Viele Motorradfahrer nehmen auf ihren Touren gerne Kinder mit. Doch ab welchem Alter ist das erlaubt und was gilt es zu beachten? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Bestimmungen, Sicherheitsvorkehrungen und notwendige Ausrüstung, damit die Motorradfahrt für Kinder zu einem unvergesslichen und sicheren Erlebnis wird.
Was ist ein Sozius?
Der Begriff Sozius stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Gefährte, Genosse, Teilnehmer“. In Deutschland wird dieses Wort im Zusammenhang mit Fahrten auf dem Motorrad verwendet. Damit ist der Beifahrer gemeint. Häufig nimmt dieser hinter dem Fahrer Platz. Einige Motorräder verfügen sogar über einen Beiwagen, in welchem es sich der Sozius gemütlich machen kann.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Prinzipiell kennt die Straßenverkehrsordnung bei der Frage, ab welchem Alter man ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf, keine eindeutige Antwort. Vielmehr richtet sie sich nach dem physischen Reifegrad eures Schützlings.
Vielmehr richtet sie sich nach dem physischen Reifegrad eures Schützlings. Die Kids müssen dazu in der Lage sein, sich ausreichend festhalten zu können. Außerdem müssen die Füße die Fußrasten erreichen. In den meisten Fällen sind die Kleinen im Alter zwischen acht und zehn Jahren weit genug entwickelt, um gemeinsam mit Papa oder Mama auf Tour zu gehen.
Allerdings sollten Eltern genau abwägen, ob sie ihrem Kind zutrauen, sie auf dem Bike zu begleiten. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorrad ist im Vergleich zur Fahrt mit dem Auto an vollkommen andere Risiken gekoppelt.
Voraussetzungen für die Mitnahme von Kindern
Grundsätzlich dürfen Sie einen Beifahrer mit einem normalen Motorrad mitnehmen. Wer einen Sozius auf dem Motorrad mitnehmen möchte, muss ein Kraftrad mit einem Sitz für den Beifahrer besitzen. Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein.
Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen.
Auch eine gute Möglichkeit, in Verbindung zu bleiben: eine Gegensprechanlage via Bluetooth. Der Nachwuchs muss sowohl körperlich als auch geistig bereit dafür sein. Besonders entscheidend ist die Körpergröße: Mach unbedingt eine Sitzprobe auf dem Fahrzeug. So kannst du prüfen, ob dein Kind die Fußrasten sicher erreicht und sich jederzeit gut festhalten kann.
Besonderer Sitz für Kinder unter 7 Jahren
Für Kinder unter 7 Jahren braucht euer Bike Radverkleidungen und die Kinder benötigen passende Schutzkleidung. Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Diese schreibt übrigens kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation.
Hier wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein Motorrad über einen Beifahrersitz verfügen muss. Das gilt jedoch „nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können“.
Laut § 26 KFG 1967 müssen Sitze für Kinder unter acht Jahren auf Motorfahrrädern mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden sein. Die meisten im Zubehörhandel erhältlichen Kindersitze werden mit Spanngurten am Motorradsitz oder am Rahmen befestigt.
Die richtige Schutzausrüstung
Sicherheit ist auf dem Motorrad das A und O. Motorradkleidung ist Pflicht und steht nicht zur Diskussion. Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Ein Fahrradhelm genügt übrigens nicht, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.
Wie bei Erwachsenen auch ist es bei Kindern wichtig, dass sie bei der Fahrt eine vernünftige Schutzausrüstung tragen. Die spezielle Motorradkleidung kann entweder gekauft oder ausgeliehen werden. Hinzu kommt die Helmpflicht, die übrigens auch für das E-Bike gilt.
Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.
Der richtige Helm für Kinder
Eltern sollten beim beim Kauf eines Motorradhelms für Kinder verschiedene Dinge beachten. So sollte dieser beispielsweise speziell für Kinder produziert worden sein, da bei den Kleinen die Nackenmuskulatur noch nicht vollständig ausgereift ist. Ein Erwachsenenhelm könnte Schmerzen verursachen oder im Falle eines Unfalls verrutschen und seine Schutzwirkung verlieren. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene.
Die Helmschale fällt bei Kinderhelmen allerdings kleiner aus, was den Schutz etwas reduziert. Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Verhaltensweisen und Kommunikation während der Fahrt
Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten.
Kinder sitzen als Beifahrer auf der Motorradtour hinter dem Fahrer. Das Kind umfasst die Taille des Fahrers und bildet mit ihm eine Einheit. Wichtig ist, dass Sie sich als Motorrad-Beifahrer am Fahrer festhalten. So bilden Sie mit diesem eine Einheit.
Zudem solltet ihr mit dem Kind ein Zeichen vereinbaren, falls es mit euch kommunizieren möchte. Das kann zum Beispiel ein Klopfzeichen sein. So merkt ihr auch ohne Sprechanlage, dass ihr kurz an die Seite heranfahren und mit dem Kind reden solltet.
Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.
Fahrverhalten mit Kind als Sozius
Wenn Sie mit einem Sozius auf dem Motorrad unterwegs sind, ändert sich das Fahrverhalten des Bikes. Durch das zusätzliche Gewicht wird die Achslastverteilung beeinflusst. Das fällt insbesondere dann auf, wenn Sie sich in einer Kurve befinden. Diese können Sie nicht so eng befahren wie ohne Mitfahrer auf dem Motorrad.
Aufgrund ihrer Körpergröße und Stärke fällt es Kindern deutlich schwieriger, mit den auf sie einwirkenden Kräften beim Motorradfahren zurechtzukommen. Vor allem beim Beschleunigen und Bremsen müssen sie im Vergleich viel stärker mitarbeiten. Entsprechend ist die Fahrweise anzupassen, das heißt, Sie sollten vorsichtiger beschleunigen und verzögern.
Übungsfahrten und Vorbereitung
Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an - am besten mit einer Übungstour. Das gibt nicht nur dem Nachwuchs Sicherheit, sondern auch der Fahrer spürt, wie sicher sich das Mädchen oder der Junge auf dem Motorrad halten kann. Ist das Kind bereits auf dem Übungsgelände unsicher, lehnt sich gegen die Schräglage oder wirkt auch nach mehreren Runden noch übermäßig ängstlich, sollte die große Ausfahrt mit dem Zweirad lieber um ein Jahr verschoben werden.
Bevor ihr gemeinsam losfahrt, ist ein ausführliches Gespräch Pflicht: Erkläre deinem Kind, welche Bewegungen es auf dem Roller oder Motorrad spüren wird und wie es in bestimmten Situationen - wie etwa bei Kurven - reagieren sollte. Praktisch ist es außerdem, einfache Klopfzeichen auszumachen - so kann dein Kind dir signalisieren, wenn es eine Pause braucht.
Mit Kind als Sozius ins Ausland
Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.
Motorrad- oder Rollerfahrt?
Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht. Auf Mopeds dürfen Kinder ab acht Jahren mitfahren, sind sie jünger, benötigen sie einen passenden Kindersitz. Kinder dürfen auf Fahrzeugen mit dem „weißen Taferl“ erst ab 12 Jahren mitfahren und auch nur dann, wenn sie mit den Füßen die Fußrasten erreichen. Unter 12 Jahren ist die Mitnahme nicht erlaubt. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wie viele glauben, nur für große Motorräder.
Bußgelder
Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Kind ohne Helm als Beifahrer mitnehmen | 60 Euro | 1 Punkt |
| Erwachsener ohne Schutzhelm fahren | 15 Euro Verwarnungsgeld |
Verwandte Beiträge:
- Wann Laufrad lernen? Der perfekte Zeitpunkt für Ihr Kind
- Mopedführerschein: Ab wann und wie? Altersgrenze & Ablauf
- Helmpflicht Moped DDR: Wann galt sie und welche Helme waren erlaubt?
- Laufrad für Kinder: Ab wann ist es geeignet?
- Schockierende Gründe für ein blockierendes Hinterrad beim Motorrad – So verhinderst du es!
- Shimano XTR M9120 4-Kolben Bremse Test: Ultimative Power & Perfekte Dosierbarkeit Enthüllt!
Kommentar schreiben