Abgasuntersuchung (AU) für Motorräder in Deutschland: Was Sie wissen müssen

In Deutschland ist die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO für Motorräder Pflicht. Zusätzlich müssen alle Modelle, die ab Januar 1989 erstzugelassen wurden, im Rahmen der HU die Abgasuntersuchung Krafträder (AU) bestehen. Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist seit dem 1. April 2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden.

Fristen und Intervalle

HU und AU müssen alle 24 Monate durchgeführt werden. Das gilt auch für ganz neue Bikes. Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen - z. B. von April bis Oktober -, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6).

Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Sie sind nicht sicher, ob Sie die HU für Ihr Motorrad überzogen haben? Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Motorrad wieder zur HU/AUK fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette (HU-Prüfplakette) auf Ihrem Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (z.B. 2021) der nächsten Hauptuntersuchung und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (z.B. Dezember).

Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.

Ausnahmen von der AU-Pflicht

  • Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1989 zugelassen worden sind.
  • Motorräder mit Dieselmotor.
  • Kleinkrafträder (weniger als 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Motorleistung).

Kosten und Gebühren

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.

Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.

Die AU des Motorrads kann grundsätzlich von verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden:

  • Dekra
  • GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung)
  • TÜV (Technischer Überwachungsverein)
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)
  • freie Werkstätten
  • Autohäuser

Dabei unterscheiden sich sowohl die Preise der verschiedenen Einrichtung als auch die der Bundesländer untereinander. Grob können die Gebühren zwar zwischen 40 und 60 Euro eingeschätzt werden; für einen genauen Überblick empfiehlt es sich jedoch, die Kosten einer anstehenden Abgasuntersuchung bei der jeweiligen Prüfstelle zu erfragen und zu vergleichen.

Vorbereitung auf die HU

Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.

Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, wird Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur machen.

Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B. HU, AU, TÜV…
  • Sind Teile wie Lenker, Auspuff, Bremsen, Verkleidung, Reifen Originalteile?
  • Falls nicht, sind sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen bzw. ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden?

Häufige Mängel

Mehr als jedes zehnte Motorrad fällt bei der Hauptuntersuchung durch. Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.

Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.

Ablauf der Abgasuntersuchung

Bei der Abgasuntersuchung am Motorrad werden folgende Komponenten untersucht:

  • die Temperatur des Motors
  • die Motordrehzahl
  • die Kohlenmonoxid-Konzentration im Abgas
  • die Gemischaufbereitung

Bei einer Abgasuntersuchung des Motorrads wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt, die die Konzentration der produzierten Schadstoffe messen soll. Dabei ist es zwingend erforderlich, die Sonde mindestens 30 Zentimeter in den Auspuff zu schieben. Anderenfalls kommt es zu einer Vermischung von Frischluft und Abgasen, was die Werte verfälschen kann.

Damit das Motorrad die Abgasuntersuchung besteht, gibt es verschiedene Messwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Dabei kann der Motorrad-Hersteller die Grenzwerte selbst festlegen. Sofern jedoch keine Grenzwerte angegeben sind, gilt es, die allgemein vorgeschriebenen Werte für Krafträder einzuhalten:

  • 0,3 VOL% Kohlenmonoxid-Konzentration bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: Der Test wird im Leerlauf durchgeführt. Es wird erst dann gemessen, wenn die Motordrehzahl einen Wert zwischen 2000 und 3000 erreicht.
  • 4,5 VOL% Kohlenmonoxid-Konzentration bei Fahrzeugen, die entweder keinen oder einen ungeregelten Katalysator besitzen.

Konsequenzen bei Mängeln

Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.

Wenn Ihr KFZ einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf unsere Prüfstelle die Prüfplakette nicht zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden.

Zusammenfassung

Die regelmäßige Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung ist für Motorräder in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Einhaltung der Fristen und die Vorbereitung auf die HU können Sie sicherstellen, dass Ihr Motorrad verkehrssicher und umweltfreundlich bleibt. Nutzen Sie Checklisten und informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen, um unnötige Kosten und Bußgelder zu vermeiden.

Tabelle: Fristen und Gebühren

Aspekt Details
Frist für HU/AU Alle 24 Monate
Kosten HU/AU 75 - 100 Euro (je nach Prüfstelle und Bundesland)
Kosten Nachuntersuchung Bis zu 40 Euro
Verwarngeld bei Überschreitung 15 Euro (bei Polizeikontrolle)
Zusatzkosten bei Überschreitung (mehr als 2 Monate) ca. 20% der HU-Gebühr

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