125er Motorradführerschein: Kosten, Klassen und Voraussetzungen

Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland besitzen im Jahr 2024 einen Motorradführerschein. Tendenz steigend. Für die Fahrerlaubnis fallen hohe Kosten an: Infos und eine Beispielrechnung.

Was ist eine 125er Maschine?

Als 125ccm-Motorrad gelten Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ besitzen und deren Leistung höchstens 11 kW erreicht. Leichtkrafträder sind kleine Motorräder, die einen Hubraum von über 50 cm³, aber maximal 125 cm³ und eine Leistung von höchstens 11 kW (15 PS) aufweisen. Ein solches 125ccm-Motorrad kann mitunter recht flott unterwegs sein, auch wenn es nicht so leistungsstark ist wie ein „großes“ bzw. Dennoch erfreut sich Leichtkraftrad gerade bei Jugendlichen besonderer Beliebtheit, weil sie einen 125er Führerschein schon im Alter von 16 Jahren machen können. Wer es eher gemütlich mag oder überwiegend im Stadtverkehr unterwegs ist, greift stattdessen zu einem Leichtkraftroller, Stadtflitzer oder einem 125ccm-Motorrad mit Elektroantrieb.

Die Größe des Hubraums ist entscheidend für die Motorleistung. Der Hubraum bezeichnet das Volumen des Zylinderteils, in dem sich der Kolben hin- und herbewegt. Bei Motoren mit mehreren Zylindern summieren sich die Volumen dieser Zylinderteile.

Welchen Führerschein benötige ich für ein 125ccm-Motorrad?

Wer ein Motorrad mit 125 ccm fahren möchte, benötigt dafür den Führerschein der Klasse A1. Normalerweise ist für das Fahren von Leichtkrafträdern mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich. Um diesen zu erwerben, müssen Sie 16 Jahre alt sein. Wer bereits den Motorradführerschein A besitzt, darf damit auch ein Motorrad bis 125 ccm fahren. Tipp: Mit dem A1-Führerschein für 125 ccm dürfen Sie auch Roller fahren, die einen Hubraum von bis zu 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen. Sie können den 125ccm-Führerschein ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Das heißt, der Führerschein wird Ihnen erst mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ausgehändigt.

Der A1-Führerschein für ein Motorrad mit 125 ccm sieht keine Höchstgeschwindigkeit vor.

Fahren mit dem Autoführerschein (Klasse B)

Sie können Ihren Autoführerschein um die Schlüsselnummer 196 erweitern, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, bereits seit fünf Jahren Autofahren dürfen und eine Fahrschulung absolvieren. Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Die B196-Vorraussetzungen sind:

  • Mindestens 25 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung
  • Autoführerschein (Klasse B)

Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.

Was setzt B196 voraus?

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Allerdings dürfen Sie nur innerhalb von Deutschland ein 125ccm-Motorrad mit dem Autoführerschein fahren.

Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

Gibt es besondere Verkehrsregeln für das Fahren mit einem 125-Kubik-Motorrad?

Nein. Sie müssen sich an dieselben Regeln halten wie andere Motorrad- und PKW-Fahrer auch.

Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen

Den Motorradführerschein gibt es in vier verschiedenen Klassen. Hier finden Sie alle Informationen, welche Bedingungen an die Motorradführerscheinklassen A, A1, A2 und AM geknüpft sind.

  • Klasse AM: Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung bei Elektrofahrzeugen.
  • Klasse A1: Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung.
  • Klasse A2: Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW.
  • Klasse A: Unbegrenzte Leistung.

Der Motorradführerschein Klasse A. Wer ein Motorrad fahren und sich dabei keine Gedanken um Kubikzentimeter, Pferdestärken und Höchstgeschwindigkeit machen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein und braucht den "großen" Führerschein der Klasse A. Mit dieser Königsklasse der Motorradführerscheine dürfen alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbegrenzung gefahren werden.

Zwei Wege führen zum Motorradführerschein der Klasse A: zum einen der stufenweise - also erst die leistungsreduzierte Klasse A2 und danach die volle Motorradklasse A - und zum zweiten der direkte Weg.

Kosten für den 125er Führerschein

Ähnlich wie bei der Fahrerlaubnis für das Auto gilt auch beim 125er Führerschein, dass die Kosten stark von den Fähigkeiten und dem persönlichen Lernerfolg des Fahrschülers abhängen. Wer schneller lernt und das Motorrad schneller beherrscht, benötigt weniger Stunden und spart demnach auch Geld. Eine genaue Kostenaussage ist deshalb kaum möglich.

Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Die Fahrschulen erheben zunächst einen Grundbetrag, eine Art Anmeldegebühr. Das sind bei den Führerscheinklassen A, A1 und A2 rund 250 bis 690 Euro.

Für normale Ausbildungsfahrstunden, auch Übungsfahrten genannt, sind circa 60 bis 102 Euro anzusetzen. Ihre Zahl hängt vom Lernfortschritt des Fahrschülers ab, und dabei beurteilt der Fahrlehrer, ob seine Schülerin oder sein Schüler schon sicher fahren kann. Dazu kommen zwölf Sonderfahrten zu je 66 bis 128 Euro, zusammengesetzt aus fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Fahrten in der Dämmerung beziehungsweise bei Nacht.

Übungsmaterialien, Lernsysteme oder Apps sind bei manchen Fahrschulen im Grundbetrag enthalten, andere berechnen ungefähr 50 bis 100 Euro.

Motorradschüler müssen bei der Ausbildung und Prüfung nicht nur einen Helm, sondern auch Schutzkleidung tragen. Oft kann man sich Ausrüstung bei der Fahrschule leihen - das kostet und spätestens nach bestandener Prüfung braucht es eigene Schutzkleidung.

Wer sparen möchte, sollte sich rechtzeitig anmelden, um den Führerschein innerhalb einer Saison machen zu können. Kommt es zu einer Unterbrechung durch die Winterpause, kostet das Übung und damit auch Geld.

Zu den Kosten für die Vorstellungen zu theoretischer und praktischer Prüfung kommen die Gebühren für die eigentlichen Prüfungen bei TÜV oder Dekra. Sie betragen für den Direkteinstieg in die Klasse A 24,99 Euro für die Theorie und 162,67 Euro für die Praxis.

Auch ein Sehtest beim Augenarzt oder -optiker ist erforderlich. Der Test darf maximal zwei Jahre alt sein, viele Optiker bieten ihn kostenlos an.

Bei den Führerscheinstellen der Kommunen sind rund 45 Euro für die Ausstellung oder Erweiterung eines Führerscheins zu zahlen. Dazu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto ab 10 Euro.

Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beziffern die Kosten für die Klassen A und A2 auf durchschnittlich ca. 2500 Euro. Preise können stark variieren und sind abhängig von der Region, vor allem aber von der Lerngeschwindigkeit der Fahrschülerin oder des Fahrschülers. Die BVF geht von durchschnittlich 13, der VIFD von 10 bis 20 Übungsstunden aus. Außerdem gilt grundsätzlich: Fahrschulen im ländlichen Raum sind günstiger als in Städten und in Süddeutschland teurer als im Norden.

Viele der Fahrschulen stellen ihre Preise nur vor Ort oder auf Anfrage zur Verfügung, eine Online-Recherche ist nicht immer möglich. Demnach kostet der Direkteinstieg im Schnitt rund 3000 Euro. In den meisten Fällen aber bewegen sich die Preise zwischen dem Wert der Verbände und dem des ADAC - sprich zwischen 2500 und 3000 Euro. Einige wenige Fahrschulen verlangen teilweise mehr als 4000 Euro und heben den Mittelwert dementsprechend an.

Zu diesen Kosten kommen noch ca. 250 Euro, für Prüfungsgebühren, Sehtest und Führerscheinstelle.

Für die folgende Beispielrechnung wurden 15 Übungsstunden als Grundlage gewählt, das entspricht dem Mittelwert der Angabe des VIFD. Die Preise stammen von einer Fahrschule in Hessen.

Kosten Betrag
Grundbetrag 540 Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung 129 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung 159 Euro
Ausbildungsfahrstunden (15 á 75) 1125 Euro
Sonderfahrten (12 á 85) 1020 Euro
Übungsmaterialien 59 Euro
Gebühren theoretische Prüfung 25 Euro
Gebühren praktische Prüfung 163 Euro
Erste-Hilfe-Kurs 0 Euro (vorhanden)
Sehtest 0 Euro (beim Optiker)
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins 45 Euro
Biometrisches Passfoto 10 Euro
Gesamtkosten 3275 Euro

Der Aufstieg von A2 auf A kostet Laut VIFD etwa 500 Euro. In der Regel sind die Motorradfahrenden rountiniert und brauchen nur wenige Übungsstunden, um die Aufstiegs-Prüfung anzutreten. Dabei ist genau zu prüfen, welche Leistungen im Pauschalbetrag enthalten sind und ob die vorgegebene Zahl der Fahrstunden ausreicht. Da die Schüler zum Bestehen der praktischen Prüfung unterschiedlich viele Stunden brauchen, gibt es keine Garantie, dass nach beispielsweise einer Woche beziehungsweise drei Übungsfahrstunden die praktische Prüfung bestanden wird. Daher raten Experten von Ferienfahrschulen ab.

Tipp: Vergleichen Sie mehrere Fahrschulen miteinander, bevor Sie bei einer Schule mit dem Unterricht für ein Motorrad mit 125er Hubraum beginnen. Vergleichen Sie die Kosten insbesondere für die Fahrstunden und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Fahrlehrer kennenzulernen und etwas über die Fahrzeuge der Schule zu erfahren. Erkundigen Sie sich unbedingt, ob die Fahrschule die erforderliche Schutzkleidung stellt oder ob Sie diese selbst mitbringen müssen.

Autofahrer, die bereits über einige Erfahrung verfügen, können schneller und kostengünstiger die Erlaubnis erlangen, auf ein 125ccm-Motorrad zu steigen. Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich.

B196 Führerschein: Kosten

Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.

Intensivkurs: Umfang, Inhalte & Dauer

Das erwartet dich beim Intensivkurs:

  • Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
  • Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - heißt 10 Fahrstunden mit 45 Minuten je Fahrstunde
  • Keine Theorie- und Praxisprüfung

In den motorradspezifischen Theoriestunden wirst du mit den Besonderheiten zum Fahrverhalten von Motorrädern vertraut gemacht. Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt.

Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen.

Das ändert aber nichts an der Mindestanzahl der Stunden. Um mit dem Autoführerschein Motorrad fahren zu können, wird keine extra Prüfung erforderlich.

B196 Bescheinigung

Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:

  • Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
  • Deinen aktuellen Führerschein
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.

In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Gut zu wissen: Diese Erweiterung gilt nur für Deutschland und wird nicht im internationalen Führerschein vermerkt.

Übrigens: Ein Aufstieg der Klasse A1 auf A2 nach § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht möglich. Warum? Wie der Name schon sagt, ist es eher ein Führerschein-Upgrade - also eine Erweiterung der Klasse B und nicht die Fahrerlaubnis für Klasse A. In unserem Ratgeber erhältst du einen guten Überblick zu den Führerscheinklassen.

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein? Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Fazit Wenn du in Deutschland Motorräder bis zu 125 ccm fahren möchtest, dann bist du mit diesem Führerschein-Upgrade wirklich gut beraten. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Du legst keine Prüfung ab, die zusätzliche Kosten verursachen würde, du kannst diesen Führerschein relativ schnell umsetzen und künftig auf zwei motorisierten Rädern unterwegs sein.

Übrigens musst du auch für Motorräder unter 125 ccm eine Kfz-Versicherung abschließen.

Sonderregelung für alte Führerscheine

Wer durfte früher 125er fahren?

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung.

Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Regelungen im Ausland

Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

A1-Führerschein: Mindestalter und Ausbildung

Das Mindestalter des A1-Führerscheins beträgt 16 Jahre. Für den Führerschein der Klasse A1 muss der Betreffende mindestens 16 Jahre alt sein und eine Einverständniserklärung eines seiner Erziehungsberechtigten vorweisen können. Es ist möglich, sechs Monate vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 16. Lebensjahr abgelegt werden.

Der 125-ccm-Führerschein kann per Direkteinstieg erworben werden. Das heißt, dass keine basale Fahrerlaubnis vorher vorhanden sein muss. Der Erwerb der Fahrerlaubnis setzt eine Prüfung und den vorherigen Besuch von 16 90-minütigen Theoriestunden voraus. In zwölf dieser Theoriesitzungen wird das wesentliche theoretische Wissen, der sogenannte Grundstoff, vermittelt. Im Anschluss daran kann für den Führerschein der Klasse A1 die theoretische Prüfung ablegt werden. Bei dieser erhält der Prüfling einen Fragebogen mit 30 Fragen. Bei der sogenannten Führerscheinerweiterung, also dem gleichzeitigen Erwerb zweier Führerscheine, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen.

Der Führerschein der Klasse A1 setzt in der praktischen Ausbildung zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten voraus. 3 Nacht- bzw. Wenn alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, kann die praktische Prüfung der Klasse A1 absolviert werden. Die praktische Prüfung muss spätestens zwölf Monate nach der Theorieprüfung erfolgen.

Oftmals setzen sich Jugendliche mit dem 125-ccm-Führerschein auseinander. Grundsätzlich kann man sagen, dass für den A1-Führerschein geringere Kosten anfallen als für den Pkw-Führerschein der Klasse B.

Vergleichen Sie regionale Fahrschulen, um die Kosten für Ihren Führerschein der Klasse A1 möglichst zu minimieren. Die Anmeldegebühr variiert zwischen den unterschiedlichen Anbietern. Die für den 125-ccm-Führerschein notwendigen Übungsfahrten kosten im Schnitt 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten schlagen mit 40 bis 60 Euro zu Buche.

Theorieprüfungsgebühr: ca. Insgesamt liegen die Kosten für den 125-ccm-Führerschein zwischen 950 und 1.700 Euro. Um Geld zu sparen, ist eine Führerscheinerweiterung durchaus sinnvoll.

Der A1-Führerschein befindet sich auf der ersten Stufe des fächerförmig untergliederten Motorradführerscheins. Jede Stufe enthält sämtliche darunterliegenden Führerscheinklassen. Jeder Führerscheinanwärter kann neben dem Zugang über das Stufensystem auch den Direkteinstieg wählen. Sinn der stufenförmigen Anordnung ist, dass der Führerscheinhaber erst Erfahrungen mit dem Fahrzeug der geringeren Motorleistung sammelt und sich so nach und nach an die höchste Klasse A herantastet. Die Klassen vom Motorradführerschein sind stufenförmig angeordnet. Nach einem zweijährigen Besitz von einem 125-ccm-Führerschein, muss lediglich die Praxisprüfung abgelegt werden, um in die Klasse A2 aufzusteigen.

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
  • Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Seit dem 1.1.2021 absolvieren Prüflinge eine „optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“, die darauf abzielt, die Unfallgefahr für Fahranfänger zu reduzieren.

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