Beim Kauf oder Verkauf eines Motorrads spielt nicht nur die Technik oder der Preis eine Rolle - auch die Euro-Abgasnorm kann entscheidend sein. Anders als noch vor wenigen Jahren informieren sich Käufer heute zunehmend über die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs. In diesem Artikel erfährst du, was die Euro-Normen genau sind, welche Norm dein Motorrad erfüllt, und warum sie beim Kauf oder Verkauf so wichtig sind.
Was sind Euro-Normen?
Die Euro-Normen sind EU-weite Vorschriften, die festlegen, wie viele Schadstoffe ein Fahrzeug - darunter auch Motorräder - ausstoßen darf. Je höher die Zahl, desto strenger die Grenzwerte.
Für Motorradfahrer ändert sich erst einmal nicht viel - es gilt Bestandsschutz, bereits verkaufte Maschinen müssen nachträglich nicht nachgerüstet werden. Durch die Umstellung auf Euro 4 dürfen Käufer sogar auf Preisnachlässe hoffen: Die Hersteller müssen vor Anlauf des Jahres 2017 möglichst viele Motorräder mit auslaufender Euro-3-Norm verkaufen oder zumindest anmelden. Es lohnt sich also, jetzt nach Sonderangeboten und Tageszulassungen Ausschau zu halten.
Euro 4 für Motorräder: Ein Überblick
Seit Jahresbeginn müssen ganz neue Motorradmodelle die strengeren Abgasgrenzwerte nach Euro 4 erfüllen, und ab 2017 gilt dies für ALLE neu zugelassenen Maschinen. Das macht den Herstellern Druck und wird den Markt dieses Jahr aufmischen. Motorradbesitzern kann die Verschärfung der Abgasgrenzwerte ziemlich egal sein - es gibt Bestandsschutz, und eine Nachrüstpflicht ist nicht zu befürchten. Das ohnehin anspruchsvolle Neupreisniveau dürfte weiter steigen, weil die Hersteller die Kosten für den erheblich höheren technischen Aufwand an die Kunden weiterreichen werden.
Die EU-Kommission hat für dieses Verfahren ganz neue Spielregeln festgelegt, die seit dem 1. Januar dieses Jahres europaweit gelten. Doch was sie alles umfassen - ein Teil davon ist im Eisberg-Foto unter Wasser zu sehen - findet sich erst in den ellenlangen Anhängen der EU-Verordnung 168/2013 „über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“, die am 15. Januar 2013 die Vorgängerverordnung 2002/24 ablöste.
Im Klartext: Die Motoradhersteller müssen etablierte Modelle, die sie 2017 weiterhin in Europa verkaufen wollen, in diesem Jahr neu typprüfen lassen - gemäß den reformierten Regeln mit höheren Hürden. Für die Branche ist dies Chance und Fluch zugleich: Den Herstellern kann es eine willkommene Gelegenheit sein, die Produktpalette zu entrümpeln, sprich: alte Modelle auslaufen zu lassen. Oder sie müssen viel Geld in die Hand nehmen, um gut laufende Modelle auf den neuesten Stand zu bringen.
Jedenfalls sitzt den Herstellern die Zeit ganz schön im Nacken, um sich für das Modelljahr 2017 aufzustellen. „Technisch ist alles machbar, die Frage ist nur, wie schnell es umsetzbar ist“, sagt Christoph Gatzweiler vom Industrieverband Motorrad (IVM). Die Hersteller stünden unter enormen Zeitdruck, weil Details zu den technischen Anforderungen erst im Laufe des Jahres 2014 bekannt geworden seien.
Die größte Herausforderung stellt allerdings die anspruchsvolle On-Board-Diagnose (OBD) dar“, stellt Otto klar. Sämtliche Steuergeräte müssten verändert werden, weil der benötigte Fehlerspeicher sich nicht in vorhandene Hardware integrieren lasse.
Abgasnormen im Überblick
Seit Juni 1999 gelten für motorisierte Zweiräder in der Europäischen Union einheitliche Grenzwerte (Euro 1) für die Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickstoffoxide (NOx), deren Einhaltung von im Rahmen der Typgenehmigung gezeigt werden muss. Diese Grenzwerte werden in der EU-Richtlinie 97/24/EC festgelegt.
Im Juni 2002 trat für die Typgenehmigung von Kleinkrafträdern die zweite Grenzwertstufe (Euro 2) nach der gleichen Richtlinie in Kraft. Für die Typgenehmigung von Krafträdern gilt die Stufe Euro 2 seit April 2003. Die Grenzwerte sind in der EU-Richtlinie 2002/51/EC festgelegt.
Seit Januar 2006 gilt für die Typgenehmigung von Krafträdern die Grenzwertstufe Euro 3, mit der eine weitere deutliche Senkung der Abgasgrenzwerte festgelegt wurde. Außerdem enthält sie eine Änderung der Testzyklen, die nun auch die Emissionen in der Startphase und beim Warmlaufen des Motors in die Abgasmessung mit einbeziehen, was eine weitere HC- und CO-Reduktion notwendig macht.
Für Motorräder der Klasse L3e gelten die Abgasgrenzwerte der Stufe Euro 4 ab dem 1.1.2016, die Grenzwerte der Euro 5 ab dem 1.1.2020.
Auswirkungen der Euro-Normen
Für die meisten Fahrzeuge gelten die in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Abgasnormen. Die EURO 4-Norm muss von ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassenen Pkw (und ab 2017 zugelassenen Motorrädern) erfüllt werden.
Die Einführung der EURO 4-Norm brachte erhebliche Veränderungen für die Hersteller mit sich, die gezwungen waren, die Emissionen in allen bisher getesteten Baureihen um die Hälfte zu reduzieren. Diese letzte Änderung führte dazu, dass in Autos mit Dieselmotor der sogenannte Partikelfilter eingebaut wurde (DPF oder FAP). Die Einführung von EURO 4 war auch einer der Gründe dafür, dass Motoren mit Common-Rail- System gegenüber Motoren mit Pumpe-Düse-Einspritzung im Vorteil waren.
Fahrverbote und Einschränkungen
In zahlreichen Städten sind Fahrverbote für Autos aus Umweltschutzgründen bereits Realität. Manche Metropolen beschränken aber auch schon die Zufahrt für Zweiradfahrer, die mit Verbrennern unterwegs sind.
Laut dem gerade von der Stadt Amsterdam veröffentlichten „Clean Air Action Plan“ will die niederländische Hauptstadt nach Möglichkeit ab 2030 alle Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren, das gilt wohlgemerkt auch für Motorräder und Roller. Bereits ab 2025 soll die Ringautobahn A10 von einem Fahrverbot für Taxis, Busse, Transporter und Roller mit Verbrenner-Motoren betroffen sein, ab 2030 dann auch für private Pkw und Motorräder.
Die britische Hauptstadt London hat erst zum 8. April 2019 seine Ultra Low Emission Zone (ULEZ) deutlich ausgeweitet, in die nur noch Motorräder einfahren dürfen, die mindestens Euro 3 erfüllen. In Frankreichs Hauptstadt Paris dürfen ab 4. Juli 2019 von Montags bis Freitags (jeweils 8.00 bis 20.00 Uhr) nur noch Motorräder einfahren, die nach dem 31. Juni 2004 zugelassen wurden und damit die Euro 2 erfüllen sollten. Ab 2024 werden nur noch Motorräder mit Euro 4, die nach dem 31. Dezember 2016 zugelassen wurden, geduldet.
Was bedeutet das für Motorradfahrer?
Wer gerade ein günstiges Euro-4-Motorrad gekauft hat, der sollte es unbedingt noch 2020 zulassen. 2021 ist das nicht mehr automatisch möglich! Ab 1. Januar 2021 müssen Motorräder die Abgasnorm Euro 5 erfüllen. Neuzulassungen von Bikes mit Euro 4 sind danach nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Für 2020 bereits verkaufte Motorräder werden absehbar keine Ausnahmegenehmigungen beantragt, weil die Zweiräder nicht mehr zum Lagerbestand des Herstellers gehören. Außerdem geht mit dem Eigentümerwechsel die Verantwortung für die Zulassung an den Eigner über.
Interview mit dem IVM
Die jetzt geltende Abgasnorm Euro 4 wirft viele Fragen auf. Christoph Gatzweiler, der beim Industrieverband Motorrad (IVM) das Ressort Technik leitet, beantwortet sie.
Müssen ältere Fahrzeuge nachgerüstet werden?
Auf keinen Fall, der Bestand an zugelassenen Fahrzeugen ist hiervon nicht betroffen.
Können bestehende Euro 3-Typgenehmigungen auf Euro 4 erweitert werden?
Nein, es handelt sich nicht um einen einfachen Übergang von einer Abgasstufe zu den nächstschärferen Grenzwerten, sondern die EU-Kommission hat das gesamte Typgenehmigungsverfahren umgestaltet. Deswegen bedarf es spätestens ab 2017 für alle neuen Fahrzeuge auch einer kompletten Umstellung der Genehmigung.
Warum funktioniert ein einfaches Update nicht?
Es wurde schlicht so viel geändert, dass die neuen Regelungen auch eine neue Richtlinie erforderten. Die alte Rahmenverordnung wurde gleichzeitig durch die neue Richtlinie aufgehoben. Ein simples Update ist somit formell nicht mehr möglich.
Was muss stattdessen unternommen werden, um bestehende Baureihen auf den neuen Stand zu bringen?
Die Technik der Fahrzeuge muss an vielen Stellen umgestaltet oder ergänzt werden. Im administrativen Bereich gibt es ebenfalls viele Neuerungen.
Gibt es konstruktions- oder konzeptbedingte Merkmale, die dies erschweren oder erleichtern?
Die größte Herausforderung ist der enge Zeitrahmen zwischen der Veröffentlichung aller technischen Anforderungen 2014 und der Umsetzungsvorgabe für neue Modelle 2016 beziehungsweise für alle Motorräder 2017.
Was ist aus Ihrer Sicht die härteste Nuss bei der Umstellung?
Das ist sicher die Einführung der On-Board-Diagnose (OBD). Während des Fahrzeugbetriebes sollen abgasbeeinflussende Systeme nicht nur einfach überwacht, sondern zusätzlich auch auf die rationale Logik der gesendeten Daten und Messwerte hin überprüft werden. Das geht deutlich weiter als die erste OBD-Stufe beim Pkw. Viele Modelle verfügen heute noch gar nicht über die elektronische Peripherie, um diese Aufgabe überhaupt erfüllen zu können.
Gibt es noch Schlupflöcher für Baureihen, die diese Hürden nicht nehmen können?
Es gibt die Möglichkeit des Abverkaufs von einer beschränkten Menge an Lagerfahrzeugen über den Stichtag 1. Januar 2017 hinaus. Hierzu muss der Fahrzeughersteller aber eine spezielle Ausnahmegenehmigung, die sogenannte „Auslaufende Serie“, beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Die maximale Anzahl entspricht hierfür zehn Prozent der in den Jahren 2015 und 2016 in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge eines Modells. Bleibt die Anzahl unter 100 Stück, so darf der Hersteller auf eben diese 100 Fahrzeuge aufrunden.
Sind diese Ausnahmen für Lagerfahrzeuge zeitlich begrenzt?
Ja.
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