Motorräder üben auf viele Menschen eine besondere Faszination aus. Schon bei vielen jungen Leuten ist der Wunsch groß, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können.
Mindestgeschwindigkeit und Bauartgeschwindigkeit
Autobahnen dürfen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen. Auch auf österreichischen Autobahnen müssen Kraftfahrzeuge nach der StVO des Landes dazu in der Lage sein, 60 Stundenkilometer zu erreichen. Die Mindestgeschwindigkeit beträgt dort 60 KmH. Das Verkehrsrecht verhält sich hier sehr ähnlich.
Außerdem dürfen alle Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn, soweit es die Umstände zulassen, nicht so langsam fahren, dass andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
Schafft das Gefährt mind. 60? Wenn ja, dann darfst du. Natürlich benötigt man dafür auch die entsprechende Fahrerlaubnis.
Führerscheinklassen für Motorräder
In Deutschland gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben gekennzeichnet. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B, die unterschiedlichen Lkw-Klassen sind durch am Buchstaben C zu erkennen.
Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen.
Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen. Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen.
Im Folgenden werden die verschiedenen Führerscheinklassen kurz erläutert:
- Mofa-Prüfbescheinigung: Erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
- Führerschein Klasse AM: Berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
- Führerschein Klasse A1: Erlaubt das Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
- Führerschein Klasse A2: Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- Führerschein Klasse A: Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.
Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
125ccm-Motorräder
Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet.
Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit 1.1.2020 ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben.
Noch bis Anfang Januar 2013 war für ein Motorrad mit 125 ccm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren vorgegeben. Diese Begrenzung wurde jedoch aufgehoben. Damit dürfen auch junge Fahrer nun mit einem Zweirad mit 125 ccm gut 110 km/h schnell fahren.
Gut zu wissen: Verfügen Sie über einen A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM damit eingeschlossen.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beziffern die Kosten für die Klassen A und A2 auf durchschnittlich ca. 2500 Euro.
Hier eine Beispielrechnung für den Direkteinstieg in die Klasse A:
| Kosten | Betrag |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 € |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 € |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 € |
| Ausbildungsfahrstunden (15 á 75 €) | 1125 € |
| Sonderfahrten (12 á 85 €) | 1020 € |
| Übungsmaterialien | 59 € |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 € |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 € |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 € |
| Biometrisches Passfoto | 10 € |
| Gesamtkosten | 3275 € |
Verhalten im Stau mit dem Motorrad
Nein, auch Fahrer auf einem Motorrad müssen mit den anderen Verkehrsteilnehmern darauf warten, dass sich der Stau auf der Autobahn auflöst. Dürfen Motorradfahrer im Stau vorbeifahren?
Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Können Motorradfahrer bei Stau den Seitenstreifen nutzen? Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.
Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Was droht, wenn ich bei einem Stau mit dem Motorrad durch die Mitte fahre?
Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau
- Durchfahrt zwischen zwei Spuren
- Befahren des Seitenstreifens
- Überholen an der Mittelleitplanke
- Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.
- Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.
- Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.
- Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren. Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.
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