50ccm Motorrad Geschwindigkeit: Was Sie Wissen Müssen

Die Welt der 50ccm Motorräder ist vielfältig und birgt einige Überraschungen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Geschwindigkeitsbegrenzungen, Führerscheine, rechtliche Aspekte und Tuning-Möglichkeiten.

Geschwindigkeitsbegrenzungen und Rechtliche Grundlagen

Seit 2002 gilt EU-weit für Kleinkrafträder, zu denen Mokicks, Mopeds und Roller bis 50 Kubik zählen, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Die zuvor in Deutschland gültige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurde damit der Europäisierung geopfert.

Die deutsche und österreichische Regierung meinen aber, dass sie sich mit Technik auskennen (was sie nicht mal ansatzweise tun) und würgen diese Mopeds auf 25 bzw 45 km/h ab. Die normalen Roller fahren max. Eigentlich 45-55 gehn die. Es gibt sicherlich viele die wesentlich schneller fahren, aber die müssten als Motorrad zugelassen und versichert werden.

Allerdings gibt es eine interessante Ausnahme: Es gibt die Möglichkeit, ein altes oder restauriertes 50ccm DDR Mopped zu kaufen (ich glaub im Wesentlichen alle von Simpson) - die dürfen immer noch völlig legal 60 km/h fahren und das mit dem normalen 50er Führerschein.

Führerschein und Fahrerlaubnis

Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B.

Die gängigsten Motorroller gehören zur Klasse der Kleinkrafträder. Sie dürfen maximal 45 km/h fahren und sind neben Fahrrad, Mofa oder Moped eine weitere Möglichkeit, um in der Stadt oder in ländlichen Gebieten mobil zu sein. Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers.

Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM. Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden.

Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren

Die Klasse AM ist für Kleinkrafträder erforderlich. Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland.

Tuning und seine Risiken

Von Tuningmaßnahmen an 45km/h Moppeds muss dringend abgeraten werden, unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung droht dir bei einem Unfall nämlich der Verlust des Versicherungsschutzes.

Kleinkrafträder im Detail

Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern.

Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern einen Hubraum von ebenfalls maximal 50 cm³ haben. Bei anderen Verbrennungsmotoren bestimmt das Gesetz nicht ausdrücklich die Größe des Motors, die Nutzleistung darf jedoch maximal 4 kW betragen. Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt z.B.

Weitere Informationen zu Kleinkrafträdern

  • Kleinkrafträder sind zulassungsfrei.
  • Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
  • Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit.
  • Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen.
  • Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder.
  • Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren.

Petition zur Anhebung der Höchstgeschwindigkeit

Mit der Begrenzung auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt ein unbefriedigender Rechtszustand vor. Gerade in Zeiten drohender Fahrverbote in Innenstädten sowie steigender Parkplatznot sollte der Umstieg auf umweltfreundlichere und platzsparende Zweiräder attraktiver gestaltet werden.

Eine nach unserer Meinung sinnvolle Petition wurde Anfang 2023 gestartet. Leider wurde sie im Juli 2025 abgelehnt.

Die Stimmen wurden gesammelt, um folgenden Antrag im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60 km/h anzuheben."

Der Petitionsausschuss verweist zur Ablehnung des Anliegens im Wesentlichen auf folgendes Argument: Die Fahrerlaubnisklassen sind durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie harmonisiert. Eine nationale Abweichung, also etwa eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Klasse AM, sei daher nicht möglich. Deshalb sehe man keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Gegenargumente zur Entscheidung des Petitionsausschusses

Die SIP Scootershop GmbH entgegenet auf die Entscheidung des Petitionsausschusses, dass die EU-Führerscheinrichtlinie keine absolute Höchstgeschwindigkeit für Klasse AM definiere: Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) legt für die Klasse AM keine verbindliche Obergrenze von 45 km/h fest, sondern überlässt den Mitgliedstaaten Spielräume. In Artikel 4 Absatz 2 (h) heißt es: "Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, [...]". Die Richtlinie verbietet es aber nicht, dass einzelne Mitgliedstaaten national alternative Regelungen erlassen, wie z. B. eine differenzierte Behandlung alter Fahrzeuge oder Übergangsregelungen.

Die SIP Scootershop GmbH schlägt folgende Lösung vor: Einführung einer zusätzlichen nationalen Fahrerlaubnisvariante wie "AM+", analog zu bestehenden Sonderregelungen wie dem Mofa-Führerschein (§6 FeV Absatz 1 Nummer 4).

Beispiel:

  • AM = max. 45 km/h wie bisher (europaweit gültig)
  • AM+ = national gültig, für 50-ccm-Roller mit bis zu 60 km/h, Erwerb z. B. mit 16 Jahren

Dadurch wäre sowohl die EU-Konformität als auch die Verkehrsrealität abgebildet - ohne Eingriff in die harmonisierten Führerscheinklassen, so die Meinung der Petitions-Initiatoren.

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ab 55 KG - 110 KG Spedition Hellmann 89,00 EUR
Quads mit Straßenzulassung je nach Modell und Größe - von 129,00 EUR - 189,00 EUR
Strandbuggy & UTV mit Straßenzulassung je nach Modell und Größe - 229,00 EUR - 300,00 EUR

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