Ab wann darf man alleine Motorrad fahren in Deutschland?

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheinklassen und der jeweils erlaubten Kraftfahrzeuge:

MotorradführerscheinklasseErlaubte Kraftfahrzeuge
AAlle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AMLeichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
MofaMofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Hier ist eine Übersicht über das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:

  • Klasse AM: Mindestalter 16 Jahre. Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren.
  • Klasse A1: Mindestalter: 16 Jahre. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.

Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben

Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Was bedeutet Direkteinstieg?

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder. Näheres zum Umtausch von Altführerscheinen erfahren Sie hier.

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Führerschein mit 16 Keine Angst, wenn das Kind Motorrad fahren will

Bereits ab 16 Jahren dürfen Jugendliche mit dem entsprechenden Führerschein motorisierte Zweiräder fahren. Was Sie bei Fahrschule und Co. beachten müssen. Mit der Fahrerlaubnis A1 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Zweiräder mit 125 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum und bis zu 11 kW/15 PS fahren. Den Führerschein-Unterricht dürfen sie mit 15,5 Jahren beginnen, das Dokument bekommen sie aber frühestens am 16. Geburtstag.

Klasse AM für 15-Jährige bundesweit möglich

Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt. Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann.

Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Der A1-Führerschein für kleine Motorräder

Während du mit dem Führerschein der Klasse AM Roller fahren darfst, ist der Führerschein der Klasse A1 dein Einstieg in die Welt der Motorräder. Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren. Du möchtest langsam den Schritt in die Welt der Motorräder wagen?

  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen: Für den A1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.

Diese Führerscheinklasse erhältst du automatisch mit dem A1-Führerschein: AM

Das darfst du mit dem A1-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.

Besonderheit:

Bei dem A1-Führerschein handelt es sich um die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine. Darauf folgen der Führerschein Klasse A2 mit einem Mindestalter von 18 Jahren und der A-Führerschein mit mindestens 20 Jahren. In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.

Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. In diesen Stunden geht es anders als im Grundstoff um spezielle Motorradinhalte der Ausbildung. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben für den Erwerb des Führerscheins. Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören. In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Wie viele dieser Übungsstunden du brauchst, hängt ganz von deinem Können und Lernfortschritt ab. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit. Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Eine gute Fahrschule lässt dich nicht ohne sichere Schutzkleidung aufs Motorrad steigen, sondern wird dir diese zur Verfügung stellen. Lege dir aus hygienischen Gründen eine Sturmhaube zu oder kaufe dir am besten gleich einen gut sitzenden Helm, den du danach sowieso brauchen wirst.

Was darf man fahren?

Einige Fahrzeuge dürfen Jugendliche tatsächlich schon ab 14, 15, 16 oder 17 Jahren fahren. Für die elektrisch betriebenen Fahrzeuge sind keine Fahrerlaubnis und auch kein Besuch in der Fahrschule notwendig. Auch für E-Bikes die maximal 25 km/h erreichen liegt das Mindestalter bei 14 Jahren. Wer sich dem 15. Lebensalter nähert (ca. 14,5 Jahre alt ist) darf außerdem bereits in die Fahrschule für den Mofa-Führerschein gehen. Auf die Straße dürfen Jugendliche zwar erst nach dem 15. Für e-Bikes, die eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschreiten, ist in der Tat ein Führerschein erforderlich. Das gleiche gilt für Roller und Mopeds.

Früher durften Mopeds, Roller und Co. ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden. Allerdings müssen sie mit dem Fahren außerhalb der Bundesrepublik bis zum 16. Führerschein bitte! automatisch in die gleiche Führerscheinkategorie fallen. In Deutschland werden 16 verschiedene Führerscheine unterschieden. Mit der Kategorie AM dürfen Jugendliche grundsätzlich ab einem Alter von 15 bzw. 16 Jahren anfangen. Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nach ihrer Bauart nicht mehr als 45 km/h fahren und einen Hubraum von maximal 50 ccm erreichen. Kleine Motorräder fallen grundsätzlich in die Führerscheinklasse A1. Damit können auch 16-Jährige bereits kleine Motorräder fahren. Die nächste Führerscheinkategorie A2 ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich.

Motorräder ohne Leistungsbegrenzung können letztlich mit der Führerscheinklasse A gefahren werden. Grundsätzlich gilt bei den meisten Führerscheinen für Krafträder, dass eine höhere Klasse leichter erhältlich ist, wenn bereits eine niedrigere Klasse erworben wurde. Wer möglichst zeitnah den Führerschein der Klasse A2 oder A erhalten möchte, hat daher oft einen Vorteil in jungen Jahren schon einen der Klasse AM bzw.

Viele Regelungen und Altersbeschränkungen sind innerhalb der EU-Länder ähnlich oder sogar gleich. Für Schüler und Studierende gilt eine Ausnahme: Sie dürfen die Fahrerlaubnis im Ausland erwerben, wenn sie aufgrund eines Schul- oder Hochschulaufenthaltes (beispielsweise Auslandssemester) mindestens sechs Monate lang im entsprechenden Land gelebt haben. Dies muss allerdings nachgewiesen werden.

Viele Jugendliche können es gar nicht erwarten, den Autoführerschein zu machen. Alleine fahren ist grundsätzlich erst mit Volljährigkeit erlaubt. Allerdings können Jugendliche ab 17 Jahren bereits begleitetes Fahren praktizieren. Wer den Führerschein ab 17 Jahren machen möchte, darf bereits mit 16,5 Jahren in die Fahrschule. Wer den Führerschein hingegen ab 18 Jahren machen möchte, darf bereits mit 17,5 Jahren in die Fahrschule gehen. Gilt ein Führerschein “ab” einem Alter, betrifft das grundsätzlich das Aushändigen der Fahrerlaubnis. Theorie- und Fahrstunden dürfen in der Regel ein wenig früher durchgeführt werden. Das gleiche gilt sogar für die Fahrprüfung. So darf die theoretische Prüfung für den Führerschein ab 17 Jahren bereits drei Monate vor dem 17. Geburtstag durchgeführt werden. Die praktische Prüfung dürfen Jugendliche einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolvieren. Auf den Führerschein müssen sie auch bei bestandener Prüfung jedoch bis zum Erreichen des 17. Verstöße gegen diese Regelungen können schnell teuer würden und sogar Punkte in Flensburg bringen. Wer beispielsweise mit 17 Jahren ohne Begleitung fährt, der muss mit mindestens 70 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Beachten müssen Jugendliche auch, dass sie mit Beginn der Fahrerlaubnis zwei Jahre Probezeit haben. Während dieser Zeit gilt ein striktes Alkoholverbot. Fachanwalt.de-Tipp: Wer den Führerschein mit 17 Jahren gemacht hat, der muss ihn innerhalb von drei Monaten nach seinem 18. Geburtstag gegen den Karten-Führerschein (ab 18) eintauschen. Noch schwerwiegender sind Strafen, wenn das Fahren ganz ohne den entsprechenden Führerschein vorgenommen wird. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass das Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne die entsprechende Erlaubnis eine Straftat darstellt, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe belangt wird. Wer Probleme mit einem Verstoß oder dem Erwerb eines Führerscheins hat, sollte sich schnell Rechtsberatung einholen. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten auch vor Gericht.

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