Ab wann dürfen Kinder auf dem Motorrad mitfahren?

Was gibt es Schöneres als strahlende Kinderaugen? Eine Fahrt mit dem Motorrad ist für viele Kinder ein unvergessliches Highlight, von dem sie noch lange schwärmen werden. Wer denkt nicht selbst gern an die Erlebnisse als Beifahrer zurück? Motorradbegeisterte nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit. Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten nehmen auf ihren Touren gern hin und wieder Kinder als Motorrad-Beifahrer mit.

Ein Kind als Beifahrer ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn das Motorrad für zwei Personen zugelassen ist.

Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an. Prinzipiell kennt die Straßenverkehrsordnung bei der Frage, ab welchem Alter man ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf, keine eindeutige Antwort. Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend. Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Die Kids müssen dazu in der Lage sein, sich ausreichend festhalten zu können. Außerdem müssen die Füße die Fußrasten erreichen.

Ihr könnt euch bei der Entscheidung, ob das Töchterchen oder der kleine Sohn mitfahren darf, zum einen an der Körpergröße, der Kraft sowie der Ausdauer des Kindes orientieren. Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht. Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können. Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen. Zum anderen spielt neben der körperlichen Bereitschaft auch die psychische Entwicklung eine entscheidende Rolle. Der Nachwuchs muss sowohl körperlich als auch geistig bereit dafür sein.

Motorrad-Kindersitz benötigt Fußstützen und Festhaltemöglichkeit. Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren. Für verantwortungsvolle Eltern steht vor allem eine Frage im Raum: Bin ich bereit, das erhöhte Risiko beim Roller- oder Motorradfahren mit meinem Kind in Kauf zu nehmen? Übertriebener Ehrgeiz hat hier nichts verloren. Noch wichtiger: Dein Kind muss es auch selbst wollen.

Besondere Regelungen für Kinder unter 7 Jahren

Für Kinder unter 7 Jahren braucht euer Bike Radverkleidungen und die Kinder benötigen passende Schutzkleidung. Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation. Für Kinder unter sieben Jahren benötigen Sie einen speziellen Kindersitz für das Motorrad. Außerdem musst du dafür sorgen, dass die Kinderfüße nicht in die Speichen des Rades geraten können.

Die Mitnahme von Kindern ist im § 35a Abs. 9 StVZO geregelt. Hier wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein Motorrad über einen Beifahrersitz verfügen muss. Das gilt jedoch „nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können“.

Die richtige Ausrüstung für Kinder

Motorradkleidung ist Pflicht und steht nicht zur Diskussion. Will man einigermaßen sicher unterwegs sein, gibt es aber vieles bei der Ausstattung und Ausrüstung zu beachten. Wie bei Erwachsenen auch ist es bei Kindern wichtig, dass sie bei der Fahrt eine vernünftige Schutzausrüstung tragen. Die spezielle Motorradkleidung kann entweder gekauft oder ausgeliehen werden. Motorradkleidung für kleine Beifahrer: Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt.

Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Helmpflicht

Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Hinzu kommt die Helmpflicht, die übrigens auch für das E-Bike gilt. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet.

Eltern sollten beim beim Kauf eines Motorradhelms für Kinder verschiedene Dinge beachten. So sollte dieser beispielsweise speziell für Kinder produziert worden sein, da bei den Kleinen die Nackenmuskulatur noch nicht vollständig ausgereift ist. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.

Geldbuße: Kind ohne Helm mitnehmen: Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Vorbereitung und Verhalten während der Fahrt

Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann. Ist das Kind bereits auf dem Übungsgelände unsicher, lehnt sich gegen die Schräglage oder wirkt auch nach mehreren Runden noch übermäßig ängstlich, sollte die große Ausfahrt mit dem Zweirad lieber um ein Jahr verschoben werden. Es genügt nicht, das Kind einfach auf das Motorrad zu setzen und ein paar Übungsrunden zu machen, um anschließend loszufahren. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist. Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt.

Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten. Das Kind umfasst die Taille des Fahrers und bildet mit ihm eine Einheit. Das Kind muss grundsätzlich hinter dem Fahrer bzw. der Fahrerin sitzen.

Kommunikation ist das A und O

Zudem solltet ihr mit dem Kind ein Zeichen vereinbaren, falls es mit euch kommunizieren möchte. Das kann zum Beispiel ein Klopfzeichen sein. Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. So merkt ihr auch ohne Sprechanlage, dass ihr kurz an die Seite heranfahren und mit dem Kind reden solltet. Verschiedene Hersteller bieten Kommunikationssysteme für Motorradhelme an, die für eine Fahrt mit Kindern nützlich sein können. Vereinbart dennoch ein alternatives Zeichen mit dem Kind. Vereinbart, dass die Sprechanlage nur für wichtige Informationen gedacht ist. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann. Seid ihr bereits auf Tour, können eingeübte Handzeichen wie beispielsweise dreimaliges Klopfen Abhilfe schaffen. So signalisiert euch euer Schützling, ob bei ihm alles in Ordnung ist. Darüber hinaus wird empfohlen, sich eine Gegensprechanlage zu beschaffen, damit ihr mit eurem Nachwuchs während des Ausflugs stets in Kontakt bleiben könnt.

Kind auf dem Motorroller

Eine Altersgrenze für die Mitnahme von Kindern auf dem Motorroller gibt es nicht. Kind als Beifahrer auf dem Roller: Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht. Auch hier gelten die Bestimmungen, dass der Nachwuchs mit den Füßen die Fußstützen erreichen können und sich selbstständig festhalten können muss.

Kind auf dem Motorrad im Ausland

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Bußgelder in der Schweiz

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem schweizerischen Bußgeldkatalog:

Bußgeldtatbestand Bußgelder
Innerorts bis 15 km/h zu schnell ab 40 €
Innerorts bis 20 km/h zu schnell 420 €
Innerorts bis 24 km/h zu schnell 630 €
Innerorts ab 25 km/h zu schnell ab 20 Tagessätze
Außerorts/Schnellstraße bis 20 km/h zu schnell ab 40 €
Außerorts/Schnellstraße bis 25 km/h zu schnell 420 €
Außerorts/Schnellstraße bis 29 km/h zu schnell 630 €
Außerorts/Schnellstraße ab 30 km/h zu schnell ab 20 Tagessätze
Autobahn bis 25 km/h zu schnell ab 20 €
Autobahn bis 30 km/h zu schnell 420 €
Autobahn bis 34 km/h zu schnell 630 €
Autobahn ab 35 km/h zu schnell ab 20 Tagessätze

Auszug aus dem Bußgeldkatalog der Schweiz - Stand: 3/2025

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