Viele Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten nehmen auf ihren Touren gerne Kinder als Motorrad-Beifahrer mit. Eine Fahrt mit dem Motorrad ist für viele Kinder ein unvergessliches Highlight, von dem sie noch lange schwärmen werden.
Wie ein Studium von Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zeigt, schreibt der Gesetzgeber grundsätzlich kein Mindestalter für die Personenbeförderung auf Krafträdern vor. Prinzipiell kennt die Straßenverkehrsordnung bei der Frage, ab welchem Alter man ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf, keine eindeutige Antwort. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend.
Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen
Die Mitnahme von Kindern ist im § 35a Abs. 9 StVZO geregelt. Hier wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein Motorrad über einen Beifahrersitz verfügen muss.
Das gilt jedoch „nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können“.
Auch wenn es keine Altersgrenze für Kinder gibt, gelten für die Personenbeförderung allgemeine Vorgaben. So muss das Kraftrad gemäß § 35a Abs. 9 StVZO mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein. § 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor.
Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation.
Für Kinder unter 7 Jahren gelten gemäß § 35a Abs. Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein.
Körperliche und geistige Reife
Vielmehr richtet sie sich nach dem physischen Reifegrad eures Schützlings. Die Kids müssen dazu in der Lage sein, sich ausreichend festhalten zu können. Außerdem müssen die Füße die Fußrasten erreichen. In den meisten Fällen sind die Kleinen im Alter zwischen acht und zehn Jahren weit genug entwickelt, um gemeinsam mit Papa oder Mama auf Tour zu gehen.
Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein. Die Körpergröße ist dabei von besonderer Bedeutung: Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht.
Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können.
Sicherheitsausrüstung für Kinder
Wie bei Erwachsenen auch ist es bei Kindern wichtig, dass sie bei der Fahrt eine vernünftige Schutzausrüstung tragen. Motorradkleidung ist Pflicht und steht nicht zur Diskussion. Die spezielle Motorradkleidung kann entweder gekauft oder ausgeliehen werden.
Helmpflicht:So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.
Hinzu kommt die Helmpflicht, die übrigens auch für das E-Bike gilt. Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar.
Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten. Eltern sollten beim beim Kauf eines Motorradhelms für Kinder verschiedene Dinge beachten. So sollte dieser beispielsweise speziell für Kinder produziert worden sein, da bei den Kleinen die Nackenmuskulatur noch nicht vollständig ausgereift ist. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene.
Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.
Motorradbekleidung:Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen.
Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann.
Kommunikation und Vorbereitung
Um den Ausflug möglichst sicher zu gestalten, sollten Eltern mit ihren Kids vorher über das richtige Verhalten während der Fahrt sprechen. Erkläre deinem Kind, welche Bewegungen es auf dem Roller oder Motorrad spüren wird und wie es in bestimmten Situationen - wie etwa bei Kurven - reagieren sollte. Praktisch ist es außerdem, einfache Klopfzeichen auszumachen - so kann dein Kind dir signalisieren, wenn es eine Pause braucht.
Dazu gehört unter anderem, wie man sich bei Kurven zu verhalten hat. Seid ihr bereits auf Tour, können eingeübte Handzeichen wie beispielsweise dreimaliges Klopfen Abhilfe schaffen. So signalisiert euch euer Schützling, ob bei ihm alles in Ordnung ist. Darüber hinaus wird empfohlen, sich eine Gegensprechanlage zu beschaffen, damit ihr mit eurem Nachwuchs während des Ausflugs stets in Kontakt bleiben könnt.
Bevor ihr gemeinsam losfahrt, ist ein ausführliches Gespräch Pflicht: Erkläre deinem Kind, welche Bewegungen es auf dem Roller oder Motorrad spüren wird und wie es in bestimmten Situationen - wie etwa bei Kurven - reagieren sollte.
Tipp: Bevor ihr die Gegend unsicher macht, ist es ratsam, eine Übungsfahrt durchzuführen. So lernt euer Kind Schritt für Schritt das Motorradfahren kennen und kann mitteilen, ob ihm die neue Aktivität Spaß macht und an welcher Stelle es sich gegebenenfalls unwohl fühlt.
Bußgelder und Sanktionen
Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.
Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Besonderheiten im Ausland
Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.
Regeln für die Motorradtour mit Kindern
- Motorradkleidung ist Pflicht. Das gilt ohne Ausnahme, ebenso wie das Tragen eines Helms.
- Das Kind umfasst die Taille des Fahrers. Trägt der Fahrer einen Nierengurt mit integrierten Haltegriffen, erleichtert er dem Kind, sich sicher festzuhalten.
- Pilot und Co-Pilot neigen sich als Einheit in die Kurven. Das Kind darf sich in keinem Fall gegenlehnen.
- Beine oder Arme während der Fahrt auszustrecken, ist absolut tabu.
- Das Kind muss sich immer festhalten.
Eine Motorradtour mit Kindern sollte gut vorbereitet und auch gründlich eingeübt werden. Dann steht einer sicheren und entspannten Ausfahrt nichts mehr im Wege.
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