Schon seit einiger Zeit lässt sich ein regelrechter Boom für 125er Motorräder erkennen. Also ein motorisiertes Zweirad, das über maximal 125 ccm Hubraum verfügt. Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt.
Welchen Führerschein Benötigt Man für ein 125ccm Motorrad?
Wenn du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegen willst, musst du in der Regel einen Führerschein der Klasse A1 (= alte Klasse 1b) erwerben. Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt.
Seit 1. 1. 2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren. Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren.
Mindestalter für den A1-Führerschein
Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich.
Die Führerscheinerweiterung B196
Seit Anfang 2020 gibt es eine weitere Möglichkeit: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Es ist demnach KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich.
Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.
Voraussetzungen für B196 im Überblick:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Absolvierung einer Fahrerschulung (4 Theorie- und 5 Praxismodule à 90 Minuten)
Wichtig: Die B196-Führerscheinerweiterung gilt nur für Deutschland. Da die Schlüsselziffer bzw. Schlüsselzahl 196 in Verbindung mit der Führerscheinklasse B explizit auf das Motorrad fahren mit Autoführerschein hinweist, bieten viele Fahrschulen die Leistung: „Fahrschulung B196“ an.
Theoretische und Praktische Ausbildung für den A1-Führerschein
Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen.
Es sind mindestens fünf Einheiten je 90 Minuten für die fahrpraktische Schulung zu absolvieren. Die fahrpraktische Schulung findet zum Teil im sogenannten „Schonraum“ statt (Parkplatz, Industriegebiet etc.), ansonsten im Realverkehr. Durch diese Schulung werden typische Anfängerfehler vermieden.
Kosten für den 125ccm-Führerschein
Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Je nach Fahrschule und Region musst du für die B196 Führerscheinerweiterung mit Kosten zwischen 500 und 900 Euro rechnen. Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten.
Kostenübersicht:
| Kostenfaktor | A1-Führerschein (ca.) | B196-Erweiterung (ca.) |
|---|---|---|
| Fahrschulkosten | 950 - 1700 Euro | 500 - 900 Euro |
| Anmeldegebühr | 60 - 200 Euro | In Fahrschulkosten enthalten |
| Theoriematerialien | ca. 30 Euro | In Fahrschulkosten enthalten |
| Prüfungsgebühren | Variabel | Entfällt |
| Führerscheinbeantragung | ca. 40-50 Euro | ca. 40-50 Euro |
Versicherung für ein 125ccm-Motorrad
Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Bei einem Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimeter Hubraum kostet die Haftpflichtversicherung nicht einmal 50 Euro/Jahr. Die Höhe des Versicherungsbeitrags können Versicherer selbst festlegen.
Da ein mindestens 25 Jahre alter Autofahrer, der zudem seit mindestens 5 Jahren über den Autoführerschein verfügt, in der Regel eine gehörige Portion Erfahrung im Straßenverkehr mitbringt, wirkt sich das auf den Versicherungstarif aus.
Aufstiegsmöglichkeiten
Für viele bedeutet das Moped oder der 125er Roller der Einstieg in eine höhere Klasse. Dabei stellt sich die Frage: „Kann ich vereinfacht vom Pkw-Führerschein (mit B196 Eintrag) auf einen A2- oder sogar A-Motorradführerschein aufsteigen?“ Nein, das geht leider nicht. Wer seinen A1-Führerschein zwei Jahre besitzt, muss nur noch eine praktische Prüfung bestehen, um die Klasse A2 zu erreichen.
Aber Achtung: Dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, weil Sie im Besitz einer Eintragung der Schlüsselzahl 196 sind, können Sie damit nicht die Klasse A2 erlangen.
Fazit
Für alle, die schon immer gerne Motorrad fahren wollten, aber durch die relativ hohen Führerscheinkosten abgehalten wurden, bietet die neue B196 Führerscheinerweiterung einen super Anreiz. Hier reicht eine Fahrschulung, ohne anschließende theoretische und praktische Prüfung aus, um in das Abenteuer 125er Moped oder 125er Leichtkraftroller einzusteigen.
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