Ab wann ist ein Motorrad ein Oldtimer? Die Definition und alles Wissenswerte

Einmal Oldtimer fahren: Für viele Liebhaber alter Fahrzeuge, ob nun Autos, Motorräder oder Traktoren, ist das ein Sehnsuchtswunsch. Um den Erhalt historischer Autos, Lastkraftwagen und Motorräder zu fördern, wurde 1997 in Deutschland das H-Kennzeichen eingeführt. Doch nicht jedes Auto, das alt ist, ist nach deutschem Verkehrsrecht ein Oldtimer. Welche Bedingungen muss ein Fahrzeug erfüllen, damit sein Halter das begehrte H-Kennzeichen anschrauben darf? Welche Vorteile bietet das Sonderkennzeichen für Oldtimer? Für welche Fahrzeugmodelle lohnt es sich und für welche nicht? Gibt es das H-Kennzeichen für Oldtimer auch als Saison-Kennzeichen?

Was ist ein Oldtimer?

Der Begriff "Oldtimer" ist im Deutschen recht geläufig - obwohl viele nicht genau sagen können, was genau er bedeutet. Dabei ist das in einer Verordnung beschrieben. Demnach sind Oldtimer Pkw oder Motorräder, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht wurden, "in einem guten Erhaltungszustand". Sie gelten als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

Die Definition nach FZV

„Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“ (§ 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Das Alter eines Fahrzeugs ist also nicht allein ausschlaggebend dafür, ob es als Oldtimer angemeldet werden kann.

Oldtimer vs. Youngtimer

Der Unterschied zwischen einem Oldtimer und einem Youngtimer liegt hauptsächlich im Alter und dem historischen Wert des Fahrzeugs. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das in der Regel mindestens 30 Jahre alt ist. Im Gegensatz dazu ist ein Youngtimer ein jüngeres Fahrzeug, meist zwischen 20 und 30 Jahre alt. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze kann ein Youngtimer zum Oldtimer werden. In der Praxis folgen die meisten Versicherer dieser Unterscheidung zwischen den mindestens 30 Jahre alten Oldtimern und den 20 und 30 Jahre alten Youngtimern.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Ein Kraftfahrzeug, das als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV §2, Nr. Das Fahrzeug muss zum „Kulturgut“ zählen vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal im Verkehr gewesen sein. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.

Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen erhält, muss ein Sachverständiger diesen zum „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“ erklären. Mit dem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug offiziell als Oldtimer ein. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung gilt der Frage, ob das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ betrachtet werden kann. Die Ästhetik und Technik des Fahrzeugs muss also einem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen, der für die Nachwelt erhalten werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Lkw oder einen Traktor handelt. Maßgeblich ist die zum 1.

Originalzustand und zulässige Abweichungen

Auch bei Reparaturen, die über die Jahre vorgenommen wurden, wird genau hingeschaut. Bei ausgetauschten Teilen sollte es sich um Originalteile handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen. Das H-Kennzeichen wird auch nicht zugeteilt, wenn starker Rost oder Unfallschäden wie große Beulen vorhanden sind.

Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:

  • Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
  • anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
  • die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.

Verkehrssicherheit

In jedem Fall muss der Oldtimer verkehrssicher sein. Den Originalzustand muss sich der Fahrzeughalter in Form eines Oldtimergutachtens von einem anerkannten Sachverständigen - etwa vom TÜV oder der DEKRA - bestätigen lassen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung legt dabei nur vage fest, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. In jedem Fall müssen die Fahrzeuge und deren Umbauten verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Das Oldtimergutachten

Um ein Fahrzeug in Deutschland als historisches Fahrzeug einzustufen, ist seit 2007 laut § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) für den vermeintlichen Oldtimer ein Gutachten erforderlich. Dies kann bei einer zugelassenen öffentlichen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA) erstellt werden und kostet in der Regel 150 bis 500 Euro.

Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält:

  • bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
  • bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Das H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen ist ein bestimmtes Nummernschild, das an Fahrzeuge mit historischem Wert und der Überschreitung der 30-Jahre-Altersgrenze vergeben werden kann. Das H auf dem Kennzeichen steht für „historisch“.

Das H-Kennzeichen entspricht in Format und Aufbau dem regulären Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Hinter der Nummer trägt es jedoch zusätzlich den Buchstaben H für "historisches Kraftfahrzeug". Ein Oldtimer-Kennzeichen hat das Muster AB CD 123H. Vor dem H dürfen aus Platzgründen maximal sieben Buchstaben und Zahlen stehen.

Vorteile des H-Kennzeichens

Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen genießen eine Reihe von Vorteilen.

  • Mit dem H-Kennzeichen sind Fahrten in Umweltzonen gestattet
  • günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge möglich.
  • Für den regelmäßigen Betrieb geeignet, keine Nutzungseinschränkungen: Wo es erlaubt ist, dürfen Sie nach Belieben fahren und parken.
  • In Innenstädten darf ein Auto mit H-Zulassung ohne Umweltplakette fahren.

Steuerliche Vorteile

Vor allem sparen sie bei der Kraftfahrzeugsteuer. Unabhängig von Hubraum und Emissionen beträgt die Kfz-Steuer für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge sowie Anhänger pauschal 191,73 Euro. Für Motorräder gilt ein Einheitssteuersatz von 46,02 Euro.

Versicherungsvorteile

Halter von automobilen Klassikern mit H-Kennzeichen profitieren zudem vom günstigeren Versicherungsschutz. Versicherer gehen nämlich davon aus, dass betagte Vehikel seltener und achtsamer im Straßenverkehr bewegt werden als andere Fahrzeuge. Entsprechend bietet die HDI Oldtimerversicherung attraktive Konditionen für ältere Fahrzeuge an.

Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger.

Umweltauflagen

Auch die Umweltauflagen sind nach aktueller Rechtslage geringer.

H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen

Seit einiger Zeit ist es möglich, Oldtimer saisonal zulassen, also das H-Kennzeichen und das Saison-Kennzeichen zu kombinieren. Dann zahlt der Halter noch weniger Kfz-Steuer und spart auch anteilig Versicherungsbeiträge. Ein H-Saison-Kennzeichen gilt auf Wunsch für einen durchgehenden Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten.

Die Kfz-Steuer fällt nur für die Monate an, in denen das Auto auch gefahren wird. Die Versicherungsbeiträge sind in der Regel aber mindestens für sechs Monate zu zahlen. Weiterer Vorteil bei einer Saison, die mindestens sechs Monate umfasst: Dabei profitiert der Fahrzeughalter auch von einem Schadenfreiheitsrabatt und kann so seine Beiträge im Laufe der Zeit reduzieren. Bei einer kürzeren Saison wird der Rabatt nicht gewährt.

Vorteile des Saisonkennzeichens:

  • eine ständige An- und Abmeldung entfällt
  • Steuern fallen nur für den ausgewählten Zeitraum der Zulassung an

Wichtig: Außerhalb der festgelegten Zeiträume dürfen Sie den Oldtimer nicht ausfahren.

Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.

Übrigens: Wir versichern auch die Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen (seit Oktober 2017 bundesweit möglich). Der Zeitraum des Fahrzeugbetriebs muss mindestens 2 Monate betragen und darf maximal 11 Monate umfassen.

Alternativen zum H-Kennzeichen

Das rote 07-Kennzeichen

Alternativ zum H-Kennzeichen ist seit 2007 auch das rote 07-Wechselkennzeichen erhältlich. Ein rotes Kennzeichen können heute nur noch Hersteller und Händler von Autos sowie Oldtimerbesitzer beantragen. Vorteil: Sie können das rote Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden.

Für das rote 07er-Kennzeichen müssen mindestens die Voraussetzungen wie für das H-Kennzeichen erfüllt sein. Hauptsächlich für Besitzer von Sammlungen interessant. Die Fahrzeuge können nur eingeschränkt genutzt werden. Fahrten sind nur im Rahmen von Veranstaltungen (An- und Abreise, die Ausfahrt selbst) möglich sowie sogenannte Werkstattfahrten. Gelegentlich ist von Problemen mit der Anerkennung des Kennzeichens durch ausländische Behörden die Rede.

Wechselkennzeichen

Eine weitere Zulassungsvariante ist das Wechselkennzeichen. Es erlaubt, zwei Fahrzeuge der gleichen Gattung mit einem Kennzeichen zu betreiben. Es ist zum Beispiel zulässig, einen normalen Pkw und einen Oldtimer oder zwei Oldtimer auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen, nicht aber ein Auto in Kombination mit einem Motorrad. Der Halter muss dabei für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in voller Höhe entrichten.

Oldtimer und Sicherheitsstandards

Da Oldtimer stets der Technik ihrer Entstehungszeit entsprechen, sind sie je nach Alter häufig nicht mit aktuellen Sicherheitsstandards ausgestattet. Achtung: Es gibt bestimmte Nachrüstungen, die für jeden Klassiker verpflichtend sind. Darunter fallen die Diebstahlsicherung und wichtige Teile der Beleuchtung (z.B. Freiwillige Nachrüstung für mehr Sicherheit Neben den verpflichtenden Nachrüstungen empfiehlt es sich, weitere Sicherheitssysteme nachträglich einzubauen. Um das eigene Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten beispielsweise Sicherheitsgurte installiert werden. Auch die Optimierung des Bordnetzes ist sinnvoll, um die Leistungsfähigkeit der elektrischen Komponenten des Oldtimers zu verbessern. So können Sie ebenfalls moderne Gadgets, wie Navigation oder Unfallmelder, problemlos einsetzen. Die Verwendung von externen Navigationsgeräten oder ähnliches - über z.B. Saugnapfhalterung - ist zulässig. Sind die Geräte fest im Fahrzeug eingebaut, muss jedoch eine zeitgenössische Optik erhalten bleiben.

Was kostet ein H-Kennzeichen?

Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte.Am stärksten schlägt die Anfertigung des Gutachtens zu Buche - mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro. Eine HU-Untersuchung kostet ca. 65 bis 75 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt ca. 40 Euro, die Prägung neuer Kennzeichen ca.

Worauf Sie beim Kauf eines Oldtimers achten sollten

Besonders bei Einsteigern in der Oldtimerszene kann die Vielfalt an Modellen schnell überfordernd sein. Abhilfe schafft hier die direkte Suche bei den jeweiligen Herstellern oder in sogenannten Markenclubs.

Wie viel Budget steht zur Verfügung? Schwebt Ihnen ein bestimmtes Modell vor und passt das in den finanziellen Rahmen? Haben Sie ein kleineres Budget und wenig Zeit, sich mit Ihrem Oldtimer auseinanderzusetzen, ist von einer Rarität unter den Modellen abzuraten.

„Besonders für Neulinge im Oldtimer-Geschäft bieten sich Modelle an, die nicht zu alt sind, sodass die Besorgung von Ersatzteilen leichter ist. Für den ersten Klassiker empfiehlt es sich auch, bei der Anschaffung etwas mehr zu investieren, um häufige Reparaturen zu vermeiden.

Pflege und Restaurierung

Bei der Restaurierung des Oldtimers wird angestrebt, den historischen Zustand des Fahrzeugs bestmöglich zu erhalten. Dies kann auch bei einem eventuellen Verkauf wichtig sein, um den Wert des Gefährts zu steigern.

Wer sein Sammlerstück restaurieren möchte oder muss, benötigt Ersatzteile. Die Ersatzteilsuche kann unter Umständen viel Zeit kosten. Gute Anlaufstellen sind Oldtimer- oder Markenclubs. Hier können Sie sich direkt mit anderen Oldtimer-Liebhaberinnen und Liebhabern austauschen und vielleicht gleich fündig werden.

Auch der Motor sollte im Vorfeld auf eventuelle Defekte untersucht werden.

Ob bei der Ausfahrt oder bei Oldtimer-Events − Ihr Sammlerstück soll glänzen. Alles beginnt mit der richtigen Autowäsche. Wichtig: Bedenken Sie, dass die Autowäsche an einem speziell dafür vorgesehenen Ort erfolgen muss. Um den Lack von leichten Kratzern zu befreien, können Sie Ihr Fahrzeug nach der Wäsche polieren. Sparen Sie nicht am Material für Ihre Fahrzeug-Pflege.

Versicherung Ihres Oldtimers

Bei der Versicherung Ihres Oldtimers sollten Sie stets die Wertsteigerung im Blick haben. So vermeiden Sie eine mögliche Unterversicherung. Auch für Youngtimer kommt unter Umständen eine Oldtimer-Versicherung in Frage: Bei HDI kann Ihr Fahrzeug bereits ab einem Alter von 25 Jahren als Oldtimer eingestuft werden. Der Marktwert des Autos muss mindestens 3.500 Euro betragen. Bei Motorrädern sollte er bei mindestens 500 Euro liegen. Die HDI Oldtimerversicherung wurde übrigens vom Automagazin classic cars in Ausgabe 7/2017 in einem Versicherungsvergleich als Gesamtsieger ausgezeichnet.

In der Oldtimer-Versicherung verzichten wir auf die Vorlage des Wertgutachtens, das viele andere Versicherer fordern, um einen Oldtimer in einem individuellen Oldtimertarif zu versichern.

Unterstellung des Oldtimers

Die Ausstattung vieler historischer Fahrzeuge beinhaltet nur selten Schutzvorkehrungen gegen Diebstahl. Daher verlangen viele Versicherungen, dass das Gefährt in einer verschlossenen Garage untergestellt wird. Weitere Hinweise, wie Sie Ihr Schätzchen richtig überwintern finden Sie hier.

Die FIVA-Klassifizierung

Diese können sich entweder am Erhaltungszustand oder an dem Alter des Oldtimers orientieren. Eine der gängigsten Klassifizierungsmethoden ist die des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Federation Internationale Vehicules Anciens), der sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge einsetzt. Dieser ordnet die verschiedenen Fahrzeug-Klassiker in Baujahrklassen. Auf diese Weise können sie entsprechend ihres technischen Entwicklungsstandes verglichen werden.

Baujahrsklassen: Vom Ancestor bis zum Post War

Clubs und Verbände des Oldtimer-Weltverbandes FIVA organisieren nationale und internationale Oldtimer-Rallyes. Es sind Ausfahrten oder Gleichmäßigkeitsfahrten mit einer maximalen Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Fahrzeuge werden in Baujahrsklassen eingeteilt. Damit ist sichergestellt, dass die Fahrzeuge in Bezug auf ihren technischen Entwicklungsstand vergleichbar sind:

Klasse Baujahre Bezeichnung
A bis einschließlich 1904 Ancestor
B 1905 bis 1918 Veteran
C 1919 bis 1930 Vintage
D 1931 bis 1945 Post Vintage
E 1946 bis 1960 Post War
F 1961 bis 1970 -
G 1971 bis 1980 -
Hab ab 1981 Fahrzeugregistrierung vor mind. 30 Jahren -

Bei vielen Events kommen andere Unterteilungen mit zum Teil anderen Bezeichnungen zum Einsatz. So kann zum Beispiel auch eine Klassifizierung nach der Größe des Teilnehmerfeldes sinnvoll sein. Im historischen Automobilsport existiert außerdem eine Einteilung von der FIA (Fédération Internationale de l‘Automobile). Und für den Motorradsportbereich gibt es eine Klassifizierung von der FIM (Fédération Internationale de Motocyclisme).

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