Motorradführerschein: Alter, Voraussetzungen und Kosten

Der Motorradführerschein ermöglicht es Ihnen, die Freiheit auf zwei Rädern zu erleben. Doch welche Klassen gibt es, welches Alter ist erforderlich und welche Kosten entstehen? Dieser Artikel fasst alle wichtigen Informationen zum Motorradführerschein zusammen.

Welche Motorradführerscheinklassen gibt es?

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorräder:

  • AM: Kleinkrafträder (Mopeds, Roller) bis 50 cm³ und 45 km/h, Mindestalter: 15 Jahre
  • A1: Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW, Mindestalter: 16 Jahre
  • A2: Krafträder bis 35 kW, Mindestalter: 18 Jahre
  • A: Alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (mit Vorbesitz der Klasse A2)

Motorradführerscheinklassen im Detail

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Führerschein A1 auf A2 erweitern:

Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.

Führerschein A2 auf A erweitern:

Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.

Führerschein A1 auf A erweitern:

Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben:

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Was bedeutet Direkteinstieg?

Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.

Was bedeutet Stufenführerschein?

Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Führerscheinklasse A1 sammelt, muss für die Klasse A2 (ab 18 Jahre) nur noch eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, darf ab 20 Jahren auf die Klasse A umsteigen - dafür ist allerdings nochmal eine praktische Prüfung notwendig.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen.

Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Voraussetzungen für den Motorradführerschein

Um einen Motorradführerschein zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: Abhängig von der Führerscheinklasse (siehe oben)
  • Sehtest: Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
  • Erste-Hilfe-Kurs: Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Theorieprüfung: Bestehen der theoretischen Prüfung
  • Praktische Prüfung: Bestehen der praktischen Prüfung

Theorie und Theorieprüfung

Für den Motorradführerschein ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis nötig. Der theoretische Teil besteht aus 12 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten, in denen der Grundstoff vermittelt wird und vier 90-minütigen Theoriestunden mit speziellem Wissen zum Thema Motorrad.

Bei einer Erweiterung des Führerscheins verkürzt sich der Grundstoff bei Inhabern der Klasse B auf 6 Theoriestunden. Inhaber der Führerscheinklassen A1 oder A2 können nach 2 Jahren die nächsthöhere Klasse erlangen und müssen dafür nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen.

Um die Theorieprüfung für den Motorradführerschein zu bestehen, gilt es in der theoretischen Prüfung 30 Fragen zu beantworten. Davon befassen sich 20 Fragen mit dem Grundstoff, sowie zehn mit dem Zusatzstoff Motorrad. Insgesamt dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden, wobei alle Fragen jeweils fest definierte Werte von 2 bis 5 Fehlerpunkten haben.

Beim Vorbesitz der Führerscheinklasse B und einer Führerscheinerweiterung reduziert sich der Fragenkatalog auf 20 Fragen und maximal 6 Fehlerpunkte, um noch zu bestehen. Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für den entsprechenden Motorradführerschein absolviert werden. Für den Beginn der theoretischen Ausbildung gibt es kein vorgeschriebenes Mindestalter, in der Regel wird frühestens ein Jahr vor dem nötigen Mindestalter begonnen.

Fahrstunden und praktische Prüfung

Der praktische Ausbildungsteil auf dem Weg zum Motorradführerschein unterteilt sich in Übungsstunden und Pflichtstunden. Für die Pflichtstunden sind 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben.

Diese sind in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit aufgeteilt. Die Anzahl der Übungsstunden liegt im Ermessen des Fahrlehrers und hängt individuell von Können und Lernfortschritt des Fahrschülers ab.

Die praktische Prüfung für den Motorradführerschein dauert mittlerweile 70 Minuten. Vor Januar 2021 waren es noch 60 Minuten. Bei einer Führerscheinerweiterung von A1 oder A2 auf die nächsthöhere Klasse reduziert sich die Prüfung auf 40 Minuten. Das Ablegen der Prüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für den Motorradführerschein stattfinden.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen.

Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Kosten des Motorradführerscheins

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren je nach Region, Fahrschule und individuellem Bedarf. Hier eine Übersicht der möglichen Kostenpunkte:

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 200 - 300 Euro
  • Sehtest: 6,43 Euro (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Erste-Hilfe-Kurs: 20 - 40 Euro
  • Übungsfahrten (pro 45 Minuten): 30 - 50 Euro
  • Sonderfahrten (12 Pflichtstunden): ca. 40 - 60 Euro pro Fahrt
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung: 30 - 60 Euro
  • TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: 22,49 Euro
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur praktischen Prüfung: 80 - 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: 90 - 150 Euro
  • Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins: 30 - 50 Euro

Motorradführerschein-Kosten im Überblick

Die Kosten eines Motorradführerscheins hängen stark davon ab, wo er gemacht wird. So sind die Fahrschulpreise in süddeutschen Großstädten um ein gutes Drittel höher als etwa in Brandenburg auf dem Land. Bei der Anzahl der nötigen Übungsstunden kommt es aufs Talent des Fahrschülers an.

Diverse Portale nennen in aktuellen Preisbeispielen rund 1.250 Euro inklusive aller Gebühren für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder Prüfungsanmeldung für die Klasse A, errechnet auf Basis der Fahrschulpreise in Berlin bei zwölf Übungsstunden. Braucht ein Fahrschüler 20 Stunden (Durchschnittswert), kostet der Schein schon über 1.500 Euro - im günstigen Berlin. Diese Preiseinschätzung erachten wir allerdings als zu gering.

In Stuttgart oder München sind 2.000 bis 2.500 Euro realistischere Größen für einen Motorradführerschein.

Kosten sparen

Um die Kosten zu senken, können Sie folgende Tipps beachten:

  • Vergleichen Sie die Preise verschiedener Fahrschulen.
  • Nehmen Sie nur so viele Übungsstunden wie nötig.
  • Nutzen Sie Intensivkurse, um die Ausbildung zu beschleunigen.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein (B196)

Wer seinen Autoführerschein seit mindestens fünf Jahren hat und mindestens 25 Jahre alt ist, kann seit Januar 2020 die Führerscheinerweiterung um die Schlüsselzahl B196 erweitern - mit ein paar praktischen Fahrstunden, jedoch ohne Fahrprüfung.

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Die passende Fahrschule finden

Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend für eine erfolgreiche Ausbildung. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Erlaubt die Fahrschule eine kostenlose Theorie-Schnupperstunde?
  • Wird der Theorieunterricht von einem qualifizierten Fahrlehrer gehalten?
  • Erfolgt die praktische Ausbildung von Anfang bis Ende bei demselben Fahrlehrer?

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Zusammenfassung

Der Motorradführerschein bietet Ihnen die Möglichkeit, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen. Informieren Sie sich gründlich über die verschiedenen Klassen, Voraussetzungen und Kosten, um die richtige Entscheidung zu treffen. Mit der richtigen Fahrschule und einer guten Vorbereitung steht Ihrem Motorradabenteuer nichts mehr im Wege.

Motorradführerscheinklasse

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

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