Kfz-Steuer für 125-ccm-Motorräder in Deutschland

Für viele Biker ist das Fahren eines Motorrads mehr als nur der Weg von A nach B. Dass die Faszination „Motorrad“ immer mehr Menschen packt, zeigen auch aktuelle Zulassungszahlen. Am 1. Januar 2018 waren in Deutschland fast 4,4 Millionen Krafträder zugelassen. Erwägen Sie, sich selbst ein Motorrad zuzulegen, sollten Sie sich im Vorhinein auch über die anfallenden Kosten informieren. Einer der zu beachtenden Posten für ein Motorrad ist die Steuer, die für die meisten Kfz anfällt. Doch mit welchen Kosten ist bei einem Kraftrad - kurz Krad - zu rechnen?

Wie hoch die Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug ausfällt, hängt unter anderem davon ab, zu welcher Fahrzeugklasse es gehört. Wie verhält es sich mit bestimmten Zweirädern?

Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder

Die KFZ Steuer für Krafträder ist in Deutschland generell sehr kostengünstig. Die fällige KFZ Steuer für Krafträder wird nicht nach dem CO2-Ausstoß berechnet, sondern nach den Kubikzentimentern des Hubraums. Weder muss man sich in Bezug auf die KFZ Steuer um Schadstoffklassen noch um Emissionsschlüssel Gedanken machen. Dies ist bei allen anderen Fahrzeugtypen in Deutschland fast immer der Fall.

Die Höhe der Steuern für Motorräder richtet sich ganz nach der Größe des Hubraums. Grundsätzlich gilt ein Steuersatz von 1,84€ pro 25 ccm pro Jahr.

Wie lässt sich die Kfz-Steuer für ein Motorrad berechnen?

Die Berechnung der Kfz-Steuer für einen Pkw ist relativ kompliziert. Hier müssen nämlich verschiedene Kriterien beachtet werden, welche sich auf die Höhe der Kfz-Steuer auswirken. Die Motorrad-Steuer zu berechnen ist im Vergleich dazu äußerst einfach. Hier ist lediglich der Hubraum in ccm von Bedeutung.

Die Kfz-Steuer lässt sich bei Motorrädern sehr leicht berechnen: Pro angefangene 25 ccm Hubraum fallen 1,84 Euro jährlicher Steuer an. Haben Sie also beispielsweise ein Motorrad mit einem Hubraum von 200 ccm, beträgt die Krad-Steuer 14,72 Euro pro Jahr.

Die Berechnung der Kfz Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden. Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro. Der Hubraum in ccm dividiert durch das Ergebnis pro angefangenen 25 ccm, multipliziert mit dem Steuersatz. Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

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Sonderfall: 125-ccm-Motorräder

Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung.

Demnach fallen keine Kfz-Steuern für Motorräder an, wenn sie einen Hubraum von 125ccm oder weniger besitzen. Sogenannte Kleinkrafträder erreichen aufgrund ihrer Bauart lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Somit erfüllen Sie ebenfalls, die im Paragraphen genannten Voraussetzungen, um von der Steuerbefreiung profitieren zu können.

Für Fahrer eines Leichtkraftrades haben wir gute Nachrichten: Für Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm fallen keine Steuern an, insofern die Nennleistung höchstens 11 kW beträgt. Fahrzeuge dieser Art sind nämlich nicht zulassungspflichtig. Gleiches gilt bezüglich der Kfz-Steuer für Roller mit maximal 125 ccm und einer Nennleistung von höchstens 11 kW. Übrigens: Ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von höchstens 11 kW dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse A1 fahren.

Es fällt also keine Kfz-Steuer für ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum an. Auch wenn für ein Motorrad keine Steuer bis 125 ccm Hubraum gezahlt und es nicht offiziell zugelassen werden muss, so wird es doch mit einem Kfz-Kennzeichen ausgestattet. Hierbei handelt es sich um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Es hat eine Breite von 225 Millimetern sowie eine Höhe von 130 Millimetern.

Haben Sie ein Zweirad mit einem Hubraum von genau 125 ccm, bedeutet das nicht, dass Sie in keinem Fall steuerpflichtig sind.

Steuerpflicht bei höherer Leistung

Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.

Krafträder mit einem Hubraum von 125 ccm, deren Leistung mehr als 11 kW beträgt, werden besteuert. In diesem Fall müssen Sie eine Kfz-Steuer in Höhe von 9,20 Euro zahlen.

Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW bzw.

Saisonkennzeichen

Im nassen Herbst und kalten Winter sind oft nur wenige Biker unterwegs. Wenn das Zweirad monatelang nur in der Garage steht, setzen viele Besitzer deshalb auf ein Saisonkennzeichen. Der große Vorteil: In diesem Fall müssen unter anderem die Versicherungsbeiträge nicht für ein volles Jahr geleistet werden. Gleiches gilt bezüglich der Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 125 ccm.

Beim Motorrad können weitere Steuern eingespart werden, wenn ein Saisonkennzeichen gewählt wird.

Die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für ein Saisonkennzeichen lässt sich ebenfalls einfach bestimmen.

Für Motorräder mit Saisonkennzeichen müssen Sie nur für den Zeitraum, in dem diese zugelassen sind, die Kfz-Steuer entrichten.

Bei einem Saisonkennzeichen sparen Sie Versicherung und Steuern zugleich. Die Wahl eines Saisonkennzeichens lohnt sich. Aufgrund der winterlichen Verhältnisse lassen viele Fahrzeugbesitzer das Motorrad in der Garage überwintern. Generell kann dieses zwischen 1 und 11 Monaten ausgewählt werden.

Wie funktioniert die Besteuerung von Motorrädern mit Saisonkennzeichen? Für Motorräder mit Saisonkennzeichen müssen Sie nur für den Zeitraum, in dem diese zugelassen sind, die Kfz-Steuer entrichten.

Berechnung der Kfz-Steuer mit Saisonkennzeichen

Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.

Beispiel: Für Ihr Motorrad mit 1.300 ccm wird jährlich eine Steuer in Höhe von 95,68 € erhoben. Dies ergibt einen Monatsbeitrag von 7,98€. Wird die Maschine für sechs Monate im Jahr angemeldet, ergibt das eine KFZ Steuer von 47,88€.

Oldtimer-Kennzeichen

Mit einem H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, können nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder ausgestattet werden. Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück. Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, nachdem er die oben genannten und weitere Punkte überprüft hat. Ist dieses positiv, kann der Besitzer ein H-Kennzeichen beantragen. Doch wie hoch ist bei dieser besonderen Form der Zulassung die Motorrad-Steuer?

Ein Motorrad kann, wenn es älter als 30 Jahre ist und weitesgehend dem Originalzustand entspricht, ein Oldtimer-Kennzeichen bekommen. Die Kfz Steuer für ein Oldtimer Motorrad beläuft sich auf 46,02 € pro Jahr.

Bei der Nutzung eines Oldtimer-Kennzeichens gelten für Motorräder die gleichen Voraussetzungen wie bei PKWs: Ist das Kraftrad 30 Jahre oder älter und in unverändertem Originalzustand werden KFZ-Steuern in Höhe von 46,02 Euro jährlich fällig.

Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.

Zusammenfassung

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Aspekte der Kfz-Steuer für Motorräder zusammen:

Motorradtyp Hubraum Nennleistung Kfz-Steuer
Leichtkraftrad Bis 125 ccm Max. 11 kW Keine
Kraftrad Über 125 ccm - 1,84 € pro angefangene 25 ccm
125-ccm-Motorrad Genau 125 ccm Über 11 kW 9,20 €
Oldtimer - - 46,02 € pauschal

Die Kfz-Steuer ist ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten eines Motorrads. Es ist wichtig, die verschiedenen Regelungen und Möglichkeiten zur Steuerbefreiung oder -ermäßigung zu kennen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

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