Seit 2020 gilt in Deutschland das B196 Führerschein-Upgrade für 125 ccm Leichtkrafträder. Erfahrene Autofahrer können ihre Fahrerlaubnis ganz einfach auf leichte Motorräder erweitern.
Was ist der B196-Führerschein?
Der B196-Führerschein ist eine Erweiterung der Führerscheinklasse B, die es Autofahrern ermöglicht, Motorräder der Klasse A1 zu fahren, ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen. Genau genommen ist B196 keine Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung des B-Führerscheins, also des klassischen Autoführerscheins. Somit stellt B196 keine neue Fahrerlaubnisklasse dar, sondern ist eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B.
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Erweiterung B196 fahren?
Sie dürfen mit der B196-Erweiterung dieselben Krafträder fahren wie mit dem Führerschein der Klasse A1. Die Schlüsselzahl B196 im Führerschein gestattet es Ihnen, exakt die gleichen Kfz zu steuern wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1. Darunter fallen Krafträder (inklusive Beiwagen) mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht über einem Wert von 0,1 kW/kg liegt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen sogar bis 15 kW geführt werden.
Mit einer 125er Erweiterung dürfen Sie also dieselben Motorräder fahren wie mit der Führerscheinklasse A1. Trotzdem sind die Erweiterung B196 und der „kleine Motorrad Führerschein“ nicht gleichgestellt und weisen Unterschiede auf.
Voraussetzungen für den B196-Führerschein
Um die 125er-Erweiterung zu erwerben, müssen Autofahrer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die § 6b FeV regelt. Um für den Aufbaukurs zugelassen zu werden, musst du mindestens 25 Jahre alt sein und fünf Jahre Fahrerfahrung mitbringen. Damit Sie Ihren Führerschein um die Schlüsselzahl B196 erweitern lassen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. § 6b Abs. 2 FeV und Anlage 7b FeV schreiben vor, dass Sie eine spezielle Fahrerschulung absolvieren müssen, wenn Sie die B196-Erweiterung erhalten möchten.
Die B196-Voraussetzungen sind:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung (Autoführerschein Klasse B)
- Autoführerschein (Klasse B)
Welchen Voraussetzungen Sie gerecht werden müssen, um mit der Schlüsselzahl B196 Motorrad fahren zu dürfen, haben wir Ihnen an dieser Stelle zusammengefasst.
Die B196 Fahrerschulung
Möchten Sie Ihren Autoführerschein um die Schlüsselziffer B196 erweitern, müssen Sie eine spezielle Fahrerschulung absolvieren. Sie wird in Fahrschulen angeboten, deren Inhaber eine Fahrerlaubnis der Klasse A besitzt. Anlage 7b Nummer 1 FeV schreibt vor, dass Sie eine Fahrschule für die B196-Erweiterung besuchen und dort mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten absolvieren müssen. Eine solche Schulung darf nur von Fahrschulen angeboten werden, deren Inhaber die Fahrerlaubnisklasse A besitzt.
Intensivkurs: Umfang, Inhalte & Dauer
Das erwartet dich beim Intensivkurs:
- Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
- Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - heißt 10 Fahrstunden mit 45 Minuten je Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung
In den motorradspezifischen Theoriestunden wirst du mit den Besonderheiten zum Fahrverhalten von Motorrädern vertraut gemacht. Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt. Bietet die Fahrschule nur Unterrichtseinheiten von 45 Minuten an, müssen Sie dementsprechend 18 Einheiten absolvieren.
Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen. Das ändert aber nichts an der Mindestanzahl der Stunden.
Um mit dem Autoführerschein Motorrad fahren zu können, wird keine extra Prüfung erforderlich. Vorteilhaft ist, dass Sie keine theoretische und praktische Prüfung absolvieren müssen. Im Gegensatz zum Führerschein der Klasse B wartet am Ende der neun Theorie- und Praxisstunden keine Abschlussprüfung.
B196 Bescheinigung
Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Nachdem Sie die Schulung absolviert haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung und haben maximal ein Jahr lang Zeit, um damit die Eintragung der Schlüsselzahl B196 zu beantragen. Wichtig: Haben Sie die Fahrerschulung absolviert, sollten Sie die Schlüsselzahl B196 unbedingt innerhalb von einem Jahr eintragen lassen.
Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Doch Vorsicht: Wenn Sie nur mit der B196-Bescheinigung Leichtkrafträder fahren, also ohne die Eintragung der Schlüsselzahl in Ihrem Führerschein unterwegs sind, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit um eine Straftat.
B196 Führerschein: Kosten
Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. Was die Führerscheinerweiterung von B auf B196 kostet, hängt vor allem von Ihrer Fahrschule ab. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Den Preis für diese kann jede Fahrschule selbst festlegen, in der Regel müssen Sie hier jedoch mit 700 bis 900 Euro rechnen.
Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Zusätzlich fällt eine Gebühr an, um die Schlüsselzahl B196 bei der Fahrerlaubnisbehörde eintragen zu lassen. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren. Hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Foto, die ebenfalls variieren können. Auch für das biometrische Bild, das Sie vorlegen müssen, fallen Kosten an. Sie können die Schlüsselzahl 196 bei der zuständigen Führerscheinstelle in deinen Autoführerschein eintragen lassen. Das geschieht per einfachem Antrag und kostet dich zwischen 20 und 40 €.
Hier eine Übersicht der Kosten:
| Kostenart | Betrag (ungefähr) |
|---|---|
| Fahrerschulung (Theorie & Praxis) | 500 - 920 € |
| Eintragung beim Amt | 40 - 50 € |
| Biometrisches Passbild | Variabel |
Gültigkeit des B196-Führerscheins
Gut zu wissen: Diese Erweiterung gilt nur für Deutschland und wird nicht im internationalen Führerschein vermerkt. Bei 196 handelt es sich um eine nationale Schlüsselzahl, die als Erweiterung der Klasse B gilt. Diese ist nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt. Sie wird deshalb nur in Deutschland anerkannt und erlaubt Ihnen das Führen einer 125er nur in der Bundesrepublik. Möchten Sie auch im EU-Ausland mit einem Leichtkraftrad fahren, brauchen Sie in der Regel die Führerscheinklasse A1. In anderen Ländern dürfen Sie damit keine Leichtkrafträder führen. Möchten Sie im Ausland ein entsprechendes Fahrzeug führen, benötigen Sie in der Regel die Führerscheinklasse A1. Je nach Land können hier aber auch andere Bedingungen gelten.
Im Übrigen hat die Erweiterung B196 im Führerschein im Ausland keine Gültigkeit. Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Ist B196 erweiterbar?
Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich. Ein Aufstieg der Klasse A1 auf A2 nach § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht möglich. Wie der Name schon sagt, ist es eher ein Führerschein-Upgrade - also eine Erweiterung der Klasse B und nicht die Fahrerlaubnis für Klasse A. Anders als die Motorradführerschein-Klassen A1 und A2 lässt sich der B196 nicht durch eine zusätzliche Prüfung auf die nächste Klasse erweitern. Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Alternativen zum B196-Führerschein
Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland. Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!
- Klasse A1: Erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 15 PS.
- Klasse A2: Für Motorräder bis 48 PS.
- Klasse A: Unbegrenzte Führerscheinklasse für alle Motorräder.
Sonderregelungen in anderen Ländern
Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.
Beispiele:
- Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
- Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
- Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
- Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
- Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
- Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
- Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.
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