Viele Autofahrer träumen davon, den Stadtverkehr auf einem wendigen Roller zu umfahren oder einfach das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern zu genießen. Doch welche Roller dürfen tatsächlich mit einem Autoführerschein gefahren werden? Die rechtlichen Bestimmungen sind komplex und hängen von der Art des Rollers sowie dem Führerschein ab.
Um die Regelungen richtig zu verstehen, sollte man zuerst wissen, welche Führerscheinklassen in Deutschland existieren und welche Roller damit gefahren werden dürfen:
- Klasse AM: Dies ist die gängigste Einstiegsoption, um kleinere Roller zu fahren. Hiermit darf man Roller oder Mopeds bis 50 ccm Hubraum und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Diesen Führerschein kann man ab 15 Jahren erwerben.
- Klasse B196: Seit 2020 besteht die Möglichkeit, mit dem Autoführerschein (Klasse B) und einer zusätzlichen Schulung Motorräder und Roller bis zu 125 ccm und maximal 11 kW (ca. 15 PS) zu fahren. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung, die nach vier theoretischen und fünf praktischen Doppelstunden erlangt wird.
- Klasse A1: Mit einem A1-Führerschein darf man ebenfalls 125er fahren, allerdings ist hierfür eine umfangreichere theoretische und praktische Ausbildung notwendig. Dies ist oft eine beliebte Option für jüngere Fahrer, da man den A1-Führerschein bereits mit 16 Jahren erwerben kann.
- Klasse A2 und A: Für größere Roller mit stärkerer Leistung (über 11 kW bzw. 125 ccm) benötigt man die Führerscheinklassen A2 oder A. Der A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern und Rollern bis 35 kW, während der Klasse A keine Einschränkungen mehr unterliegen.
Welche Roller dürfen mit dem Autoführerschein gefahren werden?
Mit einem Autoführerschein der Klasse B darf man, ohne zusätzliche Erweiterungen, Mopeds und Roller bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Diese Regelung betrifft hauptsächlich Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Solche Roller sind oft in der Stadt zu finden und ideal für kurze Strecken im städtischen Verkehr.
Besonders interessant für Autofahrer ist die Option des B196: Diese Zusatzqualifikation erlaubt es, Roller mit bis zu 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW zu fahren. Damit sind deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich - oft über 100 km/h, was Autobahnfahrten erlaubt.
Höchstgeschwindigkeit und Führerschein
Die maximale Geschwindigkeit hängt vom jeweiligen Führerschein und dem Roller ab. Mit einem normalen Autoführerschein (Klasse B) dürfen Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden, also Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Mit der Erweiterung B196 hingegen dürfen Roller bis zu 125 ccm und 11 kW gefahren werden, die keine spezifische Tempobeschränkung haben.
Regelungen für Minderjährige
Die rechtliche Situation für Minderjährige ist im Bezug auf das Rollerfahren etwas komplizierter. Grundsätzlich dürfen Jugendliche ab 15 Jahren den AM-Führerschein erwerben und somit kleine Roller bis 45 km/h fahren. Wer den Autoführerschein mit 17 im Rahmen des „Begleiteten Fahrens“ erwirbt, hat auch die Berechtigung, entsprechende Roller der Klasse AM zu fahren, und dies ohne Begleitung. Für das Fahren eines 125er Rollers im Rahmen des B196 oder des A1-Führerscheins liegt das Mindestalter jedoch bei 18 Jahren.
Sonderfälle: Dreirad-Roller und Roller mit Dach
Die Wahl des Rollers beeinflusst ebenfalls, welcher Führerschein benötigt wird. Dreirad-Roller wie der Piaggio MP3 bieten eine interessante Alternative. Dreirädrige Roller haben den Vorteil, dass sie je nach Modell auch mit dem B-Führerschein gefahren werden können, ohne die Erweiterung B196. Dies gilt jedoch nur, wenn der Roller eine Spurweite von mindestens 460 mm und ein ABS-System hat.
Auch Roller mit Dach, wie etwa der BMW C1, fallen in eine spezielle Kategorie. Der C1 war seinerzeit der erste Roller mit Dach und Anschnallgurten, was dazu führte, dass er in vielen Ländern, auch in Deutschland, mit dem Autoführerschein gefahren werden konnte. Der Clou hierbei ist, dass man sich mit dem C1 nicht nur vor Wind und Wetter, sondern auch vor einem Helmzwang schützen konnte.
Die Wahl des richtigen Rollers und Führerscheins
Zusammengefasst bietet der Autoführerschein viele Optionen, je nach den individuellen Bedürfnissen des Fahrers. Wer lediglich einen Roller für kurze Strecken und den Stadtverkehr sucht, ist mit einem Roller der Klasse AM bestens bedient. Wer jedoch mehr Leistung sucht und auch längere Strecken fahren möchte, sollte über die B196-Erweiterung nachdenken. Dies ermöglicht den Einstieg in die Welt der 125er Roller und Motorräder, ohne die hohen Kosten und den Aufwand einer vollen Motorradführerscheinausbildung.
Die Wahl zwischen Zweirad-, Dreirad- oder Roller-Modellen mit Dach bietet Autofahrern zudem eine große Flexibilität. Dreiräder sind oft komfortabler und sicherer im Handling, während Zweiräder agiler sind. Letztendlich hängt die Wahl des richtigen Rollers und der passenden Fahrerlaubnis stark von den eigenen Bedürfnissen und Vorlieben ab.
Tipps für sicheres Rollerfahren vom ADAC
Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt:
- Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.
- Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt.
- Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet.
- Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten.
- Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe, lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.
- "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten.
Die B196-Erweiterung im Detail
Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Anfang 2020 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, also 15 PS, fahren. Eine zusätzliche Prüfung muss für diese sogenannte B196-Erweiterung nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln: Wer ohne Motorradführerschein mit einer 125er unterwegs sein will, muss mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und eine Schulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule absolvieren. Je nach Fahrschule muss man mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerscheinerweiterung rechnen.
Ziel der B196-Erweiterung
Ziel der Einführung der B196-Erweiterung für den Führerschein Klasse B war es, "mehr Mobilität - insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität - zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen", so das Bundesverkehrsministerium. Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen.
Regeln beim Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Welche Zweiräder nur mit dem Autoführerschein, also ohne B196-Erweiterung, bewegt werden dürfen, hängt vom Führerscheintyp beziehungsweise vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab:
- Fahrer:innen mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (vor 19.1.2013 Klasse M) fahren. Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e). Sie dürfen maximal 45 km/h schnell fahren, Hubräume von höchstens 50 cm³ und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben. Dazu zählen beispielsweise manche Roller oder Mopeds.
- Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS (35 kW) fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung, den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.
Statistik zur B196-Erweiterung
Im ersten Jahr nach der Einführung der B196-Regelung wurden laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit rund 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 cm³ und 11 kW (15 PS) eingetragen. In den Jahren 2021 und 2022 flachte das Interesse im Vergleich zum Premierenjahr um rund ein Drittel ab. Insgesamt erwarben in den ersten drei Jahren rund 185.000 Autofahrende die B196-Erweiterung.
Im Ländervergleich stockten in Baden-Württemberg mit 589 pro 100.000 Personen die meisten ihren Klasse-B-Führerschein auf, darauf folgen Bayern mit 555 und Hessen mit 530 Eintragungen pro 100.000 Einwohner:innen. In Bremen und den östlichen Bundesländern wurde nur unterdurchschnittlich oft von der Regelung zum 125er-Fahren Gebrauch gemacht.
Neuzulassungen von Krafträdern bis 125 cm³
Bereits 2020, also im Jahr des Inkrafttretens der neuen Verordnung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekordsteigerung bei der Zulassung von Krafträdern bis 125 cm³ Hubraum. Waren es 2019 noch 34.393, stiegen die Neuzulassungen 2020 mit 66.837 auf fast das Doppelte an. In den folgenden drei Jahren zeichnete sich ein leichter Abwärtstrend ab, mit 61.415 bewegen sich die Neuzulassungen 2023 jedoch nach wie vor auf einem wesentlich höheren Niveau als vor der Regelung zur B196-Erweiterung.
Kritik und Zustimmung zur B196-Erweiterung
Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung. Unter anderem warnten Fahrschulen, Ärzt:innen und Verkehrsexpert:innen vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrenden ausgehen würden, und prognostizierten steigende Unfallzahlen. "Dadurch kann es zu noch mehr Unfällen kommen", sagte etwa Florian Reifferscheid von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland (BAND). Autofahrende seien nicht darin geübt, mit Motorrädern umzugehen.
Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) übte scharfe Kritik. 125er könnten schneller als 100 km/h fahren und seien nach besonders stark motorisierten Motorrädern die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, hieß es in einer Stellungnahme. Zweifel äußerte auch der TÜV: Ein "Kurzprogramm" sei nicht genug und vor allem die praktischen Fahrstunden seien unzureichend. Fahrlehrer:innen sahen das ähnlich. "Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz", so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin. Die Schulung sei "völlig unzureichend".
Zustimmung, das 125er-Fahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM). "Der Vorschlag von Minister Scheuer geht in die richtige Richtung", so Verkehrsexperte Oliver Luksic (FDP). Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS (11 kW) "sicher und verantwortlich" zu steuern.
Führerscheinklassen im Überblick
Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
| Führerscheinklasse | Merkmale | Mindestalter |
|---|---|---|
| AM | Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung | 15 Jahre |
| A1 | Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung | 16 Jahre |
| A2 | Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW möglich | 18 Jahre |
| A | Keine Leistungsbeschränkung | 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (nach 2 Jahren A2) |
Erweiterung von Führerscheinklassen
Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.
- Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
- Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
- Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.
Sonderregelung: Schlüsselzahl 196
In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Diese ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern. Notwendig ist dafür eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten, von denen 4 theoretisch und 5 praktisch sein müssen.
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