Ab wann Motorradführerschein für Harley-Davidson?

Motorradfahren bedeutet Emotionale Freiheit, Spaß und viel gute Laune. Der Adrenalinausstoß kommt dabei ebenfalls nicht zu kurz. Denke aber immer daran: neben der Freude am Fahren und der grenzenlosen Freiheit ist das Motorradfahren auch immer mit einem Risiko verbunden.

Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen

Es gibt unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen, die bestimmen, welche Art von Motorrad man fahren darf.

  • Klasse AM: Kleine Krafträder (Roller, Mopeds, Mokicks, E-Bikes) mit maximal 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Elektromotorleistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Mindestalter: 16 Jahre.
  • Klasse A1: Kleine Motorräder mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Höchstgeschwindigkeit: 110 km/h. Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Mindestalter: 16 Jahre.
  • Klasse A2: Größere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW. Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Mindestalter: 18 Jahre.
  • Klasse A: Motorräder aller Größen und Leistungen. Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit 2 Jahren A2-Erfahrung.

Der Weg zum Harley-Davidson-Fahrgefühl

Wer nicht länger träumen, sondern endlich aufsteigen will, der sollte rasch handeln: Der nächstgelegene Harley-Davidson Vertragshändler berät alle Interessenten gern. Wo man ihn findet, ist unter www.Harley-Davidson.com nachzulesen. In Zusammenarbeit mit Fahrschulen gibt es dort Möglichkeiten zu Informationsgesprächen, Probefahrstunden, Einsteigerkurse und Auffrischungs-Fahrstunden.

Die Führerscheinklasse A2 als Einstieg

Ab dem 19. Januar 2013 wurde die Fahrerlaubnisklasse A2 eingeführt. Sie erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW pro Kilogramm. Für viele steht jetzt dem Traum von der ersten eigenen Harley nichts mehr im Wege.

Eine Neuerung in puncto Motorradführerschein bildet der A2-Führerschein. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen.

Voraussetzungen für den A2-Führerschein

Wer laut A2 zum Motorrad fahren berechtigt sein möchte, muss vor dem Antritt der Fahrschule einige Unterlagen bereithalten:

  • Sehtestbescheinigung
  • Teilnahmebescheinigung an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passbild

Nachdem der Erste-Hilfe-Kurs sowie der Sehtest positiv absolviert wurden, können Sie sich eine Fahrschule aussuchen.

Sehtest: Die zentrale Tagessehschärfe darf mit oder ohne Sehhilfe 0,7/0,7 betragen. Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Wird festgestellt, dass der Prüfling eine Sehhilfe braucht, muss er den Sehtest mit eben dieser nachholen.

Theoretische und praktische Ausbildung

Um den A2-Führerschein zu erwerben, ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse wie beispielsweise B für ein Auto nötig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 18 Jahre. Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad. Nach dem Unterricht folgt die Theorieprüfung. Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung regelt die Prüfungsinhalte. Diese können beispielsweise Überholen, die richtige Geschwindigkeit oder Gefahrensituationen umfassen. Wie beim Auto-Führerschein muss der Fahrschüler 30 Fragen beantworten. Zulässig sind 10 Fehlerpunkte, wobei der Schüler nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von jeweils 5 Punkten falsch beantworten darf.

Die Anzahl der Übungsstunden legt der Fahrlehrer fest. Dieser macht die Stundenzahl von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Jedoch muss der Fahrschüler 12 Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren.

Stufenführerschein

Aufgrund der Neuregelung der EU-Richtlinie vom Januar 2013 ist der Stufenführerschein für Motorradfahrer abgeschafft worden. Dieses System ermöglichte es, dass Besitzer vom Führerschein A1 auf A2 aufsteigen konnten, ohne eine zusätzliche Prüfung zu belegen. Das bedeutet, dass jeder, der einen A1-Führerschein besitzt, nach mindestens zwei Jahren lediglich eine praktische Prüfung ablegen muss, um die Führerscheinklasse A2 zu erreichen. Wer seinen Führerschein von A2 zu A erweitern möchte, kann genauso nach mindestens zwei Jahren eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Dabei steht es jedem Fahrer frei, Übungsstunden zu nehmen.

Wer mit A1 (ab 16 Jahren) oder A2 (ab 18 Jahren) beginnt, kann später durch den Stufenaufstieg auf eine höhere Führerscheinklasse wechseln.

Kosten für den A2-Führerschein

Grundsätzlich können die Ausgaben für die Fahrschule regional variieren und auch bei den Prüfungsgebühren gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Ein Teil der Ausgaben fällt auf einen Grundbetrag der Fahrschule (350 bis 700 Euro). Drin enthalten ist vor allem auch der Theorieunterricht. Der Preis für die Fahrstunden ist unterschiedlich. Eine 45 Minuten lange Übungsfahrt kostet in der Regel zwischen 70 und 90 Euro. Die Theorieprüfung kostet aktuell 2499 €, für die praktische Prüfung werden für die Motorradprüfung 162,67 € verlangt. Eine Aufstiegsprüfung kostet 141,13 €. Anmeldegebühren inkl.

Hier eine Übersicht der Kosten:

Kostenpunkt Ungefährer Preis
Grundbetrag Fahrschule 350 - 700 €
Übungsfahrt (45 Minuten) 70 - 90 €
Theorieprüfung 2499 €
Praktische Prüfung 162,67 €
Aufstiegsprüfung 141,13 €

Tipps zur Kostensenkung

  • Fahrschulen vergleichen: Vergleiche nicht nur die Grundgebühr, sondern auch die Preise pro Fahrstunde, die Kosten für Sonderfahrten und die Prüfungsgebühren. Vor allem aber achte darauf ob in der Fahrschule die Leidenschaft für die Motorradausbildung vorhanden ist.
  • Paketangebote nutzen: Viele Fahrschulen bieten vergünstigte Pakete an, wenn Du gleichzeitig den Auto- und Motorradführerschein machst.
  • Fahrpraxis sammeln: Je mehr Fahrpraxis Du vor den Fahrstunden sammelst, desto weniger Übungsstunden sind notwendig.
  • Theorie aufbessern: Durch die theoretische Prüfung zu fallen, kann in vielen Fällen vermieden werden.

B196-Erweiterung für Autofahrer

Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B können Sie seit Januar 2020 die B196-Erweiterung machen. In einem speziellen Kurs lernen Sie, Krafträder bis 125 cm³ Hubraum zu fahren. Dieser Kurs ist günstiger und kürzer als die reguläre Ausbildung für den A1-Führerschein. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen.

  • Vorteil: Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung.
  • Nachteil: Der B196 gilt nicht als vollständiger Motorradführerschein und wird im Ausland nicht anerkannt.

Eine B196-Erweiterung für Leichtkrafträder bis 125 ccm kostet zwischen 750-950€. Die erforderlichen 4 Klasse A Lektionen sowie die mind. 10 x 45 Minuten Fahrerschulung sollten unbedingt gemacht werden. Eine Bescheinigung zu ‚kaufen‘ ist nicht empfehlenswert und Betrug.

Alte Führerscheine

Besitzen Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3? Das bedeutet, dass der Führerschein bis 1999 ausgestellt wurde. In diesem Fall dürfen Kleinkrafträder gefahren werden. Motorräder dürfen eine Geschwindigkeit von 45km/h nicht überschreiten.

Mit dem Führerschein Klasse 3 (vor dem 01.04.1980 erteilt) darfst Du Motorräder der Kategorie A1 fahren. Wurde der Führerschein danach erworben, besteht keine automatische A1-Berechtigung mehr.

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