Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren. Was sind Krafträder eigentlich genau? Welche Motorradtypen fallen darunter, oder sind es denn überhaupt nur Motorräder? Leichtkrafträder gibt es ja schließlich auch noch. Was ist denn dann der Unterschied zwischen Krafträdern und Leichtkrafträdern?
Was sind Krafträder?
Ein Kraftrad, auch Krad genannt, ist ein motorisiertes Fahrzeug mit zwei oder drei Rädern, das durch einen Verbrennungs- oder Elektromotor angetrieben wird. Krafträder werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, je nach Motorleistung, Größe und Einsatzzweck. In vielen Ländern sind für das Fahren von Krafträdern spezielle Führerscheine erforderlich, die den Fahrern das entsprechende Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten vermitteln. Krafträder haben eine lange Geschichte und sind sowohl als Fortbewegungsmittel als auch als Freizeitfahrzeuge beliebt.
Kleinkrafträder: Definition und Führerschein
Kleinkrafträder sind eine spezielle Art von motorisierten Zweirädern, die eine begrenzte Motorleistung und bestimmte Einschränkungen in Bezug auf Hubraum, Leistung und Höchstgeschwindigkeit haben. In Deutschland definiert die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Kleinkrafträder als motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ (Kubikzentimeter) und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die Nennleistung darf 4 kW (Kilowatt) nicht überschreiten. Für das Führen eines Kleinkraftrads wird in Deutschland eine spezielle Fahrerlaubnis benötigt, die als Mofa-Prüfbescheinigung bezeichnet wird. Diese kann bereits mit 15 Jahren erworben werden. Die Mofa-Prüfbescheinigung setzt jedoch voraus, dass eine theoretische Prüfung absolviert wird, während eine praktische Fahrprüfung entfällt. Das Mofa war früher bei Jugendlichen sehr beliebt, bevor sie das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM (Motorroller) erreichten.
Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen. Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. April 1965 geboren wurde. Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis auf Deutschland beschränkt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.
Leichtkrafträder: Die Details
Ein Leichtkraftrad ist ein spezieller Typ von Kraftrad, der eine begrenzte Motorleistung und bestimmte Einschränkungen in Bezug auf das Fahrergewicht aufweist. Gemäß der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) handelt es sich bei einem Leichtkraftrad um ein motorisiertes Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ (Kubikzentimeter) und einer Nennleistung von maximal 11 kW (Kilowatt). Die Höchstgeschwindigkeit eines Leichtkraftrads ist auf 80 km/h begrenzt. Die Fahrerlaubnis für ein Leichtkraftrad kann mit dem Führerschein der Klasse A1 erworben werden. Leichtkrafträder sind bei jungen Fahrern beliebt, da sie eine gute Möglichkeit bieten, erste Erfahrungen beim Motorradfahren zu sammeln, bevor sie möglicherweise zu einem leistungsstärkeren Motorrad wechseln.
Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind. Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw. Ein Versicherungskennzeichen für Ihr Zweirad erhalten Sie mit unserer Mopedversicherung.
Führerschein A1 und das Mindestalter
Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind. Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 erworben haben, dürfen Leichtkrafträder fahren.
Motorräder: Leistung und Führerschein
Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug. Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt. Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich. Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.
Der Unterschied Zusammengefasst
Was sind nun Krafträder, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder? Beziehungsweise, was sind die Unterschiede? Krafträder sind verschiedene Arten von motorisierten Zweirädern, die sich in Bezug auf ihre Motorleistung, Hubraumgrenzen und zulässige Höchstgeschwindigkeiten unterscheiden. Krafträder sind die allgemeine Bezeichnung für motorisierte Zweiräder, auch Motorräder genannt. Sie haben in der Regel eine höhere Motorleistung, einen größeren Hubraum und eine höhere Höchstgeschwindigkeit. Für das Führen von Krafträdern wird in den meisten Ländern ein spezieller Motorradführerschein (z.B. Kleinkrafträder, Mofas oder Motorroller, sind motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie haben eine begrenzte Motorleistung und sind in der Regel mit einem automatischen Antrieb ausgestattet. Leichtkrafträder haben einen Hubraum von maximal 125 cm³ und eine Nennleistung von höchstens 11 kW. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 80 km/h begrenzt. Insgesamt lassen sich die Unterschiede zwischen Krafträdern, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern anhand der Motorleistung, des Hubraums und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festmachen.
- Kleinkrafträder: Maximal 50 ccm Hubraum, max. 45 km/h
- Leichtkrafträder: Maximal 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Leistung
- Motorräder: Keine Hubraum- oder Leistungsbeschränkung
125er Motorrad/Roller: Versicherung, Steuern und Unterhalt
125er-Motorräder bieten Zweirad-Fahrspaß, sind aber viel günstiger zu versichern als schwere Maschinen. Auch kommen Autofahrer leicht an den kleinen Motorradführerschein. Seit der Einführung dieser Regel ist das Interesse an den kleinen Einstiegszweirädern gewachsen. Denn nicht nur die Anschaffung einer 125er ist günstig (hier wichtige Kauftipps), auch die Unterhaltskosten fallen geringer aus als bei einer schweren Maschine.
Versicherungskosten für 125er
Für 125er-Maschinen sind wie bei anderen Kraftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, Teilkasko und Vollkasko können dazugebucht werden. Wie immer gilt: Je günstiger die Versicherung, desto weniger Schäden sind abgedeckt. Eine Teilkaskoversicherung kann interessant sein, wenn die 125er regelmäßig an der Straße steht oder mit Zubehör ausgestattet werden soll. Viele Anbieter kommen im Rahmen der Teilkasko für Diebstahl oder verloren gegangenes Zubehör auf. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich, wenn das Bike beim Kauf fabrikneu war oder wirklich jeden Tag unterwegs ist.
Die meisten Versicherer bieten auch Tarife für 125er-Motorräder oder -Roller an: Entweder als eigenen Tarif für Leichtkrafträder , andere Versicherer haben einfach einen Leichtkraftrad-Tarif in ihre Motorradversicherung integriert. Hilfreich ist der Tarifvergleich verschiedener Anbieter vor dem Abschluss eines Vertrags. Was die Versicherung kostet, hängt wie beim Auto, stark von den persönlichen Umständen wie dem Wohnort oder dem Parkplatz des Zweirads ab. Generell gilt, dass man mit Kosten zwischen 50 und 70 Euro pro Jahr rechnen sollte. Die Deckungssumme liegt am besten bei 100 Millionen Euro, ein Selbstbehalt von 300 Euro für die Vollkasko- und 150 Euro für die Teilkaskoversicherung werden empfohlen.
Steuern für 125er
Motorräder und Roller mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum und einer Leistung bis elf kW/15 PS sind - ebenso wie 50er - laut Paragraf drei des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zulassungsfrei. Das bedeutet, dass für sie keinerlei Steuern bezahlt werden müssen. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Wenn die 125er mehr als 15 PS hat, kostet sie 9,20 Euro Steuern pro Jahr.
Es gilt die Kennzeichenpflicht! Das soll heißen, dass die 125er wie ein Motorrad mit mehr Hubraum und Leistung oder wie ein Auto bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden muss und ein Nummernschild braucht. Bei diesem Termin verlangt die Behörde zudem einen Nachweis der Versicherung.
Günstiger Verbrauch und Wartungskosten
Die überwiegende Mehrheit an 125ern hat Einzylindermotoren und bringt nicht allzu viel an Gewicht auf die Waage. Daher hält sich der Kraftstoffverbrauch grundsätzlich in Grenzen. Weil der Durst jedes Verbrenners stark vom Streckenprofil und vom Verhalten des Fahrers abhängt und der Markt ganz verschiedene 125er zu bieten hat, lässt sich der Verbrauch in Litern an dieser Stelle nur schwer angeben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Faustformel Herstellerangabe plus Pi mal Daumen ein Liter nicht allzu weit von der Praxis entfernt ist. Wenn der Hersteller 2,3 Liter angibt, braucht die Maschine also vermutlich drei bis 3,5 Liter auf hundert Kilometer. Bei zehn Litern Tankinhalt errechnet sich daraus die sehr ordentliche Reichweite von rund 300 Kilometern.
Auch die Werkstattkosten bleiben überschaubar. Mit allgemeingültigen Zahlen ist es hier ähnlich schwer wie beim Verbrauch, weil unterschiedlich komplexe Arbeiten verschieden berechnet werden und es deutliche regionale Unterschiede gibt.
Krafträder im Vergleich
Je nach Leistung erfolgt die genaue Unterscheidung von Krafträdern in weiteren Kategorien. Es kann sich um ein Kraftrad bzw. einen Kraftroller, um ein Leichtkraftrad bzw. einen Leichtkraftroller oder ein Kleinkraftrad bzw. einen Kleinkraftroller handeln. Zudem gibt es bei Krafträdern Sonderformen wie Trike und Quad.
| Kraftradtyp | Hubraum | Leistung | Führerschein |
|---|---|---|---|
| Kleinkraftrad | Max. 50 ccm | Max. 4 kW | AM oder höher |
| Leichtkraftrad | 50 - 125 ccm | Max. 11 kW | A1 |
| Motorrad (mittelschwer) | Über 125 ccm | Bis 35 kW | A2 |
| Motorrad (schwer) | Über 125 ccm | Keine Begrenzung | A |
Trike und Quad
Der Fahrer legt sich nicht in die Kurve und die Stabilität ist durch die zweispurige Hinterachse deutlich höher. Trikes mit zwei oder weniger Sitzen und einer Höchstgeschwindigkeit von max. Trikes mit max. In Deutschland gibt es aber eine Sonderregelung, mit der alle Trikes weiterhin auch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden genießen Bestandsschutz.
Bei kraftradähnlichen Trikes ist die Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt und es gibt separate Fußrasten für Fahrer und Beifahrer. Der Beifahrer benötigt zusätzlich Haltegriffe. Bei Pkw-ähnlichen Trikes gibt es zwei Varianten, einmal mit Aufbau ähnlich wie bei geschlossenen Pkws und einmal mit Aufbau ähnlich wie bei offenen Pkws. Bei beiden Varianten sind Sicherheitsgurte und passende Sitze notwendig.
ATVs sind etwas schwerer, die kleinen Modelle wiegen ab etwa 130 kg, während leichte Quads nur 80 kg wiegen. Eine Ausnahme gibt es für leichte Straßen-Quads, die maximal 4 kw Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum haben. Diese können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden, der zum Fahren von Rollern und Mofas befähigt.
Neuerungen und Trends im Jahr 2025
Im Jahr 2025 bringen die Hersteller einige Neuheiten mit 125 cm³ Hubraum auf den Markt. Der weiterhin 11 kW/15 PS starke Einzylindermotor wurde für die Abgasnorm Euro 5+ fit gemacht. Im Zuge der technischen Anpassungen wurde das Drehmoment von 11 auf 11,5 Newtonmeter erhöht.
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