Der Motorradführerschein ab 18 Jahren: Alle Informationen zu A2 und Co.

Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu? Dieser Artikel liefert Antworten und gibt einen umfassenden Überblick über den Motorradführerschein in Deutschland.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer.

  • Klasse AM: Kleinkrafträder (Mopeds, Roller) bis 50 ccm und 45 km/h
  • Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS)
  • Klasse A2: Motorräder bis 35 kW (48 PS)
  • Klasse A: Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A fahren? Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen und die damit verbundenen Berechtigungen:

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

Mindestalter und Direkteinstieg

Gibt es beim Motorradführerschein der Klasse A Altersbegrenzungen? Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.

  • AM: 16 Jahre
  • A1: 16 Jahre
  • A2: 18 Jahre
  • A: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit Vorbesitz A2)

Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A ist 24 Jahre. Vor der Neuregelung im Jahr 2013 betrug das Mindestalter noch 25 Jahre. Wer jedoch einen A2-Führerschein mit 18 Jahren absolviert hat, darf nach mindestens 2 Jahren, also mit 20 Jahren, bereits ein Motorrad mit dem Führerschein A führen.

Bringt der Vorbesitz der Klasse A2 Vorteile? Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen Sie nur ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren. Wer den Motorradführerschein der Klasse A mit 24 Jahren macht, ist also berechtigt, Trikes mit einer stärkeren Leistung zu bedienen.

Der Stufenführerschein

Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.

Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:

  • Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
  • Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
  • Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

Ausbildung und Prüfung

Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.

Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.

Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen. Die Theorieprüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegen.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt. Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. Die Praxisprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten.

Kosten für den Motorradführerschein

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet.

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Kostenübersicht (ungefähre Angaben):

  • Mofa-Prüfbescheinigung: ca. 100 €
  • Führerscheinklasse AM: mind. 750 €
  • Führerscheinklasse A1: ca. 1.200 €
  • Führerscheinklasse A2: ca. 1.300 €
  • Führerscheinklasse A: ca. 1.400 €

Weitere Kostenfaktoren:

  • Anmeldegebühr Fahrschule: 150 - 350 Euro
  • Fahrstunde: je 35 - 65 Euro
  • Sonderfahrt: je 40 - 70 Euro
  • Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 - 100 Euro
  • Theoretische Prüfung: 22,49 Euro
  • Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 - 200 Euro
  • Praktische Prüfung: 121,38 Euro

Sonstige Voraussetzungen

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen. Das erste Dokument in puncto Motorrad und Führerschein ist der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Außerdem ist es wichtig, einen Personalausweis dabei zu haben, um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen. Ein Passbild muss den biometrischen Richtlinien entsprechen. Dieses wird dann für den Führerschein verwendet. Das Passbild müssen Sie jedoch nur mitbringen werden, wenn es sich um die Erstaustellung des Führerscheins handelt. Der Nachweis über die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs kann außerdem von der zuständigen Behörde verlangt werden. Dies geschieht in Absprache eines Facharztes mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation. In Ausnahmefällen kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen.

Wie beim Führerschein fürs Auto müssen Sie auch beim A-Führerschein einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen absolvieren. Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen. Der klassische Erste-Hilfe-Kurs besteht in der Regel aus 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Kursgebühr von etwa 15 bis 30 Euro ist direkt bei der Anmeldung zum Kurs zu bezahlen.

Neben der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird auch ein Sehtest benötigt. Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein. In etwa zehn Minuten wird die Sehschärfe der Augen ermittelt. Ist die Sehleistung laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung auf beiden Augen unter 70 Prozent, gilt der Sehtest als nicht bestanden. Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe durchgeführt werden.

Gültigkeit des Führerscheins

Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken. Wer einen gültigen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, muss diesen spätestens am 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen - selbst wenn es sich dabei bereits um einen EU-Führerschein handelt.

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

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