E-Mobilität ist ein aktuelles Thema. Seit Mitte 2019 erobern E-Roller die Innenstädte. Aber unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie E-Scooter eigentlich nutzen? Müssen Sie zum Beispiel eine Fahrerlaubnis besitzen? Oder können Sie den E-Scooter auch ohne Führerschein fahren?
Braucht man einen Führerschein für E-Scooter (Tretroller)?
Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung darf auch ohne Führerschein gefahren werden, da die zugelassenen E-Scooter auf 20 km/h Geschwindigkeit gedrosselt sind. Kfz bis zu dieser Geschwindigkeit dürfen grundsätzlich auch ohne Führerschein geführt werden.
Mindestalter für E-Tretroller
Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Ab 14 Jahren dürfen die regulär zulassungsfähigen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h genutzt werden.
Führerschein für schnellere E-Scooter (Motorroller)
Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich. Für E-Scooter bis zu 45 km/h ist ein Führerschein in der Regel unerlässlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM. Für E-Scooter bis 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwangsläufig erforderlich.
Weitere wichtige E-Roller-Regeln und -Vorschriften
Grundsätzlich gelten für Elektroroller die allgemeinen Verkehrsregeln. Damit du nicht in Konflikt mit dem Gesetz gerätst, findest du hier nützliche Informationen zu E-Rollern: ob du einen Führerschein brauchst, ob es eine Helmpflicht gibt und mehr.
Wo darf ich fahren?
E-Roller dürfen nur auf Radwegen, Radstreifen oder Schutzstreifen gefahren werden. Falls kein Radweg vorhanden ist, muss man die Straße benutzen. Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist. Nicht erlaubt ist es auf Gehwegen zu fahren. Auch der Einsatz auf Autobahnen ist verboten! Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Helmpflicht
Zwar gibt es keine Helmpflicht für E-Roller. Da die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h unterwegs sind, empfiehlt es sich einen Radhelm zu tragen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, einen Helm zu tragen oder Ihr Kind dazu anzuhalten. Auch sollte man bei Dämmerung und Dunkelheit zur eigenen Sicherheit eine Warnweste oder reflektierende Kleidung tragen.
Versicherungspflicht
Es besteht Versicherungspflicht. Der Halter/die Halterin muss eine Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung für den E-Roller abschließen und am Fahrzeug ein Kennzeichen anbringen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Promillegrenze
Fahren Sie nicht alkoholisiert E-Tretroller. Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Nutzung von Smartphones
Wie beim Auto- und Fahrradfahren ist die Nutzung von Smartphones während der Fahrt verboten.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
Falls sie sich einen E-Roller anschaffen wollen, achten sie darauf, dass das Modell über eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes (ABE) verfügt. Nicht alle Modell, die im (Versand-)Handel angeboten werden, verfügen über eine ABE und dürfen in Deutschland gefahren werden.Ein E-Roller muss mit zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen, Vorder- und Rücklicht (auch abnehmbar), seitlichen Reflektoren sowie einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sollte der Lenker des E-Rollers verstellbar sein, um optimal auf die Größe des Jugendlichen angepasst werden zu können.
| Fahrzeugtyp | Führerschein erforderlich | Mindestalter | Geschwindigkeitsbegrenzung |
| E-Tretroller (mit Straßenzulassung) | Nein | 14 Jahre | 20 km/h |
| E-Scooter (Motorroller) | Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein Klasse AM/B | 15/16 Jahre (AM), 18 Jahre (B) | 25 km/h (Mofa), 45 km/h (AM/B) |
Verwandte Beiträge:
Kommentar schreiben