Kfz-Steuer und Versicherungskosten für 125ccm Motorräder

Leichtkrafträder sind für viele junge Menschen der erste Schritt in die motorisierte Freiheit. Aber auch als Zweitfahrzeug bieten sie Fahrvergnügen und praktische Mobilität. Damit Sie beim Fahren Ihren Kopf freihaben, ist eine starke Leichtkraftrad-Versicherung ein Muss.

Kfz-Steuer für 125ccm Motorräder

Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört, ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung. Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben - in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW).

Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein. Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an, insofern die Nennleistung höchstens 11 kW beträgt. Fahrzeuge dieser Art sind nämlich nicht zulassungspflichtig.

Haben Sie ein Zweirad mit einem Hubraum von genau 125 ccm, bedeutet das nicht, dass Sie in keinem Fall steuerpflichtig sind. Wenn die 125er mehr als 15 PS hat, kostet sie 9,20 Euro Steuern pro Jahr.

Wichtig: Auch wenn Sie für Leichtkrafträder mit 125 ccm keine Kfz-Steuern zahlen müssen und diese nicht zulassungspflichtig sind, so müssen sie doch über eine Versicherung verfügen.

Berechnung der Kfz-Steuer für Motorräder über 125 ccm

Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Je angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig. Möchten Sie den Steuersatz berechnen, benötigen Sie folgende Formel: (Hubraum in ccm / 25) * 1,84 Euro.

Beispiel: Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

Saisonkennzeichen

Der Winter ist kalt und feucht: Vielen macht das Motorradfahren in diesen Witterungsverhältnissen keinen Spaß. Das geliebte Zweirad hütet infolgedessen mehrere Monate lang die Garage. Wenn das Zweirad monatelang nur in der Garage steht, setzen viele Besitzer deshalb auf ein Saisonkennzeichen. So können Sie festlegen, zu welchen Monaten das Kfz zugelassen wird.

Der große Vorteil: In diesem Fall müssen unter anderem die Versicherungsbeiträge nicht für ein volles Jahr geleistet werden. Gleiches gilt bezüglich der Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 125 ccm. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an.

Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.

Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.

Oldtimer

Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm.

Motorradversicherung

Allerdings sind Motorräder und Leichtkrafträder gemessen an der gefahrenen Strecke auch häufiger als Pkws in Unfälle verwickelt. Das liegt vor allem an der kleineren, schlanken Bauart, durch die Sie für andere Verkehrsteilnehmer weniger sichtbar sind. Gerade im Stadtverkehr oder bei schlechten Witterungsbedingungen wirkt sich das schnell negativ aus. In diesen Fällen ist es wichtig, auf eine starke Versicherung bauen zu können.

Unfälle oder kleinere Vorfälle im Straßenverkehr lassen sich nie völlig vermeiden - doch gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Roller oder Motorrad zufügen, können Sie sich mit einer Versicherung für Ihr Leichtkraftrad absichern. In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen.

Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen. Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen.

Mit der Kaskoversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen die finanziellen Folgen häufig auftretender Schäden Ihres Fahrzeugs ab. Auch die Schutzkleidung ist beim Kasko-Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung als Zubehör mitversichert. Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt.

Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko.

Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die sogenannte Mallorca-Police für viele europäische Länder. Im Ausland sind Mietwagen oft mit geringeren Haftpflichtversicherungssummen versichert als in Deutschland. Wenn es zu einem Schaden kommt, könnte die Versicherungssumme zu niedrig sein.

Kosten der Motorradversicherung

Die Versicherungskosten sind abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro. Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen.

Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung.

Tipp: Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.

Zusätzliche Informationen

  • Wechsel der Kfz-Versicherung: Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln: Kündigung zum Ablauf, Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung, Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung bei Fahrzeugwechsel, Kündigung im Schadenfall.
  • Kfz-Schutzbrief: Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr.
  • Ausland-Schadenschutz: Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Sie erhalten z. B. Ersatz des Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht.
  • Rechtsschutzversicherung: Wie wichtig ist Verkehrsrechtsschutz?

E-Leichtkrafträder

Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Bei E-Leichtkrafträdern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Leichtkrafträdern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 €:

  • Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.
  • Kosten für die Entsorgung des Akkus - Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist.
  • Abschleppen - Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus durch ein in der Kasko versichertes Schadenereignis zahlen wir folgende Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.
  • Kosten bei drohender Entzündung - Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Im Inland übernehmen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen.
  • Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag - Ihr Leichtkraftrad ist z. B.

Und wenn Ihr E-Leichtkraftrad aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der HUK-COBURG Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können.

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