125er Motorrad Anmelden: Eine Kostenübersicht

Sie haben ein neues oder gebrauchtes 125er Motorrad gekauft und möchten es zulassen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Kosten, benötigten Unterlagen und den verschiedenen Anmeldemöglichkeiten.

Anmeldung eines 125er Motorrads

Ein Motorrad zulassen können Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle oder online. Für die Motorrad-Anmeldung, -Ummeldung oder -Abmeldung Ihres Motorrads sind folgende Unterlagen erforderlich: Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Personalausweis, Zulassungspapiere, IBAN (Einzug Kfz-Steuer). Die Zulassung ist mit Kosten verbunden. Wie hoch diese genau sind, hängt von den Leistungen und dem Zulassungsbezirk ab.

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung

Für die Motorrad-Zulassung sind bestimmte Unterlagen erforderlich, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Hier ist eine detaillierte Auflistung:

  • eVB-Nummer: Eine Kfz-Haftpflicht ist zwingend nötig, um ein Motorrad anzumelden. Mit der eVB-Nummer greift die Zulassungsstelle auf die zentrale Datenbank der deutschen Kfz-Versicherer zu. Auf diesem Weg erhält die Behörde sofort alle erforderlichen Versicherungsangaben.
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters: Wie bei jedem Behördengang wird zur Motorrad-Zulassung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt, damit Du Deine Identität nachweisen kannst.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Die Kfz-Zulassungsstelle verlangt die Einwilligung zum Lastschriftverfahren, damit die Motorrad-Zulassung erfolgen kann. Diese ist zum Einzug der Kfz-Steuer nötig. Das Formular ist auf der Zulassungsstelle und online erhältlich.
  • Zulassungspapiere: Eines darf bei der Zulassung auf keinen Fall fehlen: die „Papiere“, früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Im Rahmen der EU-Vereinheitlichung wurde auf die Zulassungsbescheinigungen I und II umgestellt.

Zusätzliche Unterlagen beiImport aus dem Ausland und Gebrauchtfahrzeugen

Wenn Sie ein Motorrad aus dem Ausland anmelden möchte, musst Du auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts vorlegen. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung des Zollamts erforderlich. Neben den bereits genannten Unterlagen benötigst Du bei der Zulassung eines gebrauchten Motorrads einen gültigen HU-Bericht und AU-Bescheinigung (TÜV). Wenn das Motorrad über 10 Jahre abgemeldet war, dann ist vor der Zulassung des Motorrads eine Vollabnahme beim TÜV notwendig.

Online-Zulassung (i-Kfz)

In den meisten Zulassungsstellen kannst Du Dein Motorrad online anmelden. Die sogenannte i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ermöglicht es, Dein Motorrad online an-, um- oder abzumelden. Die Vorteile ein Motorrad zuzulassen per Online-Service, sind vielfältig. Du sparst Dir den Weg zur Zulassungsstelle, Dein Motorrad darf sofort in Betrieb genommen werden und die Kosten sind niedriger.

Voraussetzungen für die Online-Zulassung

Um Dein neues Motorrad anzumelden, benötigst Du bei der Zulassungsstelle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und einen Besitz­nachweis (z.B. Kaufvertrag). Zusätzlich wird ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt, um die Kfz-Steuer einziehen zu können.

Kosten der Motorrad-Zulassung

Eine An-, Um- oder Abmeldung von Motorrädern ist mit Kosten für die Fahrzeughalter verbunden. Rechne für das Motorrad-Zulassen mit Kosten von rund 70 Euro (inklusive der Schilder).

Kostenübersicht für die Motorrad-Zulassung

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die typischen Kosten, die bei der Zulassung eines Motorrads anfallen können:

Kostentyp Kosten (Euro)
Neuzulassung ABE 1 bzw. K (mit allgemeiner Betriebserlaubnis) 30,00
Neuzulassung ABE 2 bzw. A (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik) 36,50
Neuzulassung ABE 3 bzw. E (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik) 41,60
Wiederzulassung, wenn Zulassungsbescheinigung I und II vorhanden 11,40
Umtausch alter Zulassungsbescheinigungen in neue 8,70
Zuteilung eines neuen Kennzeichens 26,10
Wunschkennzeichen 10,00 bis 20,00
Abmeldung aus dem eigenen Bezirk 5,60
Abmeldung aus anderen Zulassungsbezirken 10,70
Änderung der Anschrift innerhalb des Bezirks 10,70
Wiederzulassung auf den gleichen Halter 11,40
Technische Änderungen 11,40
Halterauskünfte 5,10
Kurzzeitkennzeichen 10,70
Namensänderung 10,70
Saisonkennzeichen 26,80
Tausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II bei Neuzulassung 5,10
Tausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II in allen anderen Fällen 8,70
Kosten für das Kennzeichen (abhängig vom Anbieter) 8,00 bis 40,00

Ummeldung eines Motorrads

Wenn Du ein Motorrad ummelden möchtest, hast Du vermutlich ein Bike erworben, das vorher einem anderen Halter gehörte. Das Motorrad umzumelden, ist bei einem Halterwechsel vorgeschrieben. Ohne Zulassung darfst Du das Motorrad nicht fahren.

Generell gilt beim Kauf und vor der Ummeldung: Prüfe die Fahrzeugpapiere. Achte auf diese Punkte: Die Fahrzeugidentifikationsnummer am Kraftrad muss mit der Nummer in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Alle Schlüssel müssen vorhanden sein. Überprüfe, ob alle Teile original sind. Wichtige Umbauten müssen in den Fahrzeugpapieren dokumentiert sein.

Der erste Schritt zur Ummeldung ist, dass Du eine Versicherung abschließt und Deine eVB-Nummer erhalten hast. Mit den weiteren erforderlichen Unterlagen gehst Du dann zur Zulassungsbehörde und meldest das Motorrad auf Deinen Namen an. Damit erlischt automatisch die Zulassung des Motorrades auf den Vorbesitzer.

Abmeldung eines Motorrads

Wenn Du Dein Motorrad nicht mehr fährst, dann melde es einfach ab. Dadurch sparst Du die Versicherungsbeiträge und die Kfz-Steuer.

Gehe bei der Abmeldung Deines Motorrads wie folgt vor: Kennzeichen abmontieren für die Abmeldung des Motorrads. Entscheide Dich, ob Du Dein Motorrad endgültig oder vorübergehend abmelden möchtest. Eine endgültige Abmeldung ist zwar kostengünstiger, aber erschwert die erneute Zulassung des Motorrads. Wenn Du Dein Motorrad später wieder in Betrieb nehmen möchtest, solltest Du Dich für eine vorübergehende Abmeldung entscheiden. Entfernung des Zulassungsstempel und der TÜV-Plakette durch den Sachbearbeiter der Zulassungsstelle. Nach Zahlung der Gebühren erhältst Du die Abmeldebestätigung.

Wenn Du das Motorrad wieder anmelden möchtest, darfst Du damit zur Zulassungsstelle fahren. Diese Fahrt muss aber auf dem kürzestem und direktem Weg erfolgen. Zudem musst Du noch das vor der Abmeldung gültige Kennzeichen Deines Motorrades haben. Bei einer Kontrolle durch die Polizei musst Du die Versicherungsbestätigung vorzeigen können. Die Beamten haben Zugriff auf den Datenspeicher der Versicherer und können die Angaben überprüfen.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen ist eine sinnvolle Alternative zur Ab- und Wiederanmeldung. Hierbei legst Du den genauen Zeitraum fest, in dem Dein Motorrad gefahren werden darf. Dadurch sparst Du Zeit und Geld für die Wiederanmeldung.

Motorradversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes Motorrad Pflicht. Sie deckt Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Zusätzlich können Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen, um Ihr eigenes Fahrzeug abzusichern.

Kosten der Motorradversicherung

Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung.

Kfz-Steuer für 125er Motorräder

Haben Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von genau 125 cm³? Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit. Grundsätzlich gilt: Für alle Maschinen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ fällt eine jährliche Kfz-Steuer an.

Fahren Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum unter 125 cm³ oder ein Kleinkraftrad, das maximal 45 km/h schnell fährt, müssen Sie keine Kfz-Steuer fürs Motorrad zahlen. Hat Ihr Motorrad einen Hubraum von mehr als 125 cm³, zahlen Sie jährlich 1,84 Euro pro angefangene 25 cm³.

Motorradführerschein

Wer ein Motorrad fahren und sich dabei keine Gedanken um Kubikzentimeter, Pferdestärken und Höchstgeschwindigkeit machen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein und braucht den "großen" Führerschein der Klasse A. Mit dieser Königsklasse der Motorradführerscheine dürfen alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbegrenzung gefahren werden.

Kosten für den Motorradführerschein

Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beziffern die Kosten für die Klassen A und A2 auf durchschnittlich ca. 2500 Euro. Die Fahrschulen erheben zunächst einen Grundbetrag, eine Art Anmeldegebühr. Das sind bei den Führerscheinklassen A, A1 und A2 rund 250 bis 690 Euro. Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung kostet rund 80 bis 167 Euro, die zur praktischen etwa 195 bis 443 Euro. Sie werden in der Regel über die Fahrschule abgerechnet.

Den größten Kostenblock verursachen die Fahrstunden, die genau wie Schulstunden 45 Minuten dauern. Für normale Ausbildungsfahrstunden, auch Übungsfahrten genannt, sind circa 60 bis 102 Euro anzusetzen. Ihre Zahl hängt vom Lernfortschritt des Fahrschülers ab, und dabei beurteilt der Fahrlehrer, ob seine Schülerin oder sein Schüler schon sicher fahren kann. Dazu kommen zwölf Sonderfahrten zu je 66 bis 128 Euro, zusammengesetzt aus fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Fahrten in der Dämmerung beziehungsweise bei Nacht.

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