In Deutschland können Jugendliche bereits mit 15 Jahren einen Rollerführerschein machen. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Hier kommen alle Infos zum Thema Rollerführerschein: Kosten, Führerscheinprüfung, Versicherung.
Rollerführerschein (Klasse AM) - was darf ich fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Ab wann darf man den Rollerführerschein machen?
Ab 15 Jahren Roller oder Moped fahren? Das ist mittlerweile in allen Bundesländern möglich. In allen Bundesländern darf man mittlerweile den Roller-Führerschein schon mit 15 Jahren machen. Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM, umgangssprachlich Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt, von 16 auf 15 Jahre abzusenken. Dafür wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt. Mit der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung kann es schon ein halbes Jahr vorher losgehen.
Einen Haken gibt es jedoch: Ist der Führerschein-Neuling erst 15 Jahre alt, wird ihm die Schlüsselnummer 195 in den Führerschein eingetragen. Damit gilt der Führerschein bis zum 16. Geburtstag ausschließlich in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Ausflüge ins Ausland sind somit leider tabu. Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf.
Voraussetzungen für den Rollerführerschein
Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Verpflichtend sind 14 Theoriestunden zu jeweils 90 Minuten. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.
Theorie
Für den Führerschein der Klasse AM musst du 12 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht besuchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Falls du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich das Minimum auf 6 Doppelstunden.
- Klasse AM: 2 Doppelstunden à 90 Minuten
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Praxis
Praxisstunden sind nicht fest geregelt. Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Die meisten Fahrschulen setzen eine halbstündige Übungsfahrt an, je nach Geschick des Fahrschülers können allerdings auch weitere Fahrten anfallen. Für Klasse AM gibt es kein festgelegtes Minimum an Fahrstunden - du lernst in deinem eigenen Tempo!
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen:
- 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren
- mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen
- aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen
- in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren
- aus 40 km/h eine Vollbremsung machen
- bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren
- bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren
Kosten für den Rollerführerschein
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro. Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.
Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
| Kostenpunkt | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Anmeldegebühr Fahrschule | 70 - 150 Euro |
| Übungsfahrt | 30 - 48 Euro |
| Übungsmaterial | ca. 30 Euro |
| Sehtest | 6 - 9 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | 15 - 30 Euro |
| Theorieprüfung (Fahrschule + TÜV) | ca. 82 Euro |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | ca. 190 Euro |
| Praktische Prüfung | 90 - 100 Euro |
Versicherungskennzeichen
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Roller frisieren: Welche Strafen drohen?
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat. Außerdem schickt die Polizei jedes Mal eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle heraus. Bis zum Verfahrensabschluss und einer möglichen Auflagenerfüllung, wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden, ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.
Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
Häufige Fragen zum Rollerführerschein
Wie viele Fahrstunden braucht man für den Rollerführerschein?
Es gibt keine festgelegten Richtlinien für die praktische Ausbildung auf dem Weg zum Rollerführerschein. Die Anzahl der Übungsstunden hängt vielmehr von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Pflicht sind hingegen 14 Theoriestunden. Jede dauert 90 Minuten. Dabei werden zwölf Stunden auf die Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden auf die spezifische Theorie für Rollerfahren verwendet.
Wie lange dauert es, einen Rollerführerschein zu machen?
Das hängt vom Fahrgeschick des Schülers ab. Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden.
Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?
Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben.
Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?
Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren.
Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?
Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen.
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