Ab wann Motorradführerschein unbeschränkt: Alle Infos

Für die vielen unterschiedlichen Fahrzeugtypen, LKW, PKW, KRAD gibt es in Deutschland unterschiedliche Führerscheinklassen. Gerade beim KRAD hat sich der Gesetzgeber jedoch eine Besonderheit einfallen lassen. Diese Unterscheidung führt oft zu Verwirrungen und Missverständnissen.

Motorradführerscheinklassen in Deutschland

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer.

  • Klasse AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Klasse A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
  • Klasse A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Klasse A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.

Mindestalter und Voraussetzungen für den Motorradführerschein Klasse A

Der Motorradführerschein Klasse A unbeschränkt kannst du erst ab 24 Jahren beginnst, dass nennt man Direkteinstieg oder ab 20 Jahren bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.

Direkteinstieg: Der direkte Einstieg in die Klasse A ist eigentlich erst ab einem Alter von 24 vorgesehen.

Vorbesitz der Klasse A2: Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen Sie nur ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren. Wer den Motorradführerschein der Klasse A mit 24 Jahren macht, ist also berechtigt, Trikes mit einer stärkeren Leistung zu bedienen.

Der Stufenführerschein

Normalerweise läuft der Motorradführerschein stufenweise ab. Wer schon 18 ist kann direkt bei der Klasse A2 einsteigen und wieder zwei Jahre später in die Klasse A aufsteigen. Allerdings ist bei jedem Aufstieg eine Praktische Prüfung vorgesehen, welche natürlich mit Kosten verbunden ist.

Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.

Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.

Die Schlüsselzahl A80

Wer zwischen 21 und 24 Jahre alt ist, kann mit der richtigen Führerscheinklasse vielleicht etwas Geld sparen. Möglich ist das mit der Führerscheinklasse A80. Genaugenommen handelt es sich um keine eigene Klasse sondern vielmehr um die Klasse A (Motorrad unbeschränkt) mit der Schlüsselzahl 80.

Mit A80 erwirbt man bereits den großen Motorradführerschein, darf allerdings bis 24 nur Motorräder der Klasse A2 fahren. Mit 24 darf man dann ohne weitere Prüfung Motorräder der Klasse A fahren. Man hat sich somit die Prüfung für den Aufstieg gespart.

Keine Mehrkosten! Wer mindestens 21 ist und es bis 24 erwarten kann offene Motorräder zu fahren, für den gibt es eigentlich keinen Grund mehr A2 zu machen. Hier sollte direkt die Schlüsselzahl A80 beantragt werden.

Gültigkeit des Motorradführerscheins

Für alle ab dem 19.01.2013 erworbenen Führerscheine gilt eine Frist von höchstens 15 Jahre. Die Führerscheine werden nicht mehr wie bisher ohne Frist ausgestellt. Nach Ablauf der Frist ist der Führerschein durch die Behörde umzutauschen.

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen.

Voraussetzungen für den Erwerb des Motorradführerscheins

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen. Das erste Dokument in puncto Motorrad und Führerschein ist der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Folgende Dokumente und Nachweise sind erforderlich:

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Als Erstes ist es wichtig, ob die Person im deutschen Inland wohnt. Die Fahrerlaubnis kann zwar in mehreren Sprachen abgelegt werden, jedoch muss der Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein. Studenten, die in Deutschland gewohnt haben, jetzt jedoch den Wohnsitz zu einer Hochschule oder Schule in einem anderen Land der EU verlegt haben, dürfen auch einen Führerschein beantragen.

Theoretische und praktische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt.

Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.

Kosten für den Motorradführerschein Klasse A

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Sehtest: ca. 6,43 Euro (kann variieren)
  • Erste-Hilfe-Kurs: ca. 15 bis 30 Euro
  • Anmeldegebühr der Fahrschule: ca. 60 bis 200 Euro
  • Kosten für Übungsmaterialien
  • Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins

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