Der 125er Motorradführerschein: Alter, Voraussetzungen und Kosten

Viele junge Leute träumen davon, die Welt auf zwei Rädern zu entdecken. Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können. Doch welcher Führerschein ist erforderlich, und was kostet der Spaß?

Was ist überhaupt eine 125er Maschine?

Als 125ccm-Motorrad gelten Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ besitzen und deren Leistung höchstens 11 kW erreicht. Der Hubraum bezeichnet das Volumen des Zylinderteils, in dem sich der Kolben hin- und herbewegt. Bei Motoren mit mehreren Zylindern summieren sich die Volumen dieser Zylinderteile.

Ein solches 125ccm-Motorrad kann mitunter recht flott unterwegs sein, auch wenn es nicht so leistungsstark ist wie ein „großes“ bzw. Dennoch erfreut sich Leichtkraftrad gerade bei Jugendlichen besonderer Beliebtheit, weil sie einen 125er Führerschein schon im Alter von 16 Jahren machen können. Wer es eher gemütlich mag oder überwiegend im Stadtverkehr unterwegs ist, greift stattdessen zu einem Leichtkraftroller, Stadtflitzer oder einem 125ccm-Motorrad mit Elektroantrieb.

Welchen Führerschein benötige ich für ein 125ccm-Motorrad?

Wer ein Motorrad mit 125 ccm fahren möchte, benötigt dafür den Führerschein der Klasse A1. Normalerweise ist für das Fahren von Leichtkrafträdern mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich. Um diesen zu erwerben, müssen Sie 16 Jahre alt sein. Wer bereits den Motorradführerschein A besitzt, darf damit auch ein Motorrad bis 125 ccm fahren. Tipp: Mit dem A1-Führerschein für 125 ccm dürfen Sie auch Roller fahren, die einen Hubraum von bis zu 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen. Sie können den 125ccm-Führerschein ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Das heißt, der Führerschein wird Ihnen erst mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ausgehändigt.

Führerscheinklassen im Überblick:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Darf ich mit meinem PKW-Führerschein auch ein Motorrad mit 125 Kubik fahren?

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.

Sie können Ihren Autoführerschein um die Schlüsselnummer 196 erweitern, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, bereits seit fünf Jahren Autofahren dürfen und eine Fahrschulung absolvieren. Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt.

Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung B196:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz des Führerscheins Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Absolvierung von neun 90-minütigen Doppelstunden Fahrschule (4 in Theorie und 5 in Praxis)

Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Allerdings dürfen Sie nur innerhalb von Deutschland ein 125ccm-Motorrad mit dem Autoführerschein fahren.

Die Ausbildung für den A1-Führerschein

Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren.

Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.

In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an. Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten.

Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.

Was kostet der 125er Führerschein?

Ähnlich wie bei der Fahrerlaubnis für das Auto gilt auch beim 125er Führerschein, dass die Kosten stark von den Fähigkeiten und dem persönlichen Lernerfolg des Fahrschülers abhängen. Wer schneller lernt und das Motorrad schneller beherrscht, benötigt weniger Stunden und spart demnach auch Geld. Eine genaue Kostenaussage ist deshalb kaum möglich. Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Tipp: Vergleichen Sie mehrere Fahrschulen miteinander, bevor Sie bei einer Schule mit dem Unterricht für ein Motorrad mit 125er Hubraum beginnen. Vergleichen Sie die Kosten insbesondere für die Fahrstunden und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Fahrlehrer kennenzulernen und etwas über die Fahrzeuge der Schule zu erfahren. Erkundigen Sie sich unbedingt, ob die Fahrschule die erforderliche Schutzkleidung stellt oder ob Sie diese selbst mitbringen müssen.

Gibt es besondere Verkehrsregeln für das Fahren mit einem 125-Kubik-Motorrad?

Nein. Sie müssen sich an dieselben Regeln halten wie andere Motorrad- und PKW-Fahrer auch.

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