Der 125 ccm Motorradführerschein: Alles, was Sie wissen müssen

Jedes Jahr im Frühjahr, sobald die ersten Sonnenstrahlen erscheinen, beginnt die Motorradsaison. Viele Menschen sind von Motorrädern fasziniert, und schon junge Leute träumen oft vom eigenen Zweirad. Bereits ab 16 Jahren können junge Biker ein 125ccm-Motorrad fahren, sofern sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.

Beim Erwerb des Motorradführerscheins gibt es verschiedene Klassen zur Auswahl. Im Folgenden erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und ab wann man welches Kraftrad fahren darf. Außerdem klären wir auf, wodurch sich ein Motorrad mit 125 Kubik auszeichnet, wie es versichert werden kann und was bei der Zulassung zu beachten ist.

Welchen Führerschein benötige ich für ein 125ccm-Motorrad?

Die Führerscheinklassen A, A1 oder A2 berechtigen zum Fahren eines 125ccm-Motorrads. Mit dem Autoführerschein können Sie so ein Motorrad nur fahren, wenn Sie noch die alte Führerscheinklasse 3 (erteilt bis 31. März 1980) haben oder sich die neue Schlüsselzahl 196 eintragen lassen.

Ganz im Gegenteil: Sie benötigen für ein Motorrad mit 125ccm einen Führerschein der Klasse A1. Mit 125ccm fällt ein Motorrad also nicht mehr unter die Pkw-Fahrerlaubnis.

Achtung! Möchten Sie Motorräder der Klasse A2 später fahren, müssen Sie zusätzlich die Ausbildung der Klasse A1 absolvieren.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Hier eine Übersicht der Motorradführerscheinklassen:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

In Deutschland darf ein Motorrad mit 125ccm bereits ab 16 Jahren gefahren werden, wenn die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Der 125-Kubik-Führerschein ist also schon für Jugendliche zulässig.

Hier eine Übersicht der Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse Mindestalter
AM¹ 16 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)

Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen.

Auch für die Führerscheinklasse AM (Roller bis 45 km/h) muss ein Mindestalter von 16 Jahren erfüllt werden. Ausnahmen gelten jedoch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Der Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (B196)

Seit dem 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.

Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Stunden Theorie, 5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern.

Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Der A1-Führerschein: Ausbildung und Prüfung

Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren.

Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.

In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an.

Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten.

Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.

Wie lange dauert der 125er-Führerschein und welche Kosten kommen auf Sie zu?

Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten.

Die Preise variieren natürlich von Anbieter zu Anbieter. Ebenso kommt es darauf an, ob Ihnen die Pflichtstunden in der Fahrschule ausreichen, oder Sie noch weitere Stunden in Anspruch nehmen. Notwendig sind mindestens: Vier Fahrten auf der Autobahn, fünf Überland- und drei Nachtfahrten, wobei eine Fahrt jeweils 45 Minuten dauert.

Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.

Versicherung und Zulassung für ein 125ccm-Motorrad

Ist auch ein Leichtmotorrad mit 125ccm versicherungspflichtig?

Ja. Außerdem müssen Sie Kfz-Steuern entrichten und das Fahrzeug für den Straßenverkehr bei der Zulassungsstelle anmelden.

Zunächst kümmern Sie sich um eine 125er-Versicherung. In der Regel bieten Versicherungen für Leichtkrafträder günstigere Tarife an. Suchen Sie für Ihr Motorrad bis 125ccm eine Versicherung, sollten Sie die Kosten verschiedener Versicherer vergleichen. Üblich sind zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr.

Sobald Sie die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) haben, gehen Sie damit zur Zulassungsstelle und melden das 125ccm-Motorrad an.

Im Übrigen ist auch der Steuersatz vom Hubraum abhängig. Pro 25ccm werden 1,84 Euro erhoben.

Was kostet die Versicherung einer 125er?

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Benutzung des Motorrads einen Schaden verursachen.

Um eine gute Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich im Internet.

Weitere wichtige Informationen

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

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