen, die z.B. auch für den Transport von Rollstühlen, Kinderwagen oder Traglasten vorgesehen sind, haben Reisende mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Traglast Vorrang. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen ihr Fahrrad nur mit einer Begleitperson (mindestens 15 Jahre alt) mitnehmen. Achtung: Während den bayerischen Schulferien (Weihnachten Vorjahr, Fasching, Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten) entfallen die Sperrzeiten.

Alternativen zum 1-Euro-Ticket

Neben dem Ein-Euro-Ticket gibt es noch weitere Optionen für die Fahrradmitnahme in Bayern:

  • Fahrrad-Tageskarte Bayern: Sie ist einen Tag lang (bis 3 Uhr des Folgetages) in ganz Bayern gültig. Sie gilt in allen Zügen des Nahverkehrs,in den U- und S-Bahnen im Münchner Verkehrsverbund (MVV), sowie in allen Verbundverkehrsmitteln im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN).
  • Fahrrad-Kurzstreckenkarte: Sie kostet die Hälfte des gewöhnlichen Fahrpreises (= Kindertarif) und ist damit ideal für Fahrradausflüge bis zu 50 Kilometer (einfache Fahrt) bzw. bis zu 20 Kilometer (Hin- & Rückfahrt).
  • Fahrradtageskarte Nahverkehr: Diese kostet 6,50 Euro pro Tag und Rad und ist einen Tag lang in allen Nahverkehrszügen (RE, RB und S-Bahnen) in ganz Deutschland gültig (bis 3 Uhr des nächsten Tages).

Die Fahrradkarten sind in allen Nahverkehrszügen in ganz Bayern gültig (also auch bei alex, BOB, BRB und EiB). Eltern oder Großeltern, die eine gültige Fahrradkarte besitzen, können ihre eigenen Kinder und Enkelkinder unter 15 Jahren ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen. Kinderfahrräder bis 20 Zoll Reifengröße sind grundsätzlich kostenfrei. Zusammengeklappte Fahrräder können kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden.

Kritik am 1-Euro-Ticket

Die Grünen im Landtag und der ADFC kritisieren die Einschränkungen und den Tarif-Wirrwarr beim 1-Euro-Ticket. Sie fordern einen bundesweiten Rad-Fahrschein, der einfach zu verstehen ist und die Fahrradmitnahme ermöglicht. Der Grünen-Abgeordnete Markus Büchler fordert für Bayern eine einfache Lösung nach dem Modell Baden-Württembergs, wo die Fahrradmitnahme kostenlos ist, abgesehen von der Stoßzeit zwischen sechs und neun Uhr.

Der Fahrgastverband Pro Bahn weist jedoch darauf hin, dass manche Strecken bereits jetzt mit Fahrrädern überlastet sind und ein kostenloses Ticket die Situation verschärfen würde. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) verteidigt das Ticket und rechnet für 2025 mit einer weiter steigenden Nachfrage. Die Ausnahmeregelungen seien notwendig, um eine zusätzliche Belastung der bereits stark ausgelasteten Züge zu vermeiden.

Tipps für die Fahrradmitnahme

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) einige Tipps und Hinweise zur Fahrradmitnahme zusammengestellt:

  • Sprechen Sie andere Radler(innen) auf dem Bahnsteig an, um sich beim Einladen gegenseitig zu helfen.
  • Bei Zügen mit mehreren Fahrradabteilen verteilen Sie sich bitte gleichmäßig - dann geht das Einsteigen schneller.
  • Ihr Gepäck sollte möglichst schon vor dem Einsteigen vom Rad genommen sein, im Zug ist dies aus Platzgründen verpflichtend.
  • Steigen Sie in geordneter Reihenfolge möglichst zügig ein.
  • Sichern Sie Ihr Rad gegen Umfallen. Stellen Sie es in die vorhandenen Ständer, an die Abteilwand, oder lehnen Sie es platzsparend in Gegenrichtung an ein anderes Rad. So vermeiden Sie Transportschäden.
  • Klären Sie mit den anderen Radler(innen) ab, wer wo aussteigt.

Bitte beachten Sie generell, dass die Kapazität zur Fahrradmitnahme begrenzt ist, daher kann insbesondere an schönen Tagen die Fahrradmitnahme nicht garantiert werden.

Wichtige Rufnummern

  • 01801 766 766 (3,9 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
  • 01805 986986 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
  • 01805 9884636 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
  • 01805 8764636 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.

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