Der 125ccm Motorradführerschein: Alles, was Sie wissen müssen

Motorräder üben auf viele Menschen eine besondere Faszination aus. Besonders junge Leute träumen oft davon, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Schon ab 16 Jahren können junge Biker ein 125ccm-Motorrad fahren, sofern sie die richtige Fahrerlaubnis besitzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über den 125ccm Motorradführerschein, einschließlich Alter, Voraussetzungen, Kosten und relevanter Regelungen.

Welcher Führerschein wird für ein 125ccm-Motorrad benötigt?

Für das Fahren eines 125ccm-Motorrads benötigen Sie den Führerschein der Klasse A1. Alternativ berechtigen auch die Führerscheinklassen A und A2 zum Fahren eines solchen Motorrads. Seit dem 1. Januar 2020 ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, mit dem Führerschein der Klasse B (Autoführerschein) ein 125ccm-Motorrad zu fahren.

Mindestalter für den 125ccm-Motorradführerschein

Das Mindestalter für den Erwerb des A1-Führerscheins beträgt 16 Jahre. Das bedeutet, dass Sie den Führerschein frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten. Sie können jedoch bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag mit der Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.

Voraussetzungen für den A1-Führerschein

Um den A1-Führerschein zu erwerben, müssen Sie eine Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Diese umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Theoretische Ausbildung

Der Theorieteil umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie noch keine andere Fahrerlaubnis besitzen. Zusätzlich müssen Sie an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) klassenspezifischem Zusatzstoff teilnehmen.

Praktische Ausbildung

In der praktischen Ausbildung müssen Sie zunächst die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zusätzlich sind für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten vorgeschrieben. Dazu gehören:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.

Kosten für den 125ccm-Motorradführerschein

Die Kosten für den 125ccm-Motorradführerschein können variieren. Die Preise hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Fahrschule, der Region und dem individuellen Lernfortschritt. Im Durchschnitt müssen Sie mit Kosten zwischen 1.000 und 3.000 Euro rechnen.

Es lohnt sich, Angebote verschiedener Fahrschulen einzuholen und zu vergleichen. Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungs-Verhältnis.

125ccm-Motorrad mit Autoführerschein fahren: Die B196-Regelung

Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, mit dem Autoführerschein der Klasse B auch 125ccm-Motorräder zu fahren. Dies ist durch die Erweiterung des Führerscheins um die Schlüsselzahl 196 möglich.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Um die B196-Erweiterung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz des Pkw-Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Absolvierung einer Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (4 theoretische und 5 praktische Einheiten)

Keine Prüfung erforderlich

Nach der Fahrerschulung ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. Sie erhalten von der Fahrschule eine Bescheinigung, mit der Sie sich die Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein eintragen lassen können.

Gültigkeit der B196-Regelung

Die B196-Regelung gilt nur innerhalb Deutschlands. Im Ausland wird diese Erweiterung nicht anerkannt.

Vorteile der B196-Regelung

Die B196-Regelung bietet Autofahrern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1 zu fahren. Es entfallen die vollständige Ausbildung und die Prüfungen, was Zeit und Geld spart.

Geschwindigkeitsbegrenzungen für 125ccm-Motorräder

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für unter 18-Jährige gibt es seit 2013 für 125ccm-Motorräder nicht mehr. Sie können jetzt bis zu 110 km/h fahren.

Zulassung und Versicherung von 125ccm-Motorrädern

Ja, ein 125ccm-Motorrad muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dafür benötigt es außerdem einen Versicherungsschutz.

Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Höhe des Versicherungsbeitrags können Versicherer selbst festlegen. Es kann sich also lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Anbieter miteinander zu vergleichen.

Kfz-Steuer für 125ccm-Motorräder

Für Krafträder zahlen Sie grundsätzlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro je 25 ccm Hubraum.

Führerscheinklassen im Überblick

Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Führerscheinklassen für motorisierte Zweiräder in Deutschland:

Führerscheinklasse Fahrzeugtyp Mindestalter
AM Kleinkrafträder (Mopeds, Roller) bis 50 ccm und 45 km/h 15 Jahre (in einigen Bundesländern) / 16 Jahre
A1 Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW 16 Jahre
A2 Motorräder bis 35 kW 18 Jahre
A Motorräder ohne Leistungsbeschränkung 24 Jahre (Direkteinstieg) / 20 Jahre (mit Vorbesitz der Klasse A2)

Regelungen in anderen Ländern

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

Einige Beispiele:

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

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