125ccm Motorradführerschein mit 16 Jahren: Alles, was du wissen musst

Träumst du davon, die Welt auf zwei Rädern zu entdecken? Der 125ccm Motorradführerschein ist der perfekte Einstieg in die Welt der motorisierten Zweiräder. Hier erfährst du alles Wichtige über den A1-Führerschein, den du bereits mit 16 Jahren machen kannst.

Welcher Führerschein passt zu dir?

In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen für Motorräder, die sich nach Leistung und Hubraum unterscheiden:

  • Klasse A: Ermöglicht das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Vorbesitz der Klasse A2.
  • Klasse A2: Berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW.
  • Klasse A1: Gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW.
  • Klasse AM: Berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern wie Mopeds oder Rollern bis 50 ccm.

Der A1-Führerschein: Dein Einstieg in die Motorradwelt

Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren. Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Es handelt sich um die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine. Darauf folgen der Führerschein Klasse A2 mit einem Mindestalter von 18 Jahren und der A-Führerschein mit mindestens 20 Jahren.

Voraussetzungen für den A1-Führerschein

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Unterlagen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild

Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.

Was darfst du mit dem A1-Führerschein fahren?

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.

Gültigkeit des A1-Führerscheins

Der Führerschein ist nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Die Ausbildung für den A1-Führerschein

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff.

  • Grundstoff: Beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt.
  • Zusatzstoff: Beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.

Praktische Ausbildung

In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Wie viele dieser Übungsstunden du brauchst, hängt ganz von deinem Können und Lernfortschritt ab. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.

Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Eine gute Fahrschule lässt dich nicht ohne sichere Schutzkleidung aufs Motorrad steigen, sondern wird dir diese zur Verfügung stellen. Lege dir aus hygienischen Gründen eine Sturmhaube zu oder kaufe dir am besten gleich einen gut sitzenden Helm, den du danach sowieso brauchen wirst.

Kosten für den A1-Führerschein

Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und liegen zwischen 1.000 € und 3.000 €, je nach Region und eigenem Können. Es lohnt sich, Angebote verschiedener Fahrschulen einzuholen und zu vergleichen.

125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen
  • Neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS).

Kosten für die B196-Erweiterung

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro.

Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Versicherung einer 125er

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Klasse Erlaubte Kraftfahrzeuge Mindestalter
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (mit A2 Vorbesitz)
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung 18 Jahre
A1 Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung 16 Jahre
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h und 50 cm³ Hubraum 15 Jahre

Aufstiegsmöglichkeiten

Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0