Die Kosten für ein 5-Tages-Kennzeichen für Motorräder in Deutschland

Kurzzeitkennzeichen sind in Deutschland für einen Zeitraum von maximal 6 Tagen verwendbar. Umgangssprachlich werden sie auch als 5-Tage-Kennzeichen bezeichnet. Sie werden für Überführungs- und Probefahrten sowie zur Vorführung beim TÜV oder bei der DEKRA verwendet.

Aussehen und Gültigkeit

Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt optisch dem normalen Kennzeichen, hat aber kein Eurofeld am linken Rand, sondern einen gelben Streifen an der rechten Seite mit einem Datum. Auffälligstes Merkmal ist der rechte Streifen auf dem Kurzzeitkennzeichen. Dort ist mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund der Gültigkeitszeitraum vermerkt.

Die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens beträgt maximal 5 Tage. Die 5-Tages-Kennzeichen dürfen nach Ablauf des Enddatums, also nach 23:59 Uhr des aufgeprägten Datums, nicht mehr verwendet werden.

Bestandteile des Kurzzeitkennzeichens

  • Kein Eurofeld am linken Rand
  • Standard-Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks (z.B. "B" für Berlin oder "HH" für Hamburg)
  • Nummer, die mit "03" oder "04" beginnt
  • Gelber Streifen am rechten Rand mit Gültigkeitszeitraum (Tag, Monat, Jahr)

Beantragung des Kurzzeitkennzeichens

Sie erhalten Ihr Kurzzeitkennzeichen bei einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl. Seit 2015 können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch am Fahrzeugstandort beantragen. Bis zum Jahr 2015 durfte nur die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen für Sie ausstellen.

Kurzzeitkennzeichen können über entsprechende Dienstleister auch online bestellt werden. Der Dienstleister übernimmt dann die Zulassung im entsprechenden Landkreis und übersendet die Kennzeichen mit der Post. Im Vergleich zum Selbstabholen der Kennzeichen ist der Service des Dienstleisters bequem. Je nach Zulassungsbezirk müssen Sie zudem die Unterlagen für die Zulassung zunächst im Original an den Anbieter schicken, sodass noch mehr Zeit verloren geht.

Benötigte Dokumente

Für die Erteilung müssen folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I (ehem. Fahrzeugschein) und/oder Zulassungsbescheinigung II (ehem. Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Ggf. CoC-Papiere (Certificate of Conformity)
  • Für Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Das Fahrzeug muss zudem mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet sein.

Voraussetzungen für die Genehmigung

Für die Bewilligung des Antrags für ein Kurzzeitkennzeichen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.

Ist keine gültige HU vorhanden, muss ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeugs gewährleistet sein. Einzige Ausnahme ist ein Termin beim TÜV oder der Dekra, um eine Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung zu erhalten oder eine Hauptuntersuchung durchzuführen. Dann geht es auch ohne HU, die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens erhält allerdings Auflagen.

Wird dem Fahrzeug […] keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von den Sätzen 1 und 3 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzten sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die Gebühren für die Anmeldung sind bundeseinheitlich geregelt, so fallen bei der Zulassungsstelle für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen insgesamt Kosten in Höhe von 13,10 Euro an.

Abhängig vom gewählten Anbieter für Schilder können die Kosten etwas höher oder niedriger ausfallen. Die eVB-Nummer für die Tageszulassung verursacht ebenfalls Kosten. Je nach Versicherung und gewählten Tarif für das Kurzzeitkennzeichen kann der Preis stark variieren.

Wie bei jedem anderen Nummernschild, entstehen beim Kurzzeitkennzeichen auch Kosten für das Prägen des Schildes. In der Regel betragen die Kosten für das Prägen vom 5-Tages-Kennzeichen 20 bis 30 Euro.

Demnach müssen Sie für das Tageskennzeichen Kosten in der Höhe von ungefähr 60-110 Euro einplanen.

Kostenübersicht

Posten Kosten (ca.)
Gebühren bei der Zulassungsstelle 13,10 €
eVB-Nummer (Versicherung) 30 € (ggf. höher bei Grüner Karte)
Prägen der Kennzeichen 20-30 €
Gesamtkosten 60-110 €

Versichern Sie das Fahrzeug danach dauerhaft, verrechnen die meisten Versicherer die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen mit dem Vertrag. Dies gilt auch für die HUK-COBURG.

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht bei Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich immer nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung, es gibt also keine Kasko. Die eVB-Nummer enthält spezielle Einschränkungen, mit denen nur die Zulassung für maximal 6 Tage möglich ist. Auch für das Kurzzeitkennzeichen gelten die normalen Versicherungsbedingungen des Versicherers.

Es ist üblich eine Haftpflichtversicherung. Möglich ist aber auch die Versicherung des Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen per Teil- oder Vollkasko. Sollten Sie eine Überfahrt aus dem europäischen Ausland bzw. in ein europäisches Ausland planen, wäre es sinnvoll, eine Versicherung mit Grüner Karte zu beantragen.

Gültigkeit im Ausland

Ein kurzzeitiges Kennzeichen darf also nicht verwendet werden, um ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland zu überführen. Soll das Fahrzeug ins Ausland überführt werden, besteht dort grundsätzlich Versicherungsschutz. Es gibt aber keine Garantie dafür, dass die Behörden des jeweiligen Landes die Einreise mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen erlauben. Das Fahrzeug muss bis zum Ablaufdatum ins Ausland überführt worden sein.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es allerdings eine Anerkennungspflicht des deutschen 5-Tages-Kennzeichen. Obwohl die Anerkennung des deutschen Kurzzeitkennzeichens im europäischen Ausland gegeben ist, kommt es laut verschiedener Berichte immer noch zu Problemen. Einige Länder außerhalb der EU tolerieren das Kurzzeitkennzeichen.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, mit Italien, mit Dänemark und auch mit der Schweiz.

Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Wichtige Hinweise

Grundsätzlich gelten für die gelben Kennzeichen dieselben Regeln wie für jedes andere Nummernschild auch. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kennzeichen gut lesbar am Fahrzeug angebracht werden. Wer das Kurzzeitkennzeichen an mehreren Fahrzeugen anbringt, verstößt ebenfalls gegen das Recht. Auch ein Kurzurlaub mit gelben Kennzeichen ist nicht zulässig.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0