125er Motorradführerschein: Alles über Alter, Klassen und Kosten

Motorräder üben auf viele Menschen eine besondere Faszination aus. Schon in jungen Jahren träumen viele davon, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Mit dem Erwerb des Motorradführerscheins stehen verschiedene Klassen zur Wahl. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und ab wann Sie welches Kraftrad fahren dürfen.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wobei Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle spielen. Mittlerweile kann auch die Klasse B auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitert werden. Hier eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheine:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

In Deutschland darf ein Motorrad mit 125ccm bereits ab 16 Jahren gefahren werden, wenn die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Der 125-Kubik-Führerschein ist also schon für Jugendliche zulässig.

Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:

  • AM: 15 Jahre (jedoch können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie den AM-Führerschein ab 15 oder 16 Jahren erteilen wollen)
  • A1: 16 Jahre
  • A2: 18 Jahre
  • A (Direkteinstieg): 24 Jahre

Welchen Führerschein benötige ich für ein 125ccm-Motorrad?

Normalerweise ist für das Fahren von Leichtkrafträdern mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich. Wer bereits den Motorradführerschein A besitzt, darf damit auch ein Motorrad bis 125 ccm fahren.

Es muss mindestens der Führerschein der Klasse A1 vorhanden sein. Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren. Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.

Darf ich mit meinem PKW-Führerschein auch ein Motorrad mit 125 Kubik fahren?

Das kommt darauf an, um welchen Führerschein es sich handelt. Ohne entsprechende Fahrstunden dürfen mit der Klasse B oder einem der Klasse 3 ab April 1980 diese Motorräder nicht gefahren werden. Allerdings schließt die Klasse B seit 2020 einen 125er-Führerschein mit ein. Wurde die Klasse 3 bis März 1980 ausgestellt, ist dies erlaubt. Wenn Sie zu Ihrem B-Führerschein auch die Schlüsselzahl 196 haben, ist es aber möglich ein 125-Motorrad zu fahren.

Klasse B196: Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Was ist überhaupt eine 125er Maschine?

Als 125ccm-Motorrad gelten Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ besitzen und deren Leistung höchstens 11 kW erreicht. Der Hubraum bezeichnet das Volumen des Zylinderteils, in dem sich der Kolben hin- und herbewegt. Bei Motoren mit mehreren Zylindern summieren sich die Volumen dieser Zylinderteile.

Der A1-Führerschein: Der Weg zum 125ccm-Motorrad

Wer ein Motorrad mit 125 ccm fahren möchte, benötigt dafür den Führerschein der Klasse A1. Sie können den 125ccm-Führerschein ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Das heißt, der Führerschein wird Ihnen erst mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ausgehändigt.

Der A1-Führerschein für ein Motorrad mit 125 ccm sieht keine Höchstgeschwindigkeit vor. Mit dem A1-Führerschein für 125 ccm dürfen Sie auch Roller fahren, die einen Hubraum von bis zu 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen.

Theoretische Ausbildung

Der Theorieteil umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.

Praktische Ausbildung

In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren.

Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an.

Wie teuer ist der 125ccm-Motorrad-Führerschein?

Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten.

Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren.

Probezeit beim Motorradführerschein

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Handelt es sich beim Führerschein für ein 125ccm-Motorrad um Ihre erste Fahrerlaubnis? In diesem Fall, durchlaufen Sie nach Übergabe des Führerscheins zunächst eine zweijährige Probezeit. Bestimmte Verstöße werden in dieser Zeit härter geahndet. Es wird dabei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden.

125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.

Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro.

Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Was kostet die Versicherung einer 125er?

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Darf ich damit in Europa fahren?

Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt.

Welcher Motorradführerschein passt zu dir? Klasse A, A1, A2 und AM im Überblick

Mit der Führerscheinklasse A und ihren Varianten A1, A2 und AM bietet Ihnen die Fahrschule Klaus in Ludwigshafen die perfekte Grundlage für pures Fahrvergnügen! Unsere erfahrenen Fahrlehrer bringen Ihnen nicht nur die technischen Grundlagen bei, sondern auch den sicheren Umgang mit Ihrem Zweirad - von der ersten Fahrstunde bis zur erfolgreichen Prüfung.

  • Klasse A: Ermöglicht das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Vorbesitz der Klasse A2
  • Klasse A2: Berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW.
  • Klasse A1: Gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW.
  • Klasse AM: Berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern wie Mopeds oder Rollern bis 50 ccm.

Für die Anmeldung zum Führerschein benötigst du einige wichtige Unterlagen und Voraussetzungen. Dazu gehören ein bestandener Sehtest (nicht älter als 24 Monate), der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Außerdem musst du das Mindestalter für die gewünschte Führerscheinklasse erfüllen.

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