Der A2 Motorradführerschein: Alles, was Sie wissen müssen

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und mobil sein möchte, kann zwischen der Auto-Führerscheinklasse B oder der Klasse A2 für Motorräder wählen. Eine Neuerung in puncto Motorradführerschein bildet der A2-Führerschein. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen. Der Motorradführerschein A2 ist unter Umständen eine günstige Methode, um zukünftig unbegrenzte Motorräder fahren zu können.

Was darf man mit dem A2-Führerschein fahren?

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen. Besitzer der Klasse A2 dürfen auch Krafträder fahren, die unter die Klassen A1 und AM fallen.

Voraussetzungen für den A2-Führerschein

Wer laut A2 zum Motorrad fahren berechtigt sein möchte, muss vor dem Antritt der Fahrschule einige Unterlagen bereithalten. Jeder, der einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erlangen möchte, muss eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert haben. Auch hier wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche die Teilnahme an einem solchen Kurs bestätigt. Nachdem der Erste-Hilfe-Kurs sowie der Sehtest positiv absolviert wurden, können Sie sich eine Fahrschule aussuchen. Sobald auch dies abgehakt ist, kann die freie Zeit vor den Fahrschulkursen für den A1-Führerschein genutzt werden, um zur zuständigen Behörde, beispielsweise der Fahrerlaubnisbehörde, zu gehen und alle wichtigen Unterlagen abzugeben. Dies muss erledigt werden, um eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen. Aus diesem Grund nennt sich das auszufüllende Dokument „Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis“.

Sehtest

Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dies regelt § 12 der Fahrerlaubnisverordnung. Sobald der Sehtest bestanden ist, muss die Bescheinigung des Optikers bei der Führerscheinstelle eingereicht werden. Optional gilt auch eine Bescheinigung über eine Untersuchung des Augenarztes. Die zentrale Tagessehschärfe darf mit oder ohne Sehhilfe 0,7/0,7 betragen. Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können. Wird festgestellt, dass der Prüfling eine Sehhilfe braucht, muss er den Sehtest mit eben dieser nachholen.

Erste-Hilfe-Kurs

Der Erste-Hilfe-Kurs ist ein unverzichtbarer Bestandteil für den Erwerb des A2-Führerscheins. Bevor Sie sich auf die Straße wagen und die Freiheit auf mittelschweren Motorrädern genießen können, müssen Sie diesen wichtigen Kurs absolvieren. Der Erste-Hilfe-Kurs vermittelt Ihnen lebensrettende Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Notfall entscheidend sein können, sei es im Straßenverkehr oder im Alltag. Sie werden über wichtige Sofortmaßnahmen informiert, die Sie ergreifen können, um Verletzten bis zum Eintreffen professioneller Hilfe zu helfen.

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Der Fahrschüler muss neben einem Dokument, welches seine Personendaten und Anschrift im Inland ausweist, auch den Namen der Fahrschule angeben. Neben diesen Dokumenten darf auch das Passbild nicht fehlen.

Theoretische und praktische Ausbildung

Um den A2-Führerschein zu erwerben, ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse wie beispielsweise B für ein Auto nötig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 18 Jahre. Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad. Nach dem Unterricht folgt die Theorieprüfung. Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung regelt die Prüfungsinhalte. Diese können beispielsweise Überholen, die richtige Geschwindigkeit oder Gefahrensituationen umfassen. Wie beim Auto-Führerschein muss der Fahrschüler 30 Fragen beantworten. Zulässig sind 10 Fehlerpunkte, wobei der Schüler nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von jeweils 5 Punkten falsch beantworten darf.

Die Anzahl der Übungsstunden legt der Fahrlehrer fest. Dieser macht die Stundenzahl von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Jedoch muss der Fahrschüler 12 Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren. Wer nach zweijährigem Vorbesitz von A1 zu A2 erweitern möchte, benötigt keine praktische Ausbildung. Ausweichen nach Abbremsen. Alternativ muss der Fahrschüler einen Slalom oder langen Slalom fahren sowie mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus fahren, Stop and Go zeigen oder eine Kreisfahrt absolvieren. Wer von A1 auf A2 erweitert, muss diese alternativen Aufgaben nicht vorzeigen. Insgesamt 6 Grundaufgaben sind in der Prüfung zu absolvieren. Die Prüfdauer beträgt 60 Minuten bei einem direkten Einstieg in die Führerscheinklasse A2. Wer aufsteigt, benötigt lediglich 40 Minuten. Die reine Fahrtzeit beträgt bei beiden Wegen 25 Minuten.

Kosten des A2-Führerscheins

Grundsätzlich können die Ausgaben für die Fahrschule regional variieren und auch bei den Prüfungsgebühren gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Natürlich müssen Kosten für den Führerschein A2 einberechnet werden, die noch vor der Fahrschule entstehen. Die Fahrschule erhebt meist eine Anmeldegebühr, welche etwa zwischen 60 und 200 Euro liegt. Die Übungsmaterialien kosten für den A2-Führerschein etwa 20 bis 30 Euro. Einige Fahrschulen sind jedoch schon auf digitale Übungen umgestiegen, sodass diese Kosten entfallen können. Eine Übungsfahrt in der Fahrschule beträgt etwa 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten sind jedoch teurer und belaufen sich auf 40 bis 60 Euro. Der Motorradführerschein A2 verursacht auch Kosten, die bei den Prüfungen anfallen.

Ungefähre Kostenübersicht:

  • Theorieprüfung: ca.
  • Praxisprüfung: ca.
  • TÜV-Gebühr Theorieprüfung: ca.
  • TÜV-Gebühr Praxisprüfung: ca.
  • Außerdem erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins, welche zwischen 30 und 50 Euro beträgt.

Wenn Sie den A2-Führerschein anstreben und gleichzeitig Ihre Ausgaben im Blick behalten möchten, gibt es einige nützliche Spartipps, die Sie berücksichtigen können. Zunächst einmal empfiehlt es sich, verschiedene Fahrschulen zu vergleichen. Informieren Sie sich über die Preise und Leistungen der Fahrschulen in Ihrer Nähe. Manchmal bieten Fahrschulen spezielle Angebote oder Rabatte für bestimmte Zeiträume an. Denken Sie auch daran, Ihre Fahrstunden effizient zu nutzen. Wenn Sie bereits Erfahrung im Motorradfahren haben oder bereits den A1-Führerschein besitzen, können Sie möglicherweise weniger Fahrstunden benötigen.

Neuerungen durch EU-Richtlinie

Aufgrund der Neuregelung der EU-Richtlinie vom Januar 2013 ist der Stufenführerschein für Motorradfahrer abgeschafft worden. Dieses System ermöglichte es, dass Besitzer vom Führerschein A1 auf A2 aufsteigen konnten, ohne eine zusätzliche Prüfung zu belegen. ist (Aufstieg). Das bedeutet, dass jeder, der einen A1-Führerschein besitzt, nach mindestens zwei Jahren lediglich eine praktische Prüfung ablegen muss, um die Führerscheinklasse A2 zu erreichen. Wer seinen Führerschein von A2 zu A erweitern möchte, kann genauso nach mindestens zwei Jahren eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Dabei steht es jedem Fahrer frei, Übungsstunden zu nehmen.

Laut einer neuen EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 erneuert werden. Dabei bedarf es lediglich eines neuen Passbilds und einer Verwaltungsgebühr. Alle neuen EU-Führerscheine müssen alle 15 Jahre ausgewechselt werden. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, auf dem A beschränkt vermerkt ist, bekommt bei einem Austausch die Führerscheinklasse A2 vermerkt. Beachten Sie hierbei unbedingt die unterschiedlichen Umtauschfristen. Führerscheine, welche vor dem 1. Januar 1989 erworben wurden, sind mit anderen Führerscheinklassen ausgezeichnet: 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Die Klasse 1a ist gleichbedeutend mit dem A2-Führerschein. Wer also seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein tauscht, bekommt die Führerscheinklasse A2 vermerkt.

Motorradführerscheine im Überblick

Mit der Einführung 16 neuer Fahrerlaubnisklassen im Januar 2013 erlebten auch die Klassen für Motorräder einen Wandel. Die Führerscheinklasse AM entstand aus den ehemaligen Klassen S und M. Der A2-Führerschein liegt zwischen den Klassen A1 (Mindestalter: 16 Jahre) und A (Mindestalter für Direkteinstieg: 24 Jahre). Er bildet den „Zwischenschritt“ zum Führerschein für ein Motorrad mit mehr als 35 kW. Wie der Name es schon verrät, definiert diese Klasse ausschließlich beschränkte Motorradmodelle. Das bedeutet, dass die Maschine in Motorkraft und Gewicht begrenzt ist.

Motorradführerscheinklassen im Überblick:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

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