Ab wann ist die Abgasuntersuchung für Motorräder Pflicht?

Die GTÜ führt die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO für Ihr Motorrad durch. Zusätzlich müssen alle ab Januar 1989 erstzugelassenen Modelle im Rahmen der HU die Abgasuntersuchung Krafträder (AU) bestehen. Lange Zeit waren Motorradfahrer aber von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, doch seit April 2006 müssen auch Motorräder zu einer Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK). Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden.

Es gilt für Fahrzeuge, die mehr als 50 ccm Hubraum haben, schneller als 45 km/h fahren und ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Eine Abgasuntersuchung des Motorrads muss nicht bei jedem Fahrzeug-Typ durchgeführt werden. Zur Prüfung verpflichtet sind:

  • Krafträder mit einem Fremdzündungsmotor, der einen Hubraum von mehr als 50 cm² oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometer pro Stunde erbringt
  • Quads und dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leermasse von maximal 400 Kilogramm.

Nach den Richtlinien für eine Abgasuntersuchung von Motorrädern sind folgende Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeug-Typen von einer Untersuchung ausgenommen:

  • Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1989 zugelassen worden sind
  • Motorräder mit Dieselmotor. Dieselmotorräder werden derzeit von keinem Großhersteller seriell produziert, lediglich vereinzelte Kleinhersteller bieten solche Modelle an. Auch individuell hergestellte Dieselmotorräder fallen in diese Kategorie und müssen keine Abgasuntersuchung unterzogen werden.
  • Kleinkrafträder. Als Kleinkrafträder werden alle Fahrzeuge bezeichnet, die weniger als 50 cm² Hubraum oder 4 KW Motorleistung besitzen, dementsprechend also auch die umgangssprachlich Mofas oder Mopeds genannten Fahrzeugtypen.

Was wird bei der Abgasuntersuchung geprüft?

Bei der Abgasuntersuchung am Motorrad werden folgende Komponenten untersucht:

  • die Temperatur des Motors
  • die Motordrehzahl
  • die Kohlenmonoxid-Konzentration im Abgas
  • die Gemischaufbereitung

Damit das Motorrad die Abgasuntersuchung besteht, gibt es verschiedene Messwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Dabei kann der Motorrad-Hersteller die Grenzwerte selbst festlegen. Sofern jedoch keine Grenzwerte angegeben sind, gilt es, die allgemein vorgeschriebenen Werte für Krafträder einzuhalten:

  • 0,3 VOL% Kohlenmonoxid-Konzentration bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: Der Test wird im Leerlauf durchgeführt. Es wird erst dann gemessen, wenn die Motordrehzahl einen Wert zwischen 2000 und 3000 erreicht.
  • 4,5 VOL% Kohlenmonoxid-Konzentration bei Fahrzeugen, die entweder keinen oder einen ungeregelten Katalysator besitzen

Bei einer Abgasuntersuchung des Motorrads wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt, die die Konzentration der produzierten Schadstoffe messen soll. Dabei ist es zwingend erforderlich, die Sonde mindestens 30 Zentimeter in den Auspuff zu schieben. Anderenfalls kommt es zu einer Vermischung von Frischluft und Abgasen, was die Werte verfälschen kann.

Sofern es nicht machbar ist, die Sonde in voller Länge einzuführen (beispielsweise wenn der Auspuff zu kurz ist), wird mittels eines Rohrs der Auspuff verlängert. In dieser Auspuff-Verlängerung wird nun die Sonde eingeschoben und die fachgerechte Messung durch den Fachmann vorgenommen.

Kosten und Fristen

Die AU des Motorrads kann grundsätzlich von verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden:

  • Dekra
  • GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung)
  • TÜV (Technischer Überwachungsverein)
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)
  • freie Werkstätten
  • Autohäuser

Dabei unterscheiden sich sowohl die Preise der verschiedenen Einrichtung als auch die der Bundesländer untereinander. Grob können die Gebühren zwar zwischen 40 und 60 Euro eingeschätzt werden; für einen genauen Überblick empfiehlt es sich jedoch, die Kosten einer anstehenden Abgasuntersuchung bei der jeweiligen Prüfstelle zu erfragen und zu vergleichen.

Grundsätzlich muss solch eine Haupt- und Abgasuntersuchung von Motorrädern beziehungsweise Krafträdern alle 24 Monate durchgeführt werden. Dies gilt für jedes Fahrzeug, welches die Voraussetzungen für die Durchführung einer Abgasuntersuchung erfüllt. Pkw müssen alle zwei Jahre, Kfz über 3,5 Tonnen sogar jährlich zur AU.

Folgen bei Versäumnis

Es empfiehlt sich, die regelmäßig vorgeschriebenen Intervalle einzuhalten, da es bei einer Überziehung zu Bußgeldstrafen kommen kann: Sobald eine Haupt- und Abgasuntersuchung um zwei Monate überzogen wird, kommen auf die Gesamtkosten 20% dazu.

Wird der Termin für die Abgasuntersuchung versäumt, müssen Sie zunächst mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Überziehen Sie den Termin aber über einen langen Zeitraum, droht ein Bußgeld mit Punkten.

Hinweise zur Hauptuntersuchung

Bei der HU geht es in erster Linie um die Verkehrssicherheit. Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Durch die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.

Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, wird Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur machen.

HU und AU müssen alle 24 Monate durchgeführt werden. Das gilt auch für ganz neue Bikes. Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert, wenn die Vorführfrist überzogen ist. Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen - z. B. von April bis Oktober -, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6).

Bewahren Sie den Untersuchungsbericht zur Hauptuntersuchung bitte sorgfältig auf, damit Sie ihn nach Verkehrskontrollen oder bei der Wiederzulassung des Fahrzeugs griffbereit haben. Sie haben den Bericht verloren oder verlegt? Sofern Ihr Motorrad von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden.

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