Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über den 125 ccm Motorradführerschein (Klasse A1) in Deutschland. Wir beleuchten die Kosten, Voraussetzungen und Möglichkeiten, wie Sie diesen erwerben können. Zusätzlich informieren wir über die Erweiterung des Autoführerscheins (Klasse B) um die Schlüsselzahl 196, die das Fahren von 125er Leichtkrafträdern ohne zusätzliche Prüfung ermöglicht.
Was ist überhaupt eine 125er Maschine?
Als 125ccm-Motorrad gelten Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ besitzen und deren Leistung höchstens 11 kW erreicht.
Der A1-Führerschein: Der Einstieg ins Motorradfahren
In der Klasse A1 bezeichnet der Führerschein eine Fahrerlaubnis für Motorradfahrer unter 18 Jahren, wobei das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Mit einem A1-Führerschein geht die Berechtigung einher, Krafträder - auch Krads genannt - mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimetern zu führen.
Welche Fahrzeuge dürfen mit dem A1-Führerschein gefahren werden?
Prinzipiell untergliedert der Führerschein der Klasse A1 zwei Fahrzeugtypen, die mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Die Krafträder, die in die Klasse vom A1-Führerschein fallen, müssen bestimmte bauliche Bedingungen erfüllen. So darf das Hubvolumen maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Die zweite Fahrzeugklasse, die vom 125-ccm-Führerschein abgedeckt wird, sind dreirädrige Kraftfahrzeuge. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Räder verfügen, welche symmetrisch angeordnete sind und einen Hubraum aufweisen, der 50 Kubikzentimeter umfasst. Außerdem ist hier die Leistung auf 15 kW begrenzt.
Da es sich bei diesen Fahrzeugen um Vorstufen schwerer, größerer Motorräder handelt, wird der Führerschein A1 umgangssprachlich auch oft „kleine“ Motorraderlaubnis genannt. Das Mofa nimmt hier eine Sonderstellung ein. Ein Mofa ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor, welches einen maximalen Hubvolumen von 50 Kubikzentimetern und eine begrenzte Geschwindigkeit von 25 km/h besitzt.
Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen sämtliche Fahrzeuge gefahren werden, die in der Klasse AM eingeschlossen sind. Bis Januar 2013 durften Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, nur mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. In der neuen EU-Richtlinie hat sich das geändert. Nun erfolgt eine Aufteilung auf die Motorradgruppen. Hiernach dürfen Trikes bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h mit dem A1-Führerschein bedient werden.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
- Mindestalter: 16 Jahre (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
- Theoretische Ausbildung: Besuch von 16 Theoriestunden (je 90 Minuten)
- Praktische Ausbildung: Keine festgelegte Mindestanzahl an Praxisstunden, aber zwölf Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten)
- Theoretische und praktische Prüfung
Ablauf des A1-Führerscheinerwerbs
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Anmeldung in einer Fahrschule
- Theoretische Ausbildung und Prüfung
- Praktische Ausbildung und Prüfung
Kosten für den A1-Führerschein
Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und liegen zwischen 950 € und 1.700 €, je nach Region und eigenem Können.
Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.
Hier eine Übersicht der ungefähren Kostenpunkte:
- Sehtest: ca. 10 €
- Erste-Hilfe-Kurs: ca. 20 - 60 €
- Anmeldegebühr Fahrschule: 60 - 200 €
- Übungsmaterialien: variabel
- Übungsfahrten: 30 - 45 € pro Stunde
- Sonderfahrten: 40 - 60 € pro Stunde
- Theorieprüfungsgebühr: ca. 25 €
- Praxisprüfungsgebühr: ca. 90 €
Tipp: Vergleichen Sie mehrere Fahrschulen miteinander, bevor Sie bei einer Schule mit dem Unterricht für ein Motorrad mit 125er Hubraum beginnen. Vergleichen Sie die Kosten insbesondere für die Fahrstunden und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Fahrlehrer kennenzulernen und etwas über die Fahrzeuge der Schule zu erfahren. Erkundigen Sie sich unbedingt, ob die Fahrschule die erforderliche Schutzkleidung stellt oder ob Sie diese selbst mitbringen müssen.
Die B196-Erweiterung: 125er fahren mit dem Autoführerschein
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
125er fahren ohne Prüfung
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Kosten der B196-Erweiterung
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Wichtige Hinweise zur B196-Erweiterung
- Geltungsbereich: Die B196-Regelung gilt nur national (innerhalb Deutschlands).
- Kein vereinfachter Aufstieg: Anders als beim A1-Führerschein ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Versicherung einer 125er
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.
Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13.
Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Aufstiegsmöglichkeiten zum Motorradführerschein
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
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