Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland besitzen im Jahr 2024 einen Motorradführerschein, und die Tendenz ist steigend. Der Motorradführerschein ermöglicht es Ihnen, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen, aber es gibt einiges zu beachten, bevor Sie durchstarten können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen, Kosten, Voraussetzungen und nützlichen Tipps.
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen
Den Motorradführerschein gibt es in vier verschiedenen Klassen: A, A1, A2 und AM. Jede Klasse ist an bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Alters, der Motorleistung und des Hubraums geknüpft.
Klasse AM
Ab 16 Jahren können Sie den Führerschein der Klasse AM erwerben. Dieser berechtigt zum Fahren von Zweirädern mit bis zu 4 kW Motorleistung, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Klasse A1
Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürfen Sie Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Das Leistungsgewicht darf dabei 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten. Auch Dreiräder (Trikes) mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.
Klasse A2
Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, eine beschränkte Version des großen Motorradführerscheins A. Diesen können Sie ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 dürfen Sie Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.
Klasse A
Wer ein Motorrad fahren und sich dabei keine Gedanken um Kubikzentimeter, Pferdestärken und Höchstgeschwindigkeit machen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein und braucht den "großen" Führerschein der Klasse A. Mit dieser Königsklasse der Motorradführerscheine dürfen alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbegrenzung gefahren werden.
Es gibt zwei Wege zum Motorradführerschein der Klasse A:
- der stufenweise - also erst die leistungsreduzierte Klasse A2 und danach die volle Motorradklasse A
- der direkte Weg
Wenn Sie einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzen, können Sie mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen. Seit dem 1. November 2020 kann der A2-Führerschein auf einer 250 ccm Maschine abgelegt werden. Zuvor mussten es mindestens 395 ccm sein und das Fahrschulmotorrad musste zwischen 27 und 48 PS haben. Diese aktuelle EU-Regelung macht das Motorradfahren attraktiver.
Voraussetzungen für den Motorradführerschein
Wenn Sie einen Motorradführerschein ablegen wollen, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die Sie einhalten müssen:
- Mindestalter: AM: 16 Jahre, A1: 16 Jahre, A2: 18 Jahre, A: 24 Jahre (bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
- Theoriestunden: 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads (entfallen bei Aufstieg von A1 auf A2 oder von A2 auf A)
- Pflichtstunden mit Sonderfahrten: 12 (Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten)
- Übungsstunden: 10 bis 20 (abhängig von Ihren Fähigkeiten)
Kosten für den Motorradführerschein
Für die Fahrerlaubnis fallen hohe Kosten an. Die Kosten für den Motorradführerschein setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beziffern die Kosten für die Klassen A und A2 auf durchschnittlich ca. 2500 Euro. Preise können stark variieren und sind abhängig von der Region, vor allem aber von der Lerngeschwindigkeit der Fahrschülerin oder des Fahrschülers. Demnach kostet der Direkteinstieg im Schnitt rund 3000 Euro.
Hier eine Beispielrechnung auf Grundlage von 15 Übungsstunden (Preise von einer Fahrschule in Hessen):
| Kostenpunkt | Betrag (Euro) |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 |
| Ausbildungsfahrstunden (15 á 75) | 1125 |
| Sonderfahrten (12 á 85) | 1020 |
| Übungsmaterialien | 59 |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 |
| Erste-Hilfe-Kurs | 0 (vorhanden) |
| Sehtest | 0 (beim Optiker) |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 |
| Biometrisches Passfoto | 10 |
| Gesamtkosten | 3275 |
Zu den Kosten der Fahrschule kommen der Erste-Hilfe-Kurs, ein Sehtest sowie die Gebühren für die theoretische Prüfung. Ist die Theorie erfolgreich absolviert geht es mit der Praxis weiter. Übungs- und Sonderfahrten, sowie die praktische Prüfung verursachen weitere Kosten. Nicht zu vergessen sind die Gebühren der Behörde für das Ausstellen des Führerscheins.
Der Aufstieg von A2 auf A kostet Laut VIFD etwa 500 Euro. Dabei ist genau zu prüfen, welche Leistungen im Pauschalbetrag enthalten sind und ob die vorgegebene Zahl der Fahrstunden ausreicht. Da die Schüler zum Bestehen der praktischen Prüfung unterschiedlich viele Stunden brauchen, gibt es keine Garantie, dass nach beispielsweise einer Woche beziehungsweise drei Übungsfahrstunden die praktische Prüfung bestanden wird.
Wer sparen möchte, sollte sich rechtzeitig anmelden, um den Führerschein innerhalb einer Saison machen zu können. Kommt es zu einer Unterbrechung durch die Winterpause, kostet das Übung und damit auch Geld.
Tipps und Hinweise
- Fahrschule wählen: Ein Preisvergleich mehrerer Fahrschulen lohnt sich. Fahrschulen im ländlichen Raum sind günstiger als in Städten und in Süddeutschland teurer als im Norden.
- Ausrüstung: Motorradschüler müssen bei der Ausbildung und Prüfung nicht nur einen Helm, sondern auch Schutzkleidung tragen. Oft kann man sich Ausrüstung bei der Fahrschule leihen - das kostet und spätestens nach bestandener Prüfung braucht es eigene Schutzkleidung.
- Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest: Über ADAC gelbhilft kostet er rund 60 Euro, wobei ADAC Mitglieder einen Rabatt erhalten. Auch ein Sehtest beim Augenarzt oder -optiker ist erforderlich. Der Test darf maximal zwei Jahre alt sein, viele Optiker bieten ihn kostenlos an.
- Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Möglichkeiten für Autofahrer
Vielleicht besitzen Sie bereits einen Autoführerschein und wollen jetzt auch die Welt auf zwei Rädern erkunden? Außerdem dürfen alle Autofahrer Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum fahren, ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen. Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen.
Inhaber eines PKW-Führerscheins können seit dem 01. Januar 2020 den Führerschein B196 machen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz des Führerscheins seit fünf Jahren und es müssen wenigstens vier Theorie- sowie fünf praktische Fahrstunden absolviert wurden sein.
Gültigkeit des Motorradführerscheins
Genau wie der aktuelle PKW-Führerschein hat der Motorradführerschein, also die Klasse A ein Ablaufdatum. Nach 15 Jahren wird ein neuer „Lappen“ fällig. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müsse künftig in den neuen EU-Führerschein eingewechselt werden. Der letzte Stichtag hierfür ist der 19. Januar 2033, jedoch muss der Tausch einiger Scheine je nach Geburts- und Ausstellungsjahr bereits früher erfolgen. Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro. Hierfür wird zudem ein biometrischen Passfoto benötigt.
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