Leichtkrafträder sind für viele junge Menschen der erste Schritt in die motorisierte Freiheit. Aber auch als Zweitfahrzeug bieten sie Fahrvergnügen und Mobilität. Damit Sie beim Fahren auch Ihren Kopf freihaben, ist eine starke Leichtkraftrad-Versicherung an Ihrer Seite ein Muss.
Allerdings sind Motorräder und Leichtkrafträder gemessen an der gefahrenen Strecke auch häufiger als Pkws in Unfälle verwickelt. Das liegt vor allem an der kleineren, schlanken Bauart, durch die Sie für andere Verkehrsteilnehmer weniger sichtbar sind. Gerade im Stadtverkehr oder bei schlechten Witterungsbedingungen wirkt sich das schnell negativ aus. Bei Unfällen spielen also viele Faktoren eine Rolle, und Sie müssen noch nicht einmal aktiv daran schuld sein. In diesen Fällen ist es wichtig, auf eine starke Versicherung bauen zu können.
Unfälle oder kleinere Vorfälle im Straßenverkehr lassen sich nie völlig vermeiden - doch gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Roller oder Motorrad zufügen, können Sie sich mit einer Versicherung für Ihr Leichtkraftrad absichern.
Gesetzliche Anforderungen und Versicherungsarten
In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen. Im umgekehrten Fall, also wenn Sie unverschuldet einen Schaden aus einem Verkehrsunfall davontragen, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihre Kosten.
Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen. Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen.
Unsere Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Leichtkrafträder kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs an fremdem Eigentum und anderen Fahrzeugen oder Personen Schaden verursachen. Mit der HUK-COBURG haben Sie dabei den größten Kfz-Versicherer Deutschlands und erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Leichtkraftrad Definition
Fällt Ihr Roller oder Motorrad überhaupt in die Kategorie Leichtkrafträder und kann als Leichtkraftrad versichert werden? Ausschlaggebend dafür ist die Größe des Hubraums Ihres Fahrzeugs. Zu den Leichtkrafträdern zählen Leichtkrafträder und -roller, die einen Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm haben. Viele sprechen bei Ihrer Maschine daher auch von einer „80er” oder „125er”. Roller haben häufig einen Hubraum von 80 ccm und fallen damit in dieselbe Kategorie. Für die Leichtkraftrad-Versicherung ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leichtkraftrad oder um einen Roller mit entsprechendem Hubraum handelt. Was von der Motorisierung darüber hinaus geht, zählt als Motorrad und muss als solches versichert werden. Besonders für Jugendliche sind Leichtkrafträder interessant, da sie bereits ab 16 mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden dürfen. Aber auch mit einem alten Pkw- oder Lkw-Führerschein, der vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, dürfen Sie Leichtkrafträder fahren.
Umfang des Versicherungsschutzes
Mit der Kfz-Haftpflicht sind Sie optimal gesichert, was Schäden an fremdem Eigentum oder Personen betrifft. Sie kommt jedoch nicht für die am eigenen Fahrzeug auf. Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio. €. Wir zahlen dem Erstbesitzer anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder durch eine Beschädigung die erforderlichen Kosten einer Reparatur mindestens 80% des Neupreises betragen.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden.
Vollkaskoversicherung
Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist, und Transportschäden werden übernommen.
Mit der Kaskoversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen die finanziellen Folgen häufig auftretender Schäden Ihres Fahrzeugs ab. Auch die Schutzkleidung ist beim Kasko-Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung als Zubehör mitversichert. Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt.
Zusätzliche Leistungen
Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung nach Bedarf. Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Sie erhalten z. B. Ersatz des Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten oder Abschleppkosten. Wir versichern Sie in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei.
Besonderheiten bei E-Leichtkrafträdern
Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist. Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 € - Bei E-Leichtkrafträdern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Leichtkrafträdern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Kosten für die Entsorgung des Akkus - Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist.
Abschleppen - Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus durch ein in der Kasko versichertes Schadenereignis zahlen wir folgende Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt. Kosten bei drohender Entzündung - Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Im Inland übernehmen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen. Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag - Ihr Leichtkraftrad ist z. B. während des Ladevorgangs beschädigt worden?
Und wenn Ihr E-Leichtkraftrad aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der HUK-COBURG Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können. Sie sind Eigenheimbesitzer und haben auf Ihrem Grundstück eine Ladestation für Ihr Elektro-Leichtkraftrad installiert? Sie haben als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladestation für Ihr E-Leichtkraftrad auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen? Die Kaskoversicherung ist zur Stelle, wenn kein anderer für den Schaden an Ihrer fest installierten Wallbox oder Induktionsplatte aufkommt.
Saisonkennzeichen
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.
Tarifeinstufung und Schadenfreiheitsklassen
Die Tarifeinstufung Ihres Leichtkraftrads bzw. Rollers ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen - z. B. auf ein Zweitfahrzeug oder von einer Person auf die andere. Oder auch später vom Leichtkraftrad z. B. auf den ersten eigenen Pkw. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Unsere Tarifrechner unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer Einstufung.
Fahrzeugwechsel und Kündigung
Wie kann ich meine Leichtkraftradversicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen? Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln:
- Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
- Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Leichtkraftradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
- Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. der Ablehnung des Schadenersatzes) möglich.
Kosten für 125er Motorrad/Roller Versicherung
125er-Motorräder bieten Zweirad-Fahrspaß, sind aber viel günstiger zu versichern als schwere Maschinen. Auch kommen Autofahrer leicht an den kleinen Motorradführerschein. Für 125er-Maschinen sind wie bei anderen Kraftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, Teilkasko und Vollkasko können dazugebucht werden. Wie immer gilt: Je günstiger die Versicherung, desto weniger Schäden sind abgedeckt. Eine Teilkaskoversicherung kann interessant sein, wenn die 125er regelmäßig an der Straße steht oder mit Zubehör ausgestattet werden soll. Viele Anbieter kommen im Rahmen der Teilkasko für Diebstahl oder verloren gegangenes Zubehör auf. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich, wenn das Bike beim Kauf fabrikneu war oder wirklich jeden Tag unterwegs ist.
Was die Versicherung kostet, hängt wie beim Auto, stark von den persönlichen Umständen wie dem Wohnort oder dem Parkplatz des Zweirads ab. Generell gilt, dass man mit Kosten zwischen 50 und 70 Euro pro Jahr rechnen sollte. Die Deckungssumme liegt am besten bei 100 Millionen Euro, ein Selbstbehalt von 300 Euro für die Vollkasko- und 150 Euro für die Teilkaskoversicherung werden empfohlen.
Steuern und Unterhaltskosten
Motorräder und Roller mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum und einer Leistung bis elf kW/15 PS sind - ebenso wie 50er - laut Paragraf drei des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zulassungsfrei. Das bedeutet, dass für sie keinerlei Steuern bezahlt werden müssen. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Wenn die 125er mehr als 15 PS hat, kostet sie 9,20 Euro Steuern pro Jahr.
Die überwiegende Mehrheit an 125ern hat Einzylindermotoren und bringt nicht allzu viel an Gewicht auf die Waage. Daher hält sich der Kraftstoffverbrauch grundsätzlich in Grenzen. Wenn der Hersteller 2,3 Liter angibt, braucht die Maschine also vermutlich drei bis 3,5 Liter auf hundert Kilometer. Bei zehn Litern Tankinhalt errechnet sich daraus die sehr ordentliche Reichweite von rund 300 Kilometern.
Benötigte Daten für die Berechnung
Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:
- Hersteller
- kW
- Höchstgeschwindigkeit
- Hubraum
- Leergewicht
- Erstzulassung
- Zulassung auf den neuen Halter
- Wie fangen die Kennzeichen im Ort an (z.B. B für Berlin)?
- Postleitzahl des Halters
- Jahreslaufleistung
- Wo steht das Fahrzeug über Nacht?
- Welchen Versicherungsschutz wünschen Sie (z.B. Haftpflicht und Teilkasko etc)?
- Welche Selbstbeteiligung wünschen Sie in der Vollkasko und/oder in der Teilkasko (z.B. € 0, € 150, € 300, € 500)?
- Wer darf alles mit dem Fahrzeug fahren (z.B. Lebens-/Ehepartner, Kinder etc.)? Bitte teilen Sie uns die genauen Geburtsdaten der Fahrer mit.
- Wünschen Sie ein Ganzjahres- oder Saisonkennzeichen? Teilen Sie uns bitte bei einem Saisonkennzeichen den gewünschten Zeitraum mit (z.B. 01.04 - 31.10).
- Haben Sie "freie" Schadenfreiheitsklassen z.B. von einem abgemeldeten Fahrzeug? Bitte teilen Sie uns zur Berechnung die Schadenfreiheitsklassen (keine Prozente) mit.
Weitere Aspekte
Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflichtversicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen. Übersteigt ein Schaden die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, muss er aus eigener Tasche beglichen werden. Schäden am eigenen Motorrad zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht.
Kaskoversicherungen sind freiwillig, aber sinnvoll. Insbesondere dann, wenn der Wert des eigenen Kraftrads hoch ist. Je nach Anbieter variieren einzelne Tarifbausteine. Achten Sie beim Motorradversicherungsvergleich darauf, alle individuellen Bedürfnisse abzudecken.
Mit der Klausel Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit können Sie sich dagegen absichern. Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags - die meisten ähneln denen der Autoversicherung. Zentral ist der Schadenfreiheitsrabatt.
Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht.
Der Führerschein Klasse A1 gilt für Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung und ab einem Alter von 16 Jahren.
Allianz Versicherung für 125er
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht greift, wenn Sie mit Ihrem Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller Dritte schädigen. Besonders hohe Deckung: Sach- und Vermögensschäden sind bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro abgedeckt. Bei Personenschäden zahlt die Allianz pauschal bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person (Pauschalschaden).
Wenn Sie mit Teilkasko Ihre 125er versichern, sind Schäden am eigenen Kraftrad abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstehen. Dazu zählen unter anderem Diebstahl, Tierbiss und Naturgewalten wie Blitzschlag, Hagel oder Hochwasser. Schutz bei Folgeschäden: Durch Tierbiss oder Kurzschluss entsteht ein Folgeschaden an der Verkabelung Ihrer 125er?
Vollkasko als 125er-Motorrad-Versicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko-Versicherung für 125 ccm. Zusätzlich greift der Rundumschutz bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.
Ja, auch bei der Leichtkraftrad-Versicherung gibt es Schadenfreiheitsrabatt. Je länger Sie schadenfrei mit Ihrem Bike unterwegs sind, desto höher ist der Nachlass auf den Versicherungsbeitrag. Rabatte gewähren Versicherungsunternehmen nur bei Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko.
Als Versicherung für ein Motorrad bis 125 ccm ist für Fahranfänger:innen Vollkasko empfehlenswert. Der Grund: Einsteiger:innen haben statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko als routinierte Biker:innen.
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