Mehr Flexibilität und Freiheit - für junge Menschen bieten Motorroller gerade auf dem Land einen echten Mobilitätsvorteil. Bereits ab 15 Jahren können sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM für ihr erstes eigenes Kraftrad erwerben und sich den Weg zur Schule, zur Arbeit oder zu Freundinnen und Freunden erleichtern. Jedoch sind nicht alle mit dem Design oder der Ausstattung ihres Gefährts zufrieden. Um es noch interessanter zu machen, legen Technikbegeisterte in ihrer Freizeit gerne Hand und Schraubenschlüssel an.
Aber Vorsicht! Viele Veränderungen an Motor und Karosserie sind verboten. Welche Änderungen sind erlaubt, welche sind möglicherweise illegal? Der Wunsch, insbesondere die Leistungsfähigkeit und damit die Geschwindigkeit beim Roller zu tunen, ist dementsprechend bei vielen Jugendlichen groß. Den technischen Möglichkeiten ist zumindest in der Theorie beinahe keine Grenze gesetzt. Für alles gibt es Ersatzteile auf dem Markt.
Fahrerlaubnisklassen für Rollerfahrende
Die Fahrerlaubnis der Klasse AM erlaubt Jugendlichen das Fahren kleiner und leichter Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern. Er wird auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet. Die Leistung des zweirädrigen Gefährts ist auf maximal 4 kW (5,44 PS) beschränkt. Bei Ausflügen ins Ausland müssen Jugendliche eine Besonderheit beachten: Der AM-Führerschein ist dort erst ab dem 16. Lebensjahr gültig. 15-Jährige dürfen demnach nicht über die Bundesgrenzen hinweg mit ihrem Roller fahren.
Wer mit 15 seinen ersten Rollerführerschein macht, der erwirbt einen Schein der Klasse AM oder mit 16 die Klasse A1. AM stellt dabei die Klasse mit den wenigsten Berechtigungen dar und erlaubt die Führung eines im Volksmund auch „Moped“ genannten Fahrzeugs. Nächsthöher ist die Klasse A1 fürs Roller-Tuning relevant. Diese Klasse können Jugendliche bereits mit 16 Jahren erwerben. Allerdings ist ein Erwerb erst Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren gestattet, sodass dadurch auch die Grenzen beim Roller-Tuning definiert werden.
Etwa 70 Prozent der deutschen Bürger besitzen ihn - den Auto-Führerschein. In Bezug auf Motorräder sind im Auto-Führerschein auch alle Krafträder mit einbegriffen, die des AM-Führerscheins bedürfen. Das bedeutet trotz allem nicht, dass ansonsten beim Motorroller-Tuning keine gesetzlichen Maßstäbe herrschen.
Optische Änderungen am Roller
Anpassungen, die keinen Einfluss auf die Motorleistung haben, sind vergleichsweise einfach umzusetzen - sollten aber dennoch von einer Fachwerkstatt oder ggf. einer Technischen Prüfstelle geprüft werden. Die rein optischen Umgestaltungen sind in der Regel nicht durch Vorgaben der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse begrenzt, da sie keinen Einfluss auf die Motorleistung haben. Allerdings dürfen die in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Fahrzeugmaße nicht überschritten werden.
Der geringe Platz zwischen Roller und Fahrbahn bietet keine Möglichkeit für tiefliegende Umbauten. Erlaubt ist die Erweiterung des Hecks durch einen Spritzschutz, das Anbringen einer roten Reflektorlampe oder die Umlackierung des Rollers, sofern nicht eine Tagesleuchtfarbe verwendet werden soll. Diese sind nämlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten. Werden handelsübliche Schmutzfänger angebaut, so ist keine Eintragung erforderlich.
Werden geänderte Heckteile verwendet oder das Heckteil verändert, so ist eine sogenannte Begutachtung erforderlich. Denn: Alle verwendeten Bauteile müssen eine E-Kennzeichnung aufweisen. Dabei gibt es zwei verschiedene Varianten. Das kleine e in einem Rechteck bedeutet, dass das Fahrzeugteil nach einer europäischen Typengenehmigung im Bundesgebiet erlaubt ist. Zudem gibt es die ECE-weit anerkannte Bauartgenehmigung, erkennbar an einem großen E in einem Kreis. ECE steht für Economic Commission for Europe. Die hinter dem E stehende Zahl markiert das Land, in dem das Bauteil zugelassen wurde, „E1“ steht hierbei für Deutschland.
Tuning und die rechtlichen Folgen
Fast alle Veränderungen müssen Halterinnen und Halter in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Doch das reicht nicht immer aus. Für viele Tuning-Angelegenheiten ist ein Teilegutachten nötig, ausgestellt durch eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ usw.). Es belegt die vorschriftsgemäße Durchführung der Tuningmaßnahme, beispielsweise an Scheiben oder Lenker. Nicht immer ist das Teilegutachten notwendig. Oft reichen andere Zeugnisse wie die Bauartgenehmigung oder die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) aus. Diese liegen dem Bauteil beim Kauf bei. Zur Absicherung und Beratung sollte eine Fachwerkstatt aufgesucht werden.
In der Regel müssen Halter fast alle Veränderungen eintragen lassen. Das erfolgt durch Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA. Haben Teile eine ABE müssen diese nicht erneut geprüft werden. Liegt nur ein Teilegutachten bei oder ist diese nicht vorhanden, steht eine Prüfung an.
Nachdem das Roller-Tuning abgeschlossen ist, muss der Fahrer das Teilegutachten ebenso wie den Roller beim TÜV bzw. der DEKRA prüfen lassen. Bestehen Unsicherheiten, ob Ihr Roller-Tuning in der angestrebten Form überhaupt rechtens ist bzw. ob es einer Einzelabnahme bedarf, lassen Sie sich durch einen sachkundigen Gutachter der einschlägigen Prüfstellen im Vorfeld beraten. Grundsätzlich sollten Sie das Roller-Tuning einer seriösen Werkstatt überlassen. Insbesondere das Chiptuning darf nur von Profis durchgeführt werden, denn die Software ist sehr empfindlich!
Theoretisch ist beim Roller-Tuning vieles möglich - eine andere Frage ist indes, ob diese Maßnahmen auch legal wären. Das hängt hauptsächlich davon ab, welche Führerscheinklasse der Fahrer des Kraftrads innehat und welche konkreten Maßnahmen erfolgen sollen. Einige Klassen wie die zur Führung von Lkw, Bus oder Traktor sind für die Frage, inwieweit ein Roller getunt werden darf, eher zweitrangig. Vielmehr interessieren die Klassen AM, A1, A2, A sowie B.
Was auf keinen Fall erlaubt ist
- die Farbe von Scheinwerfern und Rücklichtern ändern
- Roller tieferlegen
- die Fahrzeugmaße ändern
- die Geschwindigkeitsdrosslung entfernen
- Chiptuning: zusätzliche Motorleistung durch nicht eingetragene softwareseitige Optimierungen ohne physische Veränderungen des Rollers
- Abschaltvorrichtungen zur Deaktivierung des angewandten Chiptunings anbringen, installieren oder nutzen
Methoden zur Drosselung und Entdrosselung
Die Drosselung erfüllt zum Beispiel meist den Zweck, die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h herabzusetzen. Für die Drosselung können unterschiedliche Techniken zum Einsatz kommen, denn diese ist im Gegensatz zur Drosselung an sich nicht vorgeschrieben.
- Elektrische Drossel: Bei dieser Methode wird nicht die Motorleistung an sich, sondern die Zündung des Rollers gedrosselt. Sobald die Drehzahl einen bestimmten Wert übersteigt, verhindert die elektrische Drossel das Auslösen des Zündfunkens, wodurch die Kraftstoffverbrennung ausbleibt.
- Gasschieberanschlag: Dabei wird ein Gasschieberanschlag am Vergaser montiert, was dazu führt, dass der Gasgriff ab einem gewissen Punkt nicht weitergedreht werden kann.
- Distanzringe: Innerhalb des Getriebes laufen die Keilriemen über sogenannte Riemenscheibenpaare. Um die optimale Kraftübertragung zu unterdrücken, verhindern Distanzringe bei dieser Art der Drosselung, dass der Keilriemen auf die äußerste Riemenscheibe springen kann.
- Axialwegbegrenzer: Auch hier findet die Drosselung direkt am Getriebe statt. Dabei wird ein Axialwegbegrenzer verbaut, der die Steigscheibe daran hindert, zu weit aufzusteigen.
Dementsprechend müssen beim Roller-Tuning im Zweifel auch mehrere Drosselungen ausgebaut werden. Dabei unterscheiden sich die Umbauten in ihrer Wirksamkeit. Dadurch kann es beim Roller-Tuning passieren, dass die erwünschte Leistungssteigerung ausbleibt, wenn nicht die gesamte Abgasanlage getauscht und ein Chiptuning durchgeführt wird. Um derartige Kostenfallen auszuschließen, sollte im Vorfeld eine Beratung durch die Mitarbeiter einer seriösen Werkstatt erfolgen.
Weitere Tuning-Maßnahmen
- Roller-Tuning am Auspuff: Auch beim Roller kann grundsätzlich die Auspuffanlage verändert werden. Sportauspuff, der Austausch der gesamten Abgasanlage oder die Veränderung der Luftströmung in dem System: Die Varianten sind zahlreich, nicht alle sind legal.
- Roller-Tuning am Vergaser: Über Veränderungen an dem Einspritzsystem des Fahrzeugsmotors soll ebenfalls eine Leistungssteigerung möglich sein.
- Roller-Variomatik: Auch das Tuning der Getriebe ist möglich.
- Chiptuning: Ebenso wie bei mehrspurigen Fahrzeugen können auch bei den kleinmotorigen Zweirädern Veränderungen an der Systemsoftware vorgenommen werden.
Sanktionen bei illegalem Tuning
Der Bußgeldkatalog sieht Bußgelder für die Auswirkungen des illegalen Tunings vor. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis, sollten Fahrende die Änderungen nicht eintragen lassen.
Je nach Vergehen ist beim Roller-Tuning auch eine Strafe möglich. Hinzu können weitere Vergehen kommen. Der Ausbau des Katalysators oder der Einbau einer Attrappe soll beim Roller-Tuning den Luftwiderstand der Abgasanlage verringern. Neben dem Fahren ohne Betriebserlaubnis und der Umweltverschmutzung kann jedoch auch noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung anstehen.
Außerdem ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Kommt es zu einem Unfall, müsste der Fahrer alle Kosten selbst tragen - auch die der Gegnerseite, wenn er der Verursacher ist.
Die Nichteinhaltung der zulässigen Fahrzeugabmessungen kostet ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Bußgelder für illegales Tuning
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Verstärkte Lärm- oder Abgasbelästigung | 10 Euro |
| Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis | 50 Euro |
| Beeinträchtigung der Umwelt (z.B. zu hoher Schadstoffausstoß) | 90 Euro + Punkt in Flensburg |
| Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (z.B. abfallende Teile) | 90 Euro + Punkt in Flensburg |
| Nichteinhaltung der zulässigen Fahrzeugabmessungen | 60 Euro + Punkt in Flensburg |
Sicheres Fahren mit dem Motorroller
Ungeübte Fahrende sollten sich für die ersten Meter Zeit nehmen und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Fahrlehrerin oder ein Fahrlehrer kann offene Fragen zu Kurven- und Bremsverhalten beantworten. Geeignete Bekleidung ist Pflicht. Dazu gehören ein Helm und festes Schuhwerk. Eine lange Hose, geeignete Jacke und Handschuhe bieten bei einem Sturz noch mehr Schutz. Eine gültige Haftpflichtversicherung ist für Roller bis 45 km/h vorgeschrieben.
Im Vorfeld informieren
Tuning-Interessierte sollten sich vor einer baulichen Anpassung ihres Rollers gut über die Möglichkeiten und den gesetzlichen Rahmen informieren. Sie sind damit auf der sicheren Seite und gefährden sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende nicht. Technische Prüforganisationen bieten Beratungen rund um das Thema an. Expertinnen und Experten beantworten Fragen zu Möglichkeiten des Tunings, Sicherheitsrisiken und geltenden Vorschriften.
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