Wer in Deutschland Motorräder bis zu 125 ccm fahren möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, den entsprechenden Führerschein zu erlangen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Kosten, Voraussetzungen und Optionen für den 125er Motorradführerschein.
Welchen Führerschein benötige ich für ein 125ccm-Motorrad?
Für das Fahren von Leichtkrafträdern ist normalerweise mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich. Um diesen zu erwerben, müssen Sie 16 Jahre alt sein. Wer bereits den Motorradführerschein A besitzt, darf damit auch ein Motorrad bis 125 ccm fahren.
Der A1-Führerschein: Der Einstieg ins Motorradfahren
In der Klasse A1 bezeichnet der Führerschein eine Fahrerlaubnis für Motorradfahrer unter 18 Jahren, wobei das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Mit einem A1-Führerschein geht die Berechtigung einher, Krafträder - auch Krads genannt - mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimetern zu führen.
Fahrzeugtypen mit A1-Führerschein
Prinzipiell untergliedert der Führerschein der Klasse A1 zwei Fahrzeugtypen, die mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Die Krafträder, die in die Klasse vom A1-Führerschein fallen, müssen bestimmte bauliche Bedingungen erfüllen. So darf das Hubvolumen maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Die zweite Fahrzeugklasse, die vom 125-ccm-Führerschein abgedeckt wird, sind dreirädrige Kraftfahrzeuge. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Räder verfügen, welche symmetrisch angeordnete sind und einen Hubraum aufweisen, der 50 Kubikzentimeter umfasst. Außerdem ist hier die Leistung auf 15 kW begrenzt.
Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen sämtliche Fahrzeuge gefahren werden, die in der Klasse AM eingeschlossen sind. Hiernach dürfen Trikes bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h mit dem A1-Führerschein bedient werden.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Theoretische Ausbildung: Besuch von 16 Theoriestunden (à 90 Minuten)
- Praktische Ausbildung: Keine festgelegte Mindestanzahl, aber zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten
- Theoretische und praktische Prüfung
Es ist möglich, sechs Monate vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.
Kosten für den A1-Führerschein
Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und hängen von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Region ab. Ähnlich wie bei der Fahrerlaubnis für das Auto gilt auch beim 125er Führerschein, dass die Kosten stark von den Fähigkeiten und dem persönlichen Lernerfolg des Fahrschülers abhängen. Wer schneller lernt und das Motorrad schneller beherrscht, benötigt weniger Stunden und spart demnach auch Geld. Eine genaue Kostenaussage ist deshalb kaum möglich. Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden.
Hier eine Übersicht der ungefähren Kostenpunkte:
- Sehtest: ca. 6,50 Euro
- Anmeldegebühr Fahrschule: 60 bis 200 Euro
- Übungsmaterialien: variabel
- Übungsfahrten: 30 bis 45 Euro pro Stunde
- Sonderfahrten: 40 bis 60 Euro pro Stunde
- Theorieprüfungsgebühr: ca. 22 Euro
- Praxisprüfungsgebühr: ca. 75 Euro
Insgesamt liegen die Kosten für den 125-ccm-Führerschein zwischen 950 und 1.700 Euro. Um Geld zu sparen, ist eine Führerscheinerweiterung durchaus sinnvoll.
B196: 125er mit Autoführerschein fahren
Seit 2020 gilt das B196 Führerschein-Upgrade für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland. Erfahrene Autofahrer können ihre Fahrerlaubnis ganz einfach auf leichte Motorräder erweitern. Die Schulung ist nicht nur schneller als eine Motorradausbildung, sondern auch preiswerter.
Voraussetzungen für B196
Um für den Aufbaukurs zugelassen zu werden, musst du mindestens 25 Jahre alt sein und fünf Jahre Fahrerfahrung mitbringen. Die B196-Vorraussetzungen sind:
- Mindestens 25 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung
- Autoführerschein (Klasse B)
Intensivkurs: Umfang, Inhalte & Dauer
Das erwartet dich beim Intensivkurs:
- Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
- Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - heißt 10 Fahrstunden mit 45 Minuten je Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung
Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt. Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen. Das ändert aber nichts an der Mindestanzahl der Stunden.
B196 Bescheinigung
Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
B196 Führerschein: Kosten
Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.
Wichtige Hinweise zur B196-Erweiterung
- Diese Erweiterung gilt nur für Deutschland und wird nicht im internationalen Führerschein vermerkt.
- Ein Aufstieg der Klasse A1 auf A2 nach § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht möglich.
Führerscheinklassen im Überblick
Insgesamt existieren 17 Führerscheinklassen, von denen allein vier auf Krafträder Anwendung finden. Hier eine Übersicht:
- Klasse A1: Erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 15 PS.
- Klasse A2: Für Motorräder bis 48 PS.
- Klasse A: Unbegrenzte Führerscheinklasse für alle Motorräder.
- B196-Erweiterung: Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B können unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder bis 125 ccm fahren, ohne eine Prüfung abzulegen.
E-Roller und E-Motorräder
E-Roller und E-Motorräder bieten eine umweltfreundliche und flexible Möglichkeit, sich im städtischen Verkehr fortzubewegen.
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Geschwindigkeit: E-Roller bis 45 km/h und E-Motorräder bis 125 ccm dürfen maximal 125 km/h fahren.
- Verkehrsregeln: E-Roller und E-Motorräder müssen die gleichen Verkehrsregeln wie Motorräder befolgen.
Kostenbeispiel Motorradführerschein Klasse A
Für die folgende Beispielrechnung wurden 15 Übungsstunden als Grundlage gewählt, das entspricht dem Mittelwert der Angabe des VIFD. Die Preise stammen von einer Fahrschule in Hessen.
| Kosten | Betrag |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 € |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 € |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 € |
| Ausbildungsfahrstunden (15 á 75 €) | 1125 € |
| Sonderfahrten (12 á 85 €) | 1020 € |
| Übungsmaterialien | 59 € |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 € |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 € |
| Erste-Hilfe-Kurs | 0 € (vorhanden) |
| Sehtest | 0 € (beim Optiker) |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 € |
| Biometrisches Passfoto | 10 € |
| Gesamtkosten | 3275 € |
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