Unfälle auf Parkplätzen sind nicht nur ärgerlich, sondern werfen auch Fragen nach dem richtigen Verhalten und der Rechtslage auf. Auch wenn es sich meistens "nur" um Blechschäden handelt, können auch Personenschäden vorkommen.
Rechtslage auf Parkplätzen
Grundsätzlich gilt auf Parkplätzen, egal ob öffentlich oder privat, die Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei einem Schadenfall greift die jeweilige Versicherung. Es ist wichtig, die richtigen Maßnahmen zu treffen, um den Schaden schnell und korrekt zu klären.
Wenn ein Unfall auf dem Parkplatz passiert, kommt grundsätzlich die gleiche Rechtslage in Frage, als wäre dies in einem fließenden Verkehr passiert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dazu die Schäden, welche verursacht worden. Handelt es sich allerdings um einen Kratzer durch einen Einkaufswagen, kommt dafür die private Haftpflichtversicherung des Verursachers auf.
Auch wenn der Parkbereich ein privates Gelände darstellt, handelt es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum, da dieser ohne spezielle Zugangskontrollen befahrbar ist.
Verhalten nach einem Unfall auf dem Parkplatz
Hier sollten Sie auf jeden Fall die Polizei informieren und den Schaden melden. Diese kann dann mit den Angaben den Geschädigten ermitteln und weitere Maßnahmen einleiten. Sind bei dem Unfall Personen verletzt, sollte auf jeden Fall auch ein Krankenwagen gerufen werden. Zudem sollte ein Unfallbericht geschrieben werden, damit der Vorfall genau dokumentiert ist. Dies ist wichtig, wenn es später um die Schadensbegleichung geht.
Auch bei einem Unfall auf dem Parkplatz ist es wichtig, dass Sie Beweise sichern. Dies können zum Beispiel Fotos, Bilder und vor allem Zeugen sein. Dazu müssen Sie sich auf jeden Fall die Namen und Adressen aufschreiben. Auch eine Schadensmeldung bzw. ein Unfallbericht muss erstellt werden, damit die eigene Versicherung darüber Informationen bekommt.
Einen Unfall auf einem Parkplatz sollten Sie auf jeden Fall genauso ernst nehmen, als wäre dieser Vorfall auf einer normalen Straße passiert, denn bei der Rechtslage gibt es hier im Prinzip keinen Unterschied.
Besonderheiten auf Parkplätzen
Auf einem Parkplatz gibt es in der Regel keine speziellen Vorfahrtsregeln, außer die Parkmöglichkeiten haben einen eigenständigen Straßencharakter mit einer Beschilderung. Ansonsten gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, da ein Parkplatz nicht für die Fortbewegung vorgesehen ist, sondern ein Platz zum Parken.
Mitschuld
Laut der Rechtsprechung liegt eine Mitschuld vor, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug nicht gestanden haben, sondern gefahren sind. Denn genau zu beweisen, dass das Fahrzeug beim Unfall nur stand, ist sehr schwer. Auch Sachverständige können bei einer kleinen Kollision mit entsprechend geringen Folgen oft keine genaue Beurteilung abliefern.
Typische Unfall-Szenarien und ihre rechtlichen Folgen
Auch auf einem öffentlichen Parkplatz gelten einige Besonderheiten, die Ihnen geläufig sein sollten. Inwieweit sie zum Zuge kommen, hängt von der jeweiligen Situation ab, wobei hier einige typische Situationen herausgegriffen werden.
Kollision bei der Parkplatzsuche
Viele Autofahrer glauben, dass bei sich kreuzenden Wegen auf dem Parkplatzgelände die Regel „rechts vor links“ des § 8 StVO gilt. Damit irren sie allerdings normalerweise. Gewöhnlich gilt auf Parkplätzen bezüglich der Vorfahrt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gem. § 1 Abs. 2 StVO.
Anders sieht die Situation nur aus, wenn die Fahrbahn eindeutig den Charakter einer Straße aufweist. Dies kann sich etwa daraus ergeben, dass die Fahrbahn mit Markierungen versehen ist, die den Eindruck einer Über- oder Unterordnung vermitteln. Hierfür sprechen nach der einschlägigen Rechtsprechung etwa eine Haltelinie an den Einmündungen und eine Mittellinie an den Zu- und Abfahrtswegen.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Rechtsprechung sollten Autofahrer auf Parkplätzen im Zweifel nicht auf der Regel rechts vor links beharren und sich mit dem anderen Verkehrsteilnehmer am besten abstimmen. Es sollte vorsichtig und am besten im Schritttempo gefahren werden.
Unfall bei Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz
Eine weitere Situation zeichnet sich dadurch aus, dass ein Autofahrer auf dem Parkplatz beim Hinausfahren aus dem Stellplatz rückwärtsfährt und dabei mit einem ebenfalls rückwärtsfahrenden Fahrzeug zusammenstößt. So etwas kommt vor allem dann vor, wenn zwei Autofahrer aus gegenüber befindlichen Parkbuchten hinausfahren und dabei zusammenstoßen. Hier muss normalerweise jeder Halter den Schaden an seinem Fahrzeug zu 50% tragen, d.h. er bekommt jeweils 50% des bei ihm entstandenen Schadens ersetzt.
Dies gilt jedoch nicht, soweit der betroffene Autofahrer möglicherweise vor der Kollision bereits mit seinem sein Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist. Dann stehen ihm unter Umständen sogar 100% des Schadens zu.
Beschädigung beim Einfahren in Parkbucht durch geöffnete Türe
Eine häufig vorkommende Fallvariante zeichnet sich dadurch aus, dass ein Autofahrer beim Einfahren in die Parkbucht ein anderes Fahrzeug beschädigt, weil die Türe des anders Fahrzeugs geöffnet war. Hier spricht gegen eine Haftung des Einfahrenden, wenn die Tür des anderen Fahrzeuges plötzlich und unvermittelt geöffnet wurde. So etwas kommt vor allem dann vor, wenn der Fahrer oder der Beifahrer beim Aussteigen nicht aufpasst.
In der Praxis lässt sich das häufig nicht aufklären. In einer solchen Situation hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 09.06.2009 - 3 U 211/08 für eine Teilung des Schadens ausgesprochen.
Weitere wichtige Aspekte
Fahrerflucht
Bei einer Unfallflucht droht eine Strafe und dies kann für den Verursacher sehr unangenehm werden. Wenn der Geschädigte nicht ermittelt werden kann, wird häufig einfach ein Zettel mit dem Namen und der Telefonnummer an die Windschutzscheibe gesteckt.
Ein Parkrempler ist im rechtlichen Sinne ein Unfall und so sollten Sie sich auch danach verhalten. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Einkaufwagen von selbst gegen ein anderes Auto rollt. Entfernen Sie sich nicht vom Parkplatz, ohne den Geschädigten oder die Polizei informiert zu haben. Sonst begehen Sie Fahrerflucht. Das ist eine Straftat, für die Ihnen laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) ein Fahrverbot, eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg drohen.
Parken von Motorrädern
Motorräder dürfen grundsätzlich nur dort abgestellt werden, wo es Autofahrern auch erlaubt ist, zu parken. Das bedeutet, dass das Parken am Gehweg oder in einer Fußgängerzone auch Motorradfahrern untersagt ist. So platzsparend die Zweiräder im Vergleich zu Autos auch sein mögen - eine Ausnahme besteht hier nicht. Nur E-Scooter stellen eine Ausnahme dar und dürfen ähnlich wie Fahrräder abgestellt werden (es sei denn, es bestehen ausdrückliche Verbotshinweise).
Anders als bei vielen PKW-Parkplätzen fallen normalerweise keine Parkgebühren an. Für Autofahrer gilt an ausgewiesenen Motorradparkplätzen Parkverbot. Die Parkplätze sind speziell für die Zweiräder aufgestellt worden und PKWs dürfen dort nicht abgestellt werden.
Es ist durchaus erlaubt, zwei Motorräder auf dem gleichen PKW-Parkplatz abzustellen. Zu viele Räder sollten aus Sicherheitsgründen jedoch nicht auf einem Parkplatz abgestellt werden. Teilen sich zwei Motorräder den gleichen Parkplatz, müssen dennoch beide Fahrer die entsprechenden Gebühren zahlen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um eine Parkuhr.
Rechtliche Schritte
Die Gefahr, in einen Unfall auf einem Parkplatzgelände verwickelt zu werden ist relativ hoch. Auch wenn von Ihrer Seite kein Verschulden vorliegt, kann die Sachlage nicht immer einwandfrei geklärt werden. Hier ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche geltend machen. In einigen Fällen kann es daher hilfreich sein, einen Fachanwalt einzuschalten.
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in den meisten Fällen die anstehenden Kosten. Besonders wenn es um Personen- oder höhere Sachschäden geht, ist eine fachliche Hilfe sehr angemessen. Wenn Sie oder eine andere Person im Fahrzeug verletzt wurden, kann der Anwalt zudem ein Schmerzensgeld einklagen, welches sich nach der Art der Verletzung richtet. Auch mögliche Kosten, wie zum Beispiel ein Verdienstausfall oder spätere Behandlungskosten, lassen sich mit Hilfe eines Anwalts geltend machen.
Da das Verkehrsrecht in Deutschland recht kompliziert ist, lassen sich viele Ansprüche ohne fachliche Kompetenz oftmals gar nicht erst einklagen. Fachliche Hilfe ist also ratsam.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Auf Parkplätzen gilt die StVO.
- Nach einem Unfall Polizei rufen, Beweise sichern und Unfallbericht erstellen.
- Auf gegenseitige Rücksichtnahme achten und Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Bei unklarer Sachlage oder Personenschäden Fachanwalt einschalten.
Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Einzelfall sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
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