Motorradführerschein A1: Mit 16 Jahren mobil auf zwei Rädern

Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Den A1 Motorradführerschein zu erlangen, öffnet die Tür zu einer Welt der mobilen Freiheit schon ab 16 Jahren.

Voraussetzungen für den A1-Führerschein

Damit du bestens informiert bist, hier sind die essenziellen Grundvoraussetzungen:

  • Mindestalter: Um die Fahrschulausbildung der Klasse A1 Motorrad zu beginnen, musst du mindestens 15,5 Jahre alt sein.
  • 16 Jahre für den Besitz:
    • Mit 15,5 Jahren kannst du den Führerschein beantragen
    • 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag kannst du die Theorieprüfung machen
    • 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag kannst du die praktische Prüfung machen

Was du auf deine Reise zum Führerschein mitnehmen musst

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
  • bei einer Vorklasse benötigen wir einen Führerscheinkopie

Dauer der Ausbildung

Die Erlangung des Motorradführerscheins hängt stark von der Saison ab, in der du ihn erhalten möchtest. Im Winter sind generell keine Fahrstunden und Prüfungen möglich. Im Frühling und Herbst wird, abhängig von den Wetterbedingungen, über die Durchführbarkeit entschieden. Die Dauer deiner Führerscheinausbildung ist hierbei maßgeblich von deinem Engagement abhängig. Je zügiger du die Theorieprüfung absolvierst und je flexibler du bei den Terminen für die Fahrstunden bist, desto schneller wirst du schlussendlich deinen Motorradführerschein in den Händen halten.

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht. Du musst eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und kann frühestens drei Monate vor Deinem 16. Geburtstag abgelegt werden.

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden á 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden á 90 Minuten besucht haben. In diesen Stunden geht es anders als im Grundstoff um spezielle Motorradinhalte der Ausbildung. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben für den Erwerb des Führerscheins. Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.

In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Wie viele dieser Übungsstunden du brauchst, hängt ganz von deinem Können und Lernfortschritt ab. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit. Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Es müssen besucht werden:

  • 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten
  • 4 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)

Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.

Fahrzeuge, die mit dem A1-Führerschein gefahren werden dürfen

Mit der Klasse A1 bist du befugt, Leichtkrafträder bis 125 ccm, 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg zu führen. Ein Schritt in Richtung Flexibilität auf der Straße! Zudem umfasst die Klasse A1 dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und bis zu 15 kW.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM
  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

1Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Kosten für den A1-Führerschein

Die Kosten für den A1-Führerschein sind genau wie die Ausbildungsdauer vom Prüfling abhängig. Eine zu wiederholende Prüfung treibt die Führerscheinkosten für den A1-Führerschein natürlich in die Höhe. Für die Ausbildung samt Übungsfahrten, Sonderfahrten, Theoriestunden und Anmeldegebühren können Sie mit etwa 950 € bis 1.500 € Kosten beim Führerschein der Klasse A1 rechnen. Dieses Geld werden nicht viele 16-Jährige aufbringen können. Deshalb ist es eine Überlegung wert, stattdessen den Rollerführerschein zu machen, der den Führerschein der Klasse A1 in puncto Kosten weit unterbietet. Immerhin kann ein junger Mensch dann auf dem Roller, Moped oder Mofa durch die Gegend cruisen.

Die Kosten für den A1-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. Im Durchschnitt kannst Du mit Gesamtkosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro rechnen.

Gültigkeit und Anerkennung

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht. Der Führerschein Klasse A1 wird innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums anerkannt.

Besonderheiten und Vorteile

Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen. Auf dem Weg zum ultimativen Motorradführerschein A ist die Klasse A1 der erste Schritt. Hernach folgt Klasse A2, welche zum Führen von Motorrädern berechtigt, die eine höhere Leistung und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Allerdings kann diese Klasse erst mit 18 Jahren absolviert werden.

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Probezeit beim Motorradführerschein

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen.

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