Für viele Biker ist das Fahren eines Motorrads mehr als nur der Weg von A nach B. Dass die Faszination „Motorrad“ immer mehr Menschen packt, zeigen auch aktuelle Zulassungszahlen. Am 1. Januar 2018 waren in Deutschland fast 4,4 Millionen Krafträder zugelassen. Erwägen Sie, sich selbst ein Motorrad zuzulegen, sollten Sie sich im Vorhinein auch über die anfallenden Kosten informieren.
Einer der zu beachtenden Posten für ein Motorrad ist die Steuer, die für die meisten Kfz anfällt. Doch mit welchen Kosten ist bei einem Kraftrad - kurz Krad - zu rechnen? Wonach richtet sich die Höhe der Kfz-Steuer für Motorräder? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können.
Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder
Die Kfz-Steuer lässt sich bei Motorrädern sehr leicht berechnen: Pro angefangene 25 ccm Hubraum fallen 1,84 Euro jährlicher Steuer an. Die Motorrad-Steuer zu berechnen ist im Vergleich dazu äußerst einfach. Hier ist lediglich der Hubraum in ccm von Bedeutung. Haben Sie also beispielsweise ein Motorrad mit einem Hubraum von 200 ccm, beträgt die Krad-Steuer 14,72 Euro pro Jahr.
Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Je angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig.
Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung.
Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben - in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW).
Beispielrechnung für Motorräder mit 750 ccm
Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro. Der Hubraum in ccm dividiert durch das Ergebnis pro angefangenen 25 ccm, multipliziert mit dem Steuersatz. Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.
Steuerbefreiung für 125ccm Motorräder
Es gibt jedoch bestimmte Krafträder, für die gar keine Steuer anfällt. Grundsätzlich müssen Leichtkrafträder laut § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht zugelassen werden und sind damit steuerfrei. Als Leichtkraftrad gilt ein Kraftrad mit einem Hubraum ab 50 ccm bis 125 ccm. Dabei ist zu beachten, dass die Nennleistung bei maximal 11 kW liegen darf. Es fällt also keine Kfz-Steuer für ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum an.
Mitnichten! Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Dennoch besagt es aber in § 3 Ausnahmen von der Besteuerung auch, dass Fahrzeuge, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. Unter diese Befreiung fallen Leichtkrafträder. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025. Die Steuerbefreiung endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2030.
Für Fahrer eines Leichtkraftrades haben wir gute Nachrichten: Für Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm fallen keine Steuern an, insofern die Nennleistung höchstens 11 kW beträgt. Fahrzeuge dieser Art sind nämlich nicht zulassungspflichtig. Gleiches gilt bezüglich der Kfz-Steuer für Roller mit maximal 125 ccm und einer Nennleistung von höchstens 11 kW. Übrigens: Ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von höchstens 11 kW dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse A1 fahren.
Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten. Krafträder mit einem Hubraum von 125 ccm, deren Leistung mehr als 11 kW beträgt, werden besteuert. In diesem Fall müssen Sie eine Kfz-Steuer in Höhe von 9,20 Euro zahlen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Kennzeichenpflicht
Auch wenn für ein Motorrad keine Steuer bis 125 ccm Hubraum gezahlt und es nicht offiziell zugelassen werden muss, so wird es doch mit einem Kfz-Kennzeichen ausgestattet. Hierbei handelt es sich um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Es hat eine Breite von 225 Millimetern sowie eine Höhe von 130 Millimetern.
Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht. Mit 125 ccm Hubraum benötigt es auf jeden Fall ein amtliches Kennzeichen.
Sonderfall: 125ccm mit mehr als 11 kW Leistung
Haben Sie ein Zweirad mit einem Hubraum von genau 125 ccm, bedeutet das nicht, dass Sie in keinem Fall steuerpflichtig sind. In diesem Fall spielt die Nennleistung des Motorrads oder Rollers eine wesentliche Rolle: Liegt diese bei 11 kW oder weniger, entfällt die Kfz-Steuer für die Maschine. Bei mehr als 11 kW, beziehungsweise 15 PS, fällt also die Zahlung der Motorradsteuer an. Pro Jahr handelt es sich dabei um 9,20 Euro.
Saisonkennzeichen für Motorräder
Motorräder werden, wie beispielsweise auch Cabrios oder Wohnwagen, häufig nur in einem bestimmten Zeitraum genutzt. Auch wenn es in den Wintermonaten nicht genutzt wird, so fallen für das Motorrad doch Kfz-Steuer und Versicherung an. Ein Saisonkennzeichen bietet Fahrzeugbesitzern die Möglichkeit, diese Kosten zu sparen. Außerhalb des Zulassungszeitraums dürfen Sie Ihr Motorrad jedoch nicht nutzen. Es muss außerdem auf einem privaten Stellplatz abgestellt werden.
Der Vorteil des Saisonkennzeichens für ein Motorrad: Die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung müssen nur für den Zeitraum bezahlt werden, in dem das Zweirad angemeldet ist. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an.
Mit einem Saisonkennzeichen für das Motorrad ist dieses nur in einem gewählten Zeitraum für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Ein solches Kennzeichen ergibt nicht nur in Bezug auf die Motorradversicherung Sinn - auch der Steuersatz wird dadurch positiv beeinflusst. Die Kfz-Steuer fürs Bike wird schließlich nur für den Zulassungszeitraum fällig.
Sparfüchse können neben der Entscheidung für ein Saisonkennzeichen auch noch an anderer Stelle etwas sparen: Und zwar mit der Wahl des Motorrads.
Der Winter ist kalt und feucht: Vielen macht das Motorradfahren in diesen Witterungsverhältnissen keinen Spaß. Das geliebte Zweirad hütet infolgedessen mehrere Monate lang die Garage. Etabliert hat sich unter Motorradfahrern ein Zeitraum von sechs Monaten: Von April bis einschließlich September. Doch auch, wenn Sie Ihr Motorrad für acht oder neun Monate zulassen, sparen Sie Geld.
Berechnung der Kfz-Steuer mit Saisonkennzeichen
Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.
Wer die anfallende Steuer mit Saisonkennzeichen berechnen möchte, berechnet zunächst den Monatsbeitrag.
Rechenbeispiel 1: Für die Maschine mit einem Hubraum von 125 ccm und einer Nennleistung von 12 kW wurde eine Jahressteuer von 9,20 Euro errechnet. Dividiert man diesen Beitrag durch 12, erhält man einen Monatsbeitrag von rund 0,77 Euro.
Rechenbeispiel 2: Das größere Bike mit seinen 650 ccm soll ein Saisonkennzeichen für vier Monate aktives Fahren erhalten. Teilt man die Jahressteuer von 47,84 Euro durch 12, erhält man den Monatsbeitrag von rund 3,99 Euro. So schnell ist die Steuer für ein Motorrad mit Saisonzeichen berechnet.
H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder
Mit einem H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, können nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder ausgestattet werden. Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück. Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, nachdem er die oben genannten und weitere Punkte überprüft hat. Ist dieses positiv, kann der Besitzer ein H-Kennzeichen beantragen.
Doch wie hoch ist bei dieser besonderen Form der Zulassung die Motorrad-Steuer? Die positive Nachricht zuerst: Fährt man ein Motorrad mit Oldtimer-Kennzeichen, fällt die Steuer mit 46,02 Euro pro Jahr immer gleich aus. Die weniger positive Nachricht: Oftmals kommt man ohne H-Kennzeichen trotzdem günstiger weg - schließlich lohnt sich die Einstufung als Oldtimer steuerlich gesehen erst ab 625 ccm Hubraum.
Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.
Weitere Aspekte
Grundsätzlich beginnt die Steuerpflicht, wenn Sie Ihr Motorrad in Deutschland bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Sie müssen erst dann keine Kfz-Steuern mehr zahlen, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Kommt es zu einem Verkauf eines Kraftrads, so endet die Steuerpflicht, wenn dieses auf den Käufer umgemeldet wird. Da dies der Fall ist ist, entsteht bei der Abmeldung des Fahrzeugs in der Regel ein Guthaben. Sie müssen nämlich nur für den Zeitraum die Kfz-Steuer zahlen, in dem das Krad auch tatsächlich angemeldet war.
Die Einnahmen, welche der Bund mit der Kraftfahrzeugsteuer erzielt, sind nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass sie in den regulären Bundeshaushalt fließen.
Auch wenn Sie für Leichtkrafträder mit 125 ccm keine Kfz-Steuern zahlen müssen und diese nicht zulassungspflichtig sind, so müssen sie doch über eine Versicherung verfügen. Obligatorisch ist die Kfz-Haftpflicht, welche dann einspringt, wenn durch die Nutzung ihres Fahrzeugs einer anderen Person ein Schaden entsteht. Mit einer zusätzlichen Teil- bzw.
Was geschieht, wenn Sie für Ihr Motorrad mit 125 ccm die Kfz-Steuern nicht zahlen? Zunächst erhalten Sie einen Mahnbescheid. Reagieren Sie auch nicht auf die zweite Mahnung, so kommt das Ordnungsamt ins Spiel.
Zusammenfassung
Wie viel Motorradsteuern im Jahr zusammenkommen, hängt also von verschiedenen Faktoren ab: Nennleistung und Hubraum sind hierbei die Basis für die Berechnung, Faktoren wie Saison- oder Oldtimer-Kennzeichen spielen ebenfalls eine Rolle. Ein einfacher Merksatz für eine erste Einordnung kann folgender sein:
- Motorräder bis 125 ccm sowie E-Motorräder sind grundsätzlich von der Steuer befreit.
- Die Kfz-Steuer für 125er kann je nach Nennleistung erhoben werden oder aber entfallen.
- Motorräder ab 125 ccm Hubraum müssen in jedem Fall Kfz-Steuer zahlen.
Über die Autoren
Murat Kilinc: Murat Kilinc ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht Experte für alles Rechtliche rund um Verkehr und Kfz. Er studierte Jura an der Universität Bremen und erhielt 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Zu seinen weiteren Schwerpunktgebieten zählen unter anderem das Zivil- und Versicherungsrecht.
Sascha Münch: Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a.
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