Ab Wann Motorradführerschein Offen: Ein Umfassender Leitfaden

Motorradfahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.

Wer Motorradfahren will, braucht einen Motorradführerschein. Es gibt verschiedene Führerscheinklassen, mit denen man den Schritt zum Motorradfahrer machen kann. Je nach Alter und Fahrzeugtyp braucht man einen anderen Führerschein. In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen, davon sind vier Führerscheinklassen den Krafträdern zuzuordnen und sind unbefristet gültig.

Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen in Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

Die kleinste Klasse zum Führen von Krafträdern ist der Führerschein der Klasse AM, der sogenannte Roller-Führerschein. Der AM Führerschein ist der kleinste der Zweirad-Führerscheinklassen. Zur Führerscheinklasse AM zählen verschiedene Fahrzeugtypen. Der Klassiker darunter ist der Roller.

Klasse AM

  • Mindestalter: 16 Jahre (in einigen Bundesländern bereits ab 15 Jahren)
  • Fahrzeuge: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Ausbildung: zweiteilige Ausbildung aus Theorie und Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Zusatzstoff speziell zum führen von Zweirädern.

Klasse A1

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Fahrzeuge: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
  • Ausbildung: 16 Theoriestunden á 90 Minuten, 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und vier Einheiten sind spezielle Motorrad-Theorie. Im Anschluss folgt die Theorieprüfung. Der Praxisunterricht besteht aus 12 Sonderfahrten á 45 Minuten die sich aus 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten zusammensetzen.

Klasse A2

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Fahrzeuge: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Ausbildung: Wie Klasse A1.

Klasse A

  • Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren)
  • Fahrzeuge: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
  • Ausbildung: Wie Klasse A1 und A2. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren.

Der Weg zum offenen Motorradführerschein

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Abhängig vom Mindestalter und dem Fahrzeugtyp den du fahren möchtest entscheidest du über deinen Weg zum Motorradführerschein. Auch wenn du heute noch nicht den offenen Führerschein machen kannst, kannst du später jederzeit auf deine Erfahrungen zurückgreifen, die Du mit deinem ersten Roller oder Motorrad gesammelt hast.

Direkteinstieg

Personen, die weder im Besitz der Klasse A1 oder A2 sind, jedoch das 24. Lebensjahr vollendet haben, können per Direkteinstieg in die offene Klasse A einsteigen. Dafür notwendig ist die entsprechende Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung.

Stufenführerschein

Der Motorradführerschein kann stufenweise erworben werden:

  • A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
  • A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Sonderregelungen

Klasse B196

In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Diese ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern. Notwendig ist dafür eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten, von denen 4 theoretisch und 5 praktisch sein müssen.

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

A80

Wer zwischen 21 und 24 Jahre alt ist, kann mit der richtigen Führerscheinklasse vielleicht etwas Geld sparen. Möglich ist das mit der Führerscheinklasse A80. Genaugenommen handelt es sich um keine eigene Klasse sondern vielmehr um die Klasse A (Motorrad unbeschränkt) mit der Schlüsselzahl 80.

Mit A80 erwirbt man bereits den großen Motorradführerschein, darf allerdings bis 24 nur Motorräder der Klasse A2 fahren. Mit 24 darf man dann ohne weitere Prüfung Motorräder der Klasse A fahren. Man hat sich somit die Prüfung für den Aufstieg gespart.

Gültigkeit des Motorradführerscheins

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Kosten für den Motorradführerschein

Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers. Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins.

Die Kosten für den A-Führerschein liegen ebenfalls zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €.

Zusammenfassung der Führerscheinklassen und Mindestalter

Führerscheinklasse Mindestalter Erlaubte Kraftfahrzeuge
AM 16 Jahre (in einigen Bundesländern 15 Jahre) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h und 50 cm³
A1 16 Jahre Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW
A2 18 Jahre Krafträder bis 35 kW
A 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit A2 seit 2 Jahren) Alle Krafträder

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0