Sie haben den B-Führerschein und möchten gerne Roller fahren? Kein Problem! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Roller zu fahren, ohne einen zusätzlichen Motorradführerschein zu erwerben. Besonders Dreirad-Roller erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie oft mit dem Autoführerschein gefahren werden dürfen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.
Warum ein Roller statt eines Autos?
Warum sollte man sich vor allem in der Stadt für Roller statt für das Auto entscheiden? Schließlich bieten Autos Schutz vor Wind und Wetter, viel Komfort, eine Klimaanlage und Radio. Doch Roller haben ihre eigenen Vorteile. Sie sind nicht nur praktisch, um durch die Stadt zu kommen, sondern sparen auch Zeit, Platz und Geld. Laut einer Arge2Rad Studie aus dem Jahr 2022 sparen Motorräder bereits 1,6 Millionen Stunden pro Jahr, da sie problemlos am Stau vorbeifahren können. Zudem benötigen sie weniger als ein Drittel des Platzes, den Autos beanspruchen und sparen jährlich rund 43 Millionen Euro an Spritkosten. Zahlen, die deutlich gesteigert werden könnten.
Welche Möglichkeiten gibt es, um Roller zu fahren?
Es gibt verschiedene Wege, um legal Roller zu fahren:
- A1-Führerschein: Mit dem A1-Führerschein genießt du eine vollwertige Führerscheinausbildung, die in ganz Europa anerkannt wird.
- B-111 Führerscheinerweiterung (AT): Der in Österreich einfachere Weg einen 125er Roller zu fahren, ist die B-Führerscheinerweiterung mit dem Code 111. Besitzt man den B-Führerschein seit mindestens 5 Jahren, kann man für unter 300 Euro einen Kurs besuchen, der mindestens sechs Stunden dauern muss.
- B-196 Führerscheinerweiterung (DE): Seit 2020 können auch deutsche Autofahrer ihren B-Führerschein um den Code 196 erweitern. Dazu muss man mindestens 25 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnis mindestens fünf Jahre besitzen.
- Dreirad-Roller mit B-Führerschein: Keine Lust auf Führerscheinerweiterungen? Du willst einfach aufsteigen und losfahren? Dann kannst du auch zu Dreirad-Rollern greifen.
Dreirad-Roller: Fahren mit dem B-Führerschein
Dreirad-Roller dürfen mit dem Autoführerschein bewegt werden, wenn sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Die Spurbreite der Vorderräder muss mindestens 46 cm betragen, dann gelten sie als zweispuriges Fahrzeug.
- Außerdem müssen sie über eine Fußbremse verfügen, damit sie Autofahrer legal fahren dürfen.
Natürlich muss auch erwähnt sein, dass man mit A1-Führerschein, B-111, beziehungsweise B-196 Erweiterung auch 125er Motorräder fahren darf. Doch gerade Stadtmenschen werden Roller aufgrund ihrer praktischen Natur bevorzugen.
Empfehlenswerte Modelle
Es gibt verschiedene Arten von Rollern, die sich für das urbane Umfeld eignen. Diese bieten eine gute Balance zwischen Preis-Leistungs-Verhältnis und Alltagstauglichkeit. Ein Beispiel dafür ist der Yamaha NMAX 125. Der 12,2 PS starke Cityflitzer überzeugt vor allem durch seine kompakten Ausmaße, mit denen er sich spielerisch durch den Großstadtdschungel dirigieren lässt. Unter der Sitzbank findet sich ein alltagstaugliches Staufach, das genügend Platz für einen Helm und weiteres Gepäck bietet.
Will man auf einen Dreiradroller setzen, den man direkt mit dem B-Führerschein fahren darf, bietet sich der Yamaha Tricity 300 an. Mit seinen 28 PS kommt er trotz eines Gewichts von 239 Kilogramm flott voran und bietet vor allem genug Leistung für Autobahnetappen. Die Bedienung ist sehr intuitiv und mit ein wenig Übung muss man während dem Fahren niemals die Füße auf den Boden stellen. Die Vorderradaufhängung lässt sich nämlich unter 10 km/h sperren, wodurch den Tricity 300 bei der Ampel von selbst aufrecht stehen bleibt.
Solch Dreiradroller verfügen über größere Ausmaße - worüber man sich bewusst sein muss, wenn man sich durch Autokolonnen schlängeln will. Den Vorteil der fehlenden Zusatzausbildung muss man jedoch beim Händler bezahlen. Dreiradkonstruktionen sind aufwändiger und dementsprechend teurer.
Sicherheitsaspekte
Im Sommer sieht man es in der Stadt zuhauf: Rollerfahrer mit Flip-Flops, kurzer Hose und Tank-Top. Selbst versierte Motorradfahrer, die den Roller nur als Zweitfahrzeug verwenden, scheinen zu verdrängen, dass selbst auf dieser Fahrzeugklasse ein Unfall - wenn auch fremdverschuldet - passieren kann. Deshalb empfiehlt es sich, selbst am Roller zumindest auf festes Schuhwerk, eine Protektorenjacke und abriebfeste Handschuhe zu setzen. Denn auch wenn Schürfwunden heilen, ist das ein langer und sehr schmerzhafter Prozess. Heutzutage spricht noch weniger dagegen, auf vernünftige Ausrüstung zu setzen, da es bereits coole und leichte Outfits für den urbanen Verkehr gibt: Deshalb MUSST du Motorrad Bekleidung in der Stadt tragen!
Vorteile von Rollern im Stadtverkehr
Blickt man auf den urbanen Verkehr wird eines schnell bewusst: In den zahllosen Autos sitzen meist nur eine Person, die an Ziel kommen will. Anstelle eines Autos würden auf denselben Raum auch drei Motorräder, beziehungsweise Roller passen. Will man Staus vermindern, wäre ein Schritt Richtung Zwei- oder Dreirad der richtige Schritt.
B-196 Führerscheinerweiterung im Detail
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.
Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
125er fahren ohne Prüfung
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Kosten der Erweiterung der Klasse B
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Versicherungskosten
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Geltungsbereich der B-196 Erweiterung
Bisher ist das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
Zusammenfassung der Führerscheinklassen
Eine Übersicht über die verschiedenen Führerscheinklassen und die damit verbundenen Berechtigungen:
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Fahrzeuge | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| AM | 15 Jahre | Kleinkrafträder (max. 45 km/h, 50 ccm Hubraum oder 4 kW Leistung) | In vielen anderen Klassen enthalten |
| A1 | 16 Jahre | Leichtkrafträder (max. 11 kW Leistung, 125 ccm Hubraum) | |
| A2 | 18 Jahre | Motorräder (max. 35 kW Leistung) | |
| A | 24 Jahre (oder 20 Jahre mit A2-Vorbesitz seit 2 Jahren) | Alle Motorräder | |
| B | 18 Jahre | PKW | Kann mit B196 erweitert werden (125ccm) |
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten: Auch wenn das Führen eines Fahrzeuges mit dem entsprechenden Führerschein erlaubt ist, sollte man nie sofort am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man keine Fahrpraxis besitzt.
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