Ab Wann Motorradführerschein: Altersgrenzen und Führerscheinklassen in Deutschland

Das Thema Mobilität ist insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung, daher suchen gerade Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden. Das Fahrrad ist dabei nicht immer die beste Option, weshalb der Fokus meist schnell zu den Krafträdern geht. Gerade Mopeds oder Roller zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus, allerdings wird für diese eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.

Hier erfahren Sie, ab wann du dich aufs Zweirad schwingen darfst und welche Führerschein- und Motorradklassen es gibt.

Führerscheinklasse AM: Der Einstieg mit 15 Jahren

Der AM-Führerschein ist für viele der Einstieg ins Motorradfahren, denn damit darf man schon viele verschiedene Krafträder fahren. Seit 28.07.2021 liegt das reguläre Mindestalter für den AM-Führerschein bei 15 Jahren. Zuvor hatten Modellversuche in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen positive Ergebnisse gezeigt.

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland. Fahrten ins Ausland sind erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Zweirädrige Krafträder
  • Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 425 kg)

Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.

Übrigens! Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. So schreibt der Gesetzgeber 14 Doppelstunden zur Theorie (12 Doppelstunden zum Grundstoff und 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff) vor. Darüber hinaus ist abhängig von den Fahrkünsten des Führerscheinanwärters eine unbestimmte Anzahl von Fahrstunden zu absolvieren. Wie viele tatsächlich notwendig sind, beeinflusst beim Rollerführerschein auch die Dauer der Ausbildung. Sonderfahrten schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.

Kontrolliert wird das erlangte Wissen durch entsprechende Prüfungen. Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen. Zudem steht beim Rollerführerschein ein praktischer Test an, der mindestens 45 Minuten andauert.

Kosten für den AM-Führerschein

Gerade durch die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfungsgebühren fallen beim Mopedführerschein nicht unerhebliche Kosten an. Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 70 - 150 Euro
  • Fahrstunde: 30 - 50 Euro
  • Vorstellung zur Theorieprüfung: 50 - 80 Euro
  • Theorieprüfung: 22,49 Euro
  • Vorstellung zur Praxisprüfung: 150 - 200 Euro
  • Praxisprüfung: 91,75 Euro

Wichtig! Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preiseverschiedenen Fahrschulen zu vergleichen.

Mofa-Prüfbescheinigung: Nostalgie auf zwei Rädern

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du auch einen auf 25 km/h gedrosselten Roller oder andere motorisierte Fahrräder mit bis zu 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum fahren. Und das ist ziemlich beliebt.

Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab 15 Jahren alleine mit dem Mofa durch die Straßen brausen. Damit du auch wirklich mit 15 schon losdüsen kannst, meldest du dich am besten schon ein paar Monate vor deinem 15. Geburtstag bei der Fahrschule an. So machst du deinen Mofa-Führerschein ab 14 Jahren und gehörst garantiert zu den ersten in deiner Klasse, die nicht mehr aufs Mama- oder Papa-Taxi angewiesen sind.

Eigentlich ist der Mofa-Führerschein gar kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Trotzdem ist der Besuch der Fahrschule Pflicht. Denn um Mofa fahren zu dürfen, musst du mindestens 6 Doppelstunden von jeweils 90 Minuten Theorie büffeln und nochmal eine weitere Doppelstunde direkt auf dem Mofa üben. Anschließend gibt’s noch eine kleine theoretische Prüfung - wenn du die bestehst, darfst du Mofa fahren.

Der A1-Führerschein: Kleine Motorräder ab 16 Jahren

Während du mit dem Führerschein der Klasse AM Roller fahren darfst, ist der Führerschein der Klasse A1 dein Einstieg in die Welt der Motorräder. Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein.

Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.

Das darfst du mit dem A1-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.

Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon mit 15,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden. So sitzt du wahrscheinlich auch schon vor deinem 16. Geburtstag auf einem A1-Bike. Aber Achtung: Den Führerschein bekommst du trotzdem erst mit 16.

Die Ausbildung für den A1-Führerschein

Wenn du direkt mit Führerscheinklasse A1 startest, musst du insgesamt mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten die Fahrschulbank drücken. Davon sind 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff und 4 Doppelstunden spezielle Inhalte fürs Motorradfahren.

Falls du schon den AM-Führerschein hast, kannst du dir 6 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffs sparen.

Die Anforderungen der praktischen Fahrstunden sind genau so, wie beim Pkw-Führerschein geregelt: Du brauchst so viele „normale“ Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Darüber hinaus gibt es aber ein paar Pflichtstunden, die du mindestens absolvieren musst:

  • 5 Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Einzelstunden auf der Autobahn
  • 3 Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Danach steht noch eine praktische Fahrprüfung an.

Der A2-Führerschein: Mittelschwere Krafträder ab 18 Jahren

Mit dem Motorradführerschein A2 die nächste Stufe bis hin zum richtigen Motorradführerschein ist. Mit ihm darfst du nochmal größere und stärkere Bikes fahren. Konkret heißt das für dich, dass dein Motorrad diese Voraussetzungen erfüllen muss:

  • Es hat eine Leistung von maximal 35 kW, also ca. 47 PS
  • Falls du ein gedrosseltes Bike hast, darf es ungedrosselt maximal 70 kW Leistung haben, also ca. 94 PS
  • Gleichzeitig darf es nicht mehr als 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht haben (dein Motorrad muss also mindestens 175 kg wiegen, wenn du die Leistung ausschöpfen möchtest).

Um den A2-Führerschein zu machen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon ein paar Monate vor deinem 18. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Den Führerschein gibt’s aber auch hier erst zum Geburtstag.

Die Ausbildung für den A2-Führerschein

Good News für alle, die schon den A1-Führerschein haben: Wenn du den Schein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dir den Theorie-Teil komplett schenken. Du musst nicht mal eine Prüfung machen.

Wenn du den A1-Schein noch keine 2 Jahre hast, kannst du deine Theorie-Stunden immerhin verkürzen: auf 6 Doppelstunden für den allgemeinen Stoff und weitere 4 Stunden für die speziellen Inhalte.

Wenn du direkt mit dem A2-Schein startest, brauchst du mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten für den Grundstoff und nochmal mindestens 4 Doppelstunden für die speziellen Motorrad-Inhalte - genau so, wie beim A1-Führerschein.

Bei der Praxis sieht es ganz ähnlich aus:

Wenn du den A1-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dich in ein paar normalen Fahrstunden mit der größeren Maschine vertraut machen. Sobald du dich fit genug fühlst, kannst du dich direkt zur praktischen Prüfung anmelden.

Wenn du deinen A1-Führerschein noch nicht so lange hast, musst du neben deinen normalen Fahrstunden auch noch einige Sonderfahrten machen:

  • 3 Einzelstunden á 45 Minuten auf Land- oder Bundesstraßen
  • 2 Einzelstunden auf Autobahnen
  • 1 Einzelstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Und wenn du direkt mit dem A2-Schein einsteigst und keine Vorkenntnisse mitbringst, bekommst du das volle Programm, genau wie beim A1-Führerschein: Neben deinen normalen Fahrstunden musst du zusätzlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolvieren, bevor du dich zur Prüfung anmelden kannst.

Der A-Führerschein: Die Königsklasse ab 24 Jahren

Der A-Führerschein ist die Königsklasse unter den Motorrad-Führerscheinen. Mit diesem Schein darfst du alle Krafträder fahren, die dir in Deutschland unter die Füße kommen.

Wenn du den A2-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, hast du es am einfachsten: Du musst nur mindestens 20 Jahre alt sein und kannst dir die theoretische Ausbildung samt Prüfung komplett schenken. Auch beim praktischen Teil hast du es leicht: Du brauchst nur so viele Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Sonderfahrten kannst du dir sparen. Du kannst dich also schon recht früh zur praktischen Prüfung anmelden.

Wenn du nur einen A1-Führerschein hast, musst du zuerst den A2-Führerschein machen. Andernfalls gelten für dich die gleichen Voraussetzungen, als hättest du noch gar keinen Motorradführerschein.

Wenn du nur einen AM-Schein oder noch gar keinen Motorradführerschein hast, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Außerdem musst du alle Anforderungen an Theorie und Praxis erfüllen, die du auch für die anderen Klassen mitbringen musstest:

  • Mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
  • Mindestens 4 Doppelstunden für die spezielle Theorie
  • Mindestens 5 praktische Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • Mindestens 4 praktische Einzelstunden auf Autobahnen
  • Mindestens 3 praktische Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • So viele normale Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst.

Du merkst also: Beim Motorradfahren ist Erfahrung superwichtig. Wenn du schon früh davon träumst, mal mit dem Bike unterwegs zu sein, fängst du deswegen am besten schon so früh wie möglich an - mit der Klasse, die in deinem Alter erlaubt ist.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen, die erlaubten Kraftfahrzeuge und das Mindestalter:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge Mindestalter
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (mit A2-Führerschein seit mindestens 2 Jahren)
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. 18 Jahre
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. 16 Jahre
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. 15 Jahre
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. 15 Jahre

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Die Klasse B196: Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein fahren

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.

Besitzstandsschutz und Sonderregelungen

  • Bis zum 01.04.1980 durften Inhaber der Klasse 3 oder 4 alle Kleinkrafträder ohne Begrenzung der bbH, z.B. Hercules KS 50 oder Kreidler Florett, fahren.
  • Kleinkrafträder mit einer bbH von mehr als 40 km/h wurden ab dem 01.04.1980 der damals neu eingeführten Führerscheinklasse 1b zugeordnet.
  • Mit dieser Neuordnung sollte die hohe Unfallbelastung der Fahrer dieser Fahrzeuge eingedämmt werden.
  • Inhaber einer vor diesem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 behielten natürlich ihre Rechte und durften diese Krafträder auch weiterhin fahren.
  • Bis zum 18.01.2013 durften mit der Klasse B dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden.
  • Ab dem 19.01.2013 wurden diese den Klassen A1 (bis 15 kW) und A (mehr als 15 kW) zugeordnet.
  • Deshalb bekommt man beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B, erteilt vor dem 19.01.2013 die Klasse A bzw. A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zugeteilt.

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