Hier erfahren Sie, wie viel der Führerschein kostet, welches Mindestalter es gibt und für welche Fahrzeuge er gilt.
Mindestalter und Gültigkeit
Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Seit Juli 2021 besteht in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung, die es Jugendlichen ab 15 Jahren erlaubt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.
Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15. Geburtstag. Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Was darf man mit AM fahren?
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- Zweirädrige Krafträder
- Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)
Bei allen gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf bei maximal 45 km/h liegen und der Verbrennungsmotor darf einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 cm³ haben.
Voraussetzungen und Ausbildung
Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden.
In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.
Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
Prüfungen
Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet. Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung.
Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein
Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen. Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen.Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.
Hier ist eine Übersicht der ungefähren Kostenpunkte:
- Theoretische Prüfung (ca. 22 Euro beim TÜV)
- Praktische Prüfung (90 bis 100 Euro)
- Fahrstunden (ca. 30-48 Euro pro Stunde)
- Erste-Hilfe-Kurs (ca. 15-30 Euro)
- Sehtest (ca. 6-9 Euro)
- Passbild (ca. ohne Begrenzung, aber max. ca.)
- Anmeldegebühr bei der Fahrschule (rund 70 bis 150 Euro)
- Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung (meistens rund 60 Euro)
- Vorstellung zur praktischen Prüfung (kostet um die 190 Euro)
- Übungsmaterial für die theoretische Prüfung (gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro)
Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.
Versicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Rollerfahren ohne Führerschein
Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar. Wer ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen. Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt.
Ergibt sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden - das heißt, der Pkw-Führerschein muss erst einmal warten.
FAQ zum Rollerführerschein
Wie viel kostet ein Rollerführerschein?
Der Preis für einen Rollerführerschein setzt sich aus verschiedenen, variablen Faktoren zusammen. Dazu gehören Anmeldegebühren, die Anzahl der Fahrstunden, Prüfungsgebühren etc.
Wie viele Fahrstunden braucht man für den Rollerführerschein?
Es gibt keine festgelegten Richtlinien für die praktische Ausbildung auf dem Weg zum Rollerführerschein. Die Anzahl der Übungsstunden hängt vielmehr von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Pflicht sind hingegen 14 Theoriestunden. Jede dauert 90 Minuten. Dabei werden zwölf Stunden auf die Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden auf die spezifische Theorie für Rollerfahren verwendet.
Wie lange dauert es, einen Rollerführerschein zu machen?
Das hängt vom Fahrgeschick des Schülers ab. Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden.
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