Der Mofa-Führerschein: Alle wichtigen Infos im Überblick

Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Jugendliche können sich mit einem Mofa unabhängiger bewegen. Sie sind nicht mehr so an den Zeitplan der öffentlichen Verkehrsmittel oder der Eltern gebunden und können sich freier entscheiden, wann sie wohin fahren.

Was ist ein Mofa?

Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Mofa bedeutet als „Motor-Fahrrad“ oder „Motorisiertes Fahrrad“.

  • Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h.
  • Die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
  • Pedalen am Fahrzeug sind nun nicht mehr zwingend notwendig, um dieses als Mofa zuzulassen.

Mofa: Braucht man einen Führerschein?

Der Mofa-Führerschein ist kein Führerschein im eigentlichen Sinn. Es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung, die den Besitzer berechtigt, Fahrzeuge der Klasse M zu fahren.

Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Umgangssprachlich wird die Prüfbescheinigung dennoch weiterhin als Mofa-Führerschein bezeichnet. Bis Januar 2013 war dies auch korrekt.

Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.

Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

Ab wann darf man Mofa fahren?

Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Die Prüfbescheinigung erhalten Sie erst, wenn Sie das Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben. Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt.

Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Die Ausbildung zu dieser darf ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres beginnen.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse M kann bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden.

Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Da viele Jugendliche einen Mofa-Führerschein bereits vor dem 18. Lebensjahr erhalten möchten, ist hier die Zustimmung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten notwendig.

Eine Ausnahme gibt es jedoch, möchten Mofa-Fahrer Kinder unter sieben Jahre auf dem Mofa mitnehmen, müssen sie selbst bereits 16 Jahre alt sein.

Die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten muss, wie schon für die Anmeldung zur Ausbildung für einen Mofa-Führerschein, unbedingt vorliegen. Händlern ist es nicht gestattet, Mofas an Minderjährige zu verkaufen. Die volle Geschäftsfähigkeit wird erst mit der Volljährigkeit erlangt. Auch für die notwendige Versicherung, die für eine Nutzung im öffentlichen Straßenland vorgeschrieben ist, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte als Vertragspartner auftreten.

Die Ausbildung zum Mofa-Führerschein

Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Modul, wobei am Ende nur eine theoretische Prüfung absolviert wird.

Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Teilnehmer an einer Ausbildung zum Mofa-Führerschein sind verpflichtet, sechs Stunden Theorie zu absolvieren. Teilnehmer dürfen höchsten bei einer theoretischen Stunde nicht anwesend sein.

Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Da für einige Mofa-Fahrer das Thema Geschwindigkeit wichtiger erscheint als die eigene Sicherheit oder die anderer, ist dies auch Bestandteil der theoretischen Ausbildung.

Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.

Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Da keine praktische Prüfung notwendig ist, fallen nur wenige praktische Fahrstunden beim Mofa-Führerschein an. Es ist jedoch auch möglich, Einzelstunden zu nehmen. Meist ist es eine Kostenfrage, für welche Variante sich Teilnehmer entscheiden.

Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen. Weiterhin werden in wenigen praktischen Stunden die ersten Fahrversuche begleitet.

Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an.

Die Prüfung

Ist die Ausbildung für den Mofa-Führerschein durchlaufen, kann die Anmeldung für die Prüfbescheinigung erfolgen.

In der Prüfung an sich müssen die Teilnehmer innerhalb von 20 bis 30 Minuten 20 Fragen beantworten. Innerhalb der theoretischen Prüfung müssen 20 Fragen beantwortet werden.

Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Dies erfolgt entweder am PC, einem Touchpad oder auch über Fragebögen aus Papier.

Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach.

Die Fragen werden einem festgelegten Fragenkatalog entnommen, sodass sich Fahrschüler mit diesem vor der Prüfung vertraut machen können. Bei der Beantwortung der Fragen werden Wertungspunkte gesammelt. Falsche Antworten bedeuten dann auch Fehlerpunkte.

Der Fahrschüler muss dann am Prüfungstermin die Ausbildungsbescheinigung und seinen Personalausweis vorlegen sowie die Prüfungsgebühr bezahlen.

Nach einer nicht bestandenen Prüfung gibt es immer die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Bei einer erneuten Prüfung muss die Gebühr ein weiteres Mal bezahlt werden.

Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest

Für die Mofa-Prüfbescheinigung braucht man - anders als für die Führerscheinklassen B, C und D - weder einen Erste-Hilfe-Kurs noch einen Sehtest, diese sind für die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch immer sinnvoll. Anders als bei den Fahrerlaubnisklassen, bei denen ein Führerschein ausgestellt wird, ist für die Mofa-Prüfbescheinigung keine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben.

Was darf ich mit der Prüfbescheinigung fahren?

Es gelten strenge Beschränkungen. Das Fahrzeug darf bauartbedingt maximal 25 km/h schnell sein und muss einen Hubraum von weniger als 50ccm aufweisen.

Wie viel kostet ein Mofa-Führerschein?

Bei einem Führerschein der Klasse M sind die Kosten von einigen Faktoren abhängig. Dabei ist es wichtig, wo die Ausbildung abgelegt wird. Denn nicht nur in der Fahrschule ist dies möglich, sondern vereinzelt auch an einer normalen Schule. Daher können sich die Kosten stark unterscheiden. An staatlichen Schulen liegen die Gebühren oftmals unter den Preisen der privaten Fahrschulen.

Daher lohnt es sich, die unterschiedlichen Angebote der Fahrschulen zu vergleichen, um die Kosten besser kalkulieren zu können. Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.

In der Regel muss mit etwa 100 bis 150 Euro gerechnet werden.

Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Die Gebühren für einen Mofa-Führerschein betragen hier 15 Euro.

Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an.

Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Prüfungsgebühren beinhalten die Kosten für die Anmeldung, die Prüfung und die Ausstellung der Bescheinigung.

Braucht man eine Versicherung?

Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Um ein Mofa im Straßenverkehr nutzen zu können, ist ein Versicherungskennzeichen notwendig.

Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.

Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Muss man einen Helm tragen?

Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!

Darf man zu zweit Mofa fahren?

Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe. Bei klassischen Mofas ist das eher die Ausnahme. Viele sogenannten „Mofaroller“, also 50er Roller, die auf 25 km/h gedrosselt wurden, erfüllen diese Voraussetzungen jedoch.

Weitere Informationen zu Führerscheinklassen

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Führerscheinklasse Mindestalter
AM 16 Jahre

Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben

Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Roller-/Moped-Führerschein

Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15. Bei allen gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf bei maximal 45 km/h liegen und der Verbrennungsmotor darf einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 cm³ haben. Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist. Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar.

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt.

Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit. Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen.

Haben Fahrschüler ihre Prüfbescheinigung, also den Mofa-Führerschein, erhalten, müssen sie das Dokument bei jeder Fahrt mit sich führen. Die Bescheinigung ist unbefristet gültig. Kann jedoch auch nur in Deutschland verwendet werden.

Wurden dann nur führerscheinpflichtige Fahrzeugklassen benannt, dürfen Betroffene Fahrrad und Mofa fahren. Die Prüfbescheinigung für ein Mofa (Mofa-Führerschein) muss dennoch vorliegen.

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