Oldtimer Definition für Mopeds: Ab wann gilt ein Moped als Oldtimer?

Der Begriff "Oldtimer" ist im Deutschen weit verbreitet, doch die genaue Bedeutung ist oft unklar. Dabei ist die Definition in einer Verordnung, nämlich § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (StVZO), festgelegt.

Was macht ein Fahrzeug zum Oldtimer?

Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung wird ein Fahrzeug als Oldtimer bezeichnet, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und einen ideellen Wert hat. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Fahrzeug ein Oldtimer. Das heißt, dass nicht jedes alte Fahrzeug automatisch ein Oldtimer ist.

1997 wurde das "historische Kennzeichen", auch H-Kennzeichen genannt, eingeführt. Demnach sind Oldtimer Pkw oder Motorräder, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht wurden und "in einem guten Erhaltungszustand" sind. Sie gelten als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Somit ist ein Youngtimer ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut und soll für künftige Generationen bewahrt werden. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze kann ein Youngtimer zum Oldtimer werden.

Youngtimer hingegen sind meist zwischen 15 und 30 Jahre alt und erfüllen damit nicht die Bedingungen, um als Oldtimer klassifiziert zu werden. Dennoch handelt es sich um Liebhaberfahrzeuge und moderne Klassiker, die aus verschiedenen Gründen nicht als normales Nutzfahrzeug eingestuft werden (z. B. wenn sie nicht mehr hergestellt werden oder es nur wenige Exemplare gibt).

In der Praxis folgen die meisten Versicherer dieser Unterscheidung zwischen den mindestens 30 Jahre alten Oldtimern und den 20 und 30 Jahre alten Youngtimern.

Voraussetzungen für die Oldtimer-Zulassung

Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen erhält, muss ein Sachverständiger diesen zum „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“ erklären. Mit dem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug offiziell als Oldtimer ein. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung gilt der Frage, ob das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ betrachtet werden kann. Die Ästhetik und Technik des Fahrzeugs muss also einem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen, der für die Nachwelt erhalten werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Lkw oder einen Traktor handelt. Maßgeblich ist die zum 1. Januar 1989 liegende Erstzulassung.

Dazu kommt, dass die Verkehrsmittel in allen Hauptbaugruppen den Originalzustand aufweisen müssen und gut erhalten sind. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Abweichungen vom Originalzustand

Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:

  • Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
  • anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
  • die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.

Begutachtung nach § 23 StVZO

Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält:

  • bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
  • bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Oldtimer-Versicherung

Da Oldtimer für gewöhnlich weniger Zeit auf der Straße verbringen als andere PKW, sind sie in der Versicherung meist günstiger. Je älter das Gefährt und je besser sein Zustand, desto günstiger sind in der Regel die Tarife. Bevor Sie eine Oldtimerversicherung abschließen, lassen Sie ein Oldtimer-Wertgutachten erstellen, das den Wert Ihres Klassikers dokumentiert. Hierfür ist eine Kurzbewertung ausreichend. Um den exakten Wert für die Versicherung zu ermitteln, hilft Ihnen ein TÜV NORD Oldtimer-Wertgutachten.

Es gibt sehr verschiedene Oldtimerversicherungen. Es kommt dabei immer drauf an, was Dir wichtig ist. Mir z.B. war wichtig, dass ich alle Fahrzeuge mit einer Polizze versichern konnte und möglichst wenig Geld ausgebe.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen. Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.

Oldtimer-Kennzeichen

Um den Klassiker zuzulassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das H-Kennzeichen ist ein bestimmtes Nummernschild, das an Fahrzeuge mit historischem Wert und der Überschreitung der 30-Jahre-Altersgrenze vergeben werden kann. Mit dem H-Kennzeichen sind Fahrten in Umweltzonen gestattet und günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge möglich. Auch bei einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen müssen Fahrzeughalterinnen und -halter mit dem Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Prüffrist zur Hauptuntersuchung.

Ein rotes Kennzeichen können heute nur noch Hersteller und Händler von Autos sowie Oldtimerbesitzer beantragen. Vorteil: Sie können das rote Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden.

Möchten Sie Ihren Oldtimer nur für eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen, empfiehlt sich ein Saison-Kennzeichen. Vorteile: eine ständige An- und Abmeldung entfällt; Steuern fallen nur für den ausgewählten Zeitraum der Zulassung an. Wichtig: Außerhalb der festgelegten Zeiträume dürfen Sie den Oldtimer nicht ausfahren.

Baujahrklassen von Oldtimern (FIVA)

Clubs und Verbände des Oldtimer-Weltverbandes FIVA organisieren nationale und internationale Oldtimer-Rallyes. Es sind Ausfahrten oder Gleichmäßigkeitsfahrten mit einer maximalen Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Fahrzeuge werden in Baujahrklassen eingeteilt. Damit ist sichergestellt, dass die Fahrzeuge in Bezug auf ihren technischen Entwicklungsstand vergleichbar sind:

Klasse Baujahre Bezeichnung
A bis einschließlich 1904 Ancestor
B 1905 bis 1918 Veteran
C 1919 bis 1930 Vintage
D 1931 bis 1945 Post Vintage
E 1946 bis 1960 Post War
F 1961 bis 1970 -
G 1971 bis 1980 -
H ab 1981 Fahrzeugregistrierung vor mind. 30 Jahren

Bei vielen Events kommen andere Unterteilungen mit zum Teil anderen Bezeichnungen zum Einsatz. So kann zum Beispiel auch eine Klassifizierung nach der Größe des Teilnehmerfeldes sinnvoll sein. Im historischen Automobilsport existiert außerdem eine Einteilung von der FIA (Fédération Internationale de l‘Automobile). Und für den Motorradsportbereich gibt es eine Klassifizierung von der FIM (Fédération Internationale de Motocyclisme).

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