5-Tages-Kennzeichen für Motorräder: Kosten, Beantragung und Gültigkeit

Seit 1998 gibt es in Deutschland das Kurzzeitkennzeichen. Es löste als Überführungskennzeichen weitgehend das noch heute bekannte „Rote Kennzeichen“ ab. Letzteres gibt es nur noch für Händler und zur ausschließlich gewerblichen Nutzung. Das Kurzzeitkennzeichen hat die klassischen Maße wie ein Standardkennzeichen von einer maximalen Breite von 520 mm und einer maximalen Höhe von 130 mm. Allerdings befindet sich kein Eurofeld am linken Rand.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen, mit dem Sie ein abgemeldetes Auto für maximal fünf Tage zulassen können. Es ist nicht übertragbar und darf immer nur für ein Fahrzeug verwendet werden. Außerdem sind damit nur Probefahrten oder Überführungsfahrten erlaubt. Gemeint sind Testfahrten und Fahrten, um das Fahrzeug innerhalb Deutschlands von A nach B zu bringen. Das Kurzzeitkennzeichen zählt damit zu den sogenannten Überführungskennzeichen. Im Gegensatz zu roten Kennzeichen dürfen Kurzzeitkennzeichen auch Privatpersonen nutzen. Ein rotes Kennzeichen können dagegen nur gewerbliche Händler und Sachverständige beantragen.

Aussehen des Kurzzeitkennzeichens

Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt optisch dem normalen Kennzeichen, hat aber kein Eurofeld am linken Rand, sondern einen gelben Streifen an der rechten Seite mit einem Datum. Des Weiteren hat es eine blaue Stempelplakette und eine Nummerierung beginnend mit 03 oder 04. Weiterhin sind auf dem Kurzzeitkennzeichen die Standard-Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks (Stadtkennung oder Landkreiskennung) wie „B“ für Berlin oder „HH“ für Hamburg aufgeprägt. Diesen folgt eine Nummer, die mit „03“ oder „04“ beginnt. Auffälligstes Merkmal ist der rechte Streifen auf dem Kurzzeitkennzeichen. Dort ist mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund der Gültigkeitszeitraum vermerkt. Aufgeprägt ist nur das Enddatum in drei Zeilen mit je zwei Stellen. Es wird von oben nach unten gelesen und folgt der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr.

Das gelbe Kennzeichen ist anders als die gewerblich genutzten roten Nummernschilder an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.

Kurzzeitkennzeichen Aussehen:

  • Es gibt kein Eurofeld am linken Rand.

Wofür wird das Kurzzeitkennzeichen benutzt?

Es ist ausschließlich erlaubt, sie zur Fahrzeugüberführung, für Probefahrten sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra zu verwenden. Als Probefahrt gilt dabei nur eine Fahrt mit konkreter Kaufabsicht für das entsprechende Kfz. Die 5-Tages-Kennzeichen dürfen nach Ablauf des Enddatums, also nach 23:59 Uhr des aufgeprägten Datums, nicht mehr verwendet werden. Vorteilhaft ist, dass das Kurzzeitkennzeichen nicht zurück zur Zulassungsstelle gebracht werden muss.

Voraussetzungen für die Genehmigung von 5-Tages-Kennzeichen

Für die Bewilligung des Antrags für ein Kurzzeitkennzeichen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Fahrzeug muss zudem mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet sein. Ist keine gültige HU vorhanden, muss ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeugs gewährleistet sein.

Um den Missbrauch von 5-Tages-Kennzeichen zu verhindern, werden seit April 2015 Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur noch in Verbindung mit Fahrzeugpapieren und einer gültigen HU ausgegeben. Einzige Ausnahme ist ein Termin beim TÜV oder der Dekra, um eine Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung zu erhalten oder eine Hauptuntersuchung durchzuführen. Dann geht es auch ohne HU, die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens erhält allerdings Auflagen.

Wie können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Wer ein Kfz gekauft hat oder einen stillgelegten Wagen von A nach B bewegen muss, benötigt häufig ein Kurzzeitkennzeichen. Wie bei allen anderen Nummernschildern kann das 5-Tage-Kennzeichen bei der örtlichen Zulassungsbehörde für das Auto beantragt werden. Seit April 2015 ist es aber auch möglich, das Kurzzeitkennzeichen nicht nur am Wohnsitz, sondern auch am Standort des Fahrzeugs zu beantragen.

Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, benötigen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese können Sie bei einer Versicherung Ihrer Wahl beantragen - wählbar als Haftpflicht oder als Voll- bzw. Teilkasko. Neben dem ausgefüllten Antrag unter Angabe des Verwendungszwecks sowie der Fahrzeugart müssen für das Kurzzeitkennzeichen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung. Minderjährige benötigen ebenfalls eine Vollmacht, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Diese muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Personalausweise der Eltern müssen vorliegen. Bei Firmen benötigen natürliche Personen eine Gewerbeanmeldung, juristische Personen die Gewerbeanmeldung sowie einen Handelsregisterauszug. Mit der Zulassung können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei einem entsprechenden Betrieb prägen lassen.

Welche Unterlagen sind nötig?

Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens für Ihr abgemeldetes Fahrzeug benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief (Kopien oft ausreichend)) und ggf. CoC-Papiere
  • Bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Bitte klären Sie vorab bei der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Informationen. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Kurzzeitkennzeichen online beantragen

Einige Zulassungsstellen ermöglichen es, das 5-Tages-Kennzeichen auch online zu bestellen. Mittlerweile bieten auch diverse private Anbieter diesen Service an. Dadurch können Sie sich den Behördenweg sparen und bequem von der Couch aus das Kurzzeitkennzeichen beantragen. Insgesamt sparen Sie viel Zeit, weil Ihnen weder Wartezeiten noch entsprechende Lauf- bzw.

Per Online-Formular können Sie sich für eine Versicherung entscheiden und eine eVB-Nummer beantragen. Im nächsten Schritt tragen Sie alle erforderlichen Daten ein und laden die entsprechenden Dokumente hoch. Danach wird das Kurzzeitkennzeichen geprägt und per Post, meist Expresslieferung, verschickt. Häufig ist ein solcher Dienst aber teurer, als wenn Sie selbst die Beantragung durchführen.

Kurzzeitkennzeichen für Samstag?

Grundsätzlich ist es möglich, das Kurzzeitkennzeichen auch an einem Samstag zu beantragen. Es ist allerdings viel aufwändiger und meist auch teurer. Nicht alle Versicherungen bieten einen Service rund um die Uhr an. Einige arbeiten aber auch samstags. Weiterhin benötigen Sie eine Zulassungsstelle, die samstags geöffnet hat. Das Kurzzeitkennzeichen können Sie dann meist in der Umgebung der Zulassungsstelle bei einer Prägestelle prägen lassen.

Die Beantragung einer eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel unkompliziert. Mittlerweile bieten die meisten Versicherer ihre Dienste auch online an. In wenigen Minuten sind die Bestellformulare ausgefüllt. Üblich ist eine Haftpflichtversicherung. Möglich ist aber auch die Versicherung des Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen per Teil- oder Vollkasko. Letztere bietet sich insbesondere bei Neuwagen an. Häufig müssen Sie, wenn Sie eine Vollkasko für Ihr Kfz beantragen, mit Ihrer Versicherung gesondert sprechen.

Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzten sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die Gebühren für die Anmeldung sind bundeseinheitlich geregelt, so fallen bei der Zulassungsstelle für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen insgesamt Kosten in Höhe von 13,10 Euro an. Die eVB-Nummer für die Tageszulassung verursacht ebenfalls Kosten. Je nach Versicherung und gewählten Tarif für das Kurzzeitkennzeichen kann der Preis stark variieren. Es ist auch entscheidend, ob Sie sich die Kosten später erstatten lassen können, sofern Sie Ihr Fahrzeug regulär bei der gleichen Versicherungsgesellschaft anmelden. Preisentscheidend ist auch, ob Sie eine Grüne Karte benötigen oder nicht. Für die Versicherung müssen Sie in der Regel mit rund 30 Euro rechnen. Es gibt allerdings auch Angebote unter 20 Euro. Bei Versicherung mit Grüner Karte wird oftmals ein Ausschlag von ca. 50 Euro erhoben.

Wie bei jedem anderen Nummernschild, entstehen beim Kurzzeitkennzeichen auch Kosten für das Prägen des Schildes. Auch hier variieren die Preise je nach Anbieter. In der Regel betragen die Kosten für das Prägen vom 5-Tages-Kennzeichen 20 bis 30 Euro. Online gibt es aber auch Anbieter, die diesen Service für unter 10 Euro anbieten.

Demnach müssen Sie für das Tageskennzeichen Kosten in der Höhe von ungefähr 60-110 Euro einplanen.

Kostenübersicht für Kurzzeitkennzeichen

Kostenpunkt Ungefährer Preis
Gebühren für die Anmeldung 13,10 Euro
eVB-Nummer ca. 30 Euro (ggf. ca. 50 Euro mit Grüner Karte)
Prägen des Schildes 20-30 Euro (online ab 10 Euro)

Regeln und Bußgelder

Grundsätzlich gelten für die gelben Kennzeichen dieselben Regeln wie für jedes andere Nummernschild auch. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kennzeichen gut lesbar am Fahrzeug angebracht werden. Fehlen die Kennzeichen sind gemäß Bußgeldtabelle 60 Euro zu zahlen. Auch Punkte sind möglich, wenn das Fahrzeug ohne Typengenehmigung bzw. Einzelgenehmigung in Betrieb gesetzt wird. Wer das Kurzzeitkennzeichen an mehreren Fahrzeugen anbringt, verstößt ebenfalls gegen das Recht. Auch ein Kurzurlaub mit gelben Kennzeichen ist nicht zulässig. Mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zu fahren oder dem Kennzeichen des Nachbarn, bedeutet einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht. Häufig wird gegen das Pflichtversicherungsgesetz gehandelt, was eine Straftat darstellt.

Gültigkeit im Ausland

Einige Länder außerhalb der EU tolerieren das Kurzzeitkennzeichen. Die begrenzte Zulassung eines Fahrzeuges mit gelbem Nummernschild ist ein nationaler Verwaltungsakt. Um eine verbotene Fernzulassung zu vermeiden, sollte es nicht im Ausland verwendet werden. Es ist nicht zwingend gegeben, dass das Kurzzeitkennzeichen mit Fahrzeugschein als offizielles Dokument akzeptiert wird. Innerhalb der Europäischen Union gibt es allerdings eine Anerkennungspflicht des deutschen 5-Tages-Kennzeichen. Demnach ist die Verwendung innerhalb der EU zulässig. Obwohl die Anerkennung des deutschen Kurzzeitkennzeichens im europäischen Ausland gegeben ist, kommt es laut verschiedener Berichte immer noch zu Problemen.

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