Ab Wann 125 Motorrad Führerschein: Das Mindestalter und alle Infos

Jedes Jahr im Frühjahr zeigt sich das gleiche Bild: Kaum sind die ersten Sonnenstrahlen zu sehen, startet die Zweiradsaison. Motorräder wirken auf viele Personen eine besondere Faszination aus. Schon bei vielen jungen Leuten ist der Wunsch groß, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können.

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Welchen Führerschein für welches Kraftrad?

In Deutschland gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben gekennzeichnet. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B, die unterschiedlichen Lkw-Klassen sind durch am Buchstaben C zu erkennen.

Welcher Führerschein für ein 125ccm-Motorrad vorgeschrieben ist? Es muss mindestens der Führerschein der Klasse A1 vorhanden sein. Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren. Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.

Die Motorradführerscheinklassen im Überblick:

Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheinklassen und der jeweils erlaubten Kraftfahrzeuge:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

In Deutschland ist genau festgelegt, ab welchem Alter Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erhalten dürfen. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen.

Auch für die Führerscheinklasse AM (Roller bis 45 km/h) muss ein Mindestalter von 16 Jahren erfüllt werden. Ausnahmen gelten jedoch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Bundeskabinett hat jedoch im Mai 2019 eine Gesetzesänderung beschlossen. Diese sorgt dafür, dass die Bundesländer nun selbst entscheiden können, ob sie den AM-Führerschein ab 15 oder 16 Jahren erteilen wollen. In Nordrhein-Westfalen ist die neue Regelung bereits in Kraft.

Hier ist eine Übersicht der Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse Mindestalter
AM 16 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A (Direkteinstieg) 24 Jahre
A (Stufenführerschein) 20 Jahre (mit Vorbesitz der Klasse A2 seit mind. 2 Jahren)

Für alle Führerscheine gilt, dass die Praxisprüfung in der Fahrschule frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden kann.

Darf man mit dem Autoführerschein ein 125ccm-Motorrad fahren?

Das kommt darauf an, um welchen Führerschein es sich handelt. Ohne entsprechende Fahrstunden dürfen mit der Klasse B oder einem der Klasse 3 ab April 1980 diese Motorräder nicht gefahren werden. Allerdings schließt die Klasse B seit 2020 einen 125er-Führerschein mit ein. Wurde die Klasse 3 bis März 1980 ausgestellt, ist dies erlaubt. Wenn Sie zu Ihrem B-Führerschein auch die Schlüsselzahl 196 haben, ist es aber möglich ein 125-Motorrad zu fahren.

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Was ist überhaupt eine 125er Maschine?

Als 125ccm-Motorrad gelten Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ besitzen und deren Leistung höchstens 11 kW erreicht. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie hier. Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet.

Wer ein Motorrad mit 125 ccm fahren möchte, benötigt dafür den Führerschein der Klasse A1. Der A1-Führerschein für ein Motorrad mit 125 ccm sieht keine Höchstgeschwindigkeit vor.

Tipp: Mit dem A1-Führerschein für 125 ccm dürfen Sie auch Roller fahren, die einen Hubraum von bis zu 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen.

Wie erwerbe ich den A1-Führerschein?

Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren. Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.

In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an.

Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten.

Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.

Was kostet der 125ccm-Führerschein?

Für viele Fahrschüler ist es wichtig, im Vorhinein zu wissen, wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad wohl ausfallen mag. Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten.

Ähnlich wie bei der Fahrerlaubnis für das Auto gilt auch beim 125er Führerschein, dass die Kosten stark von den Fähigkeiten und dem persönlichen Lernerfolg des Fahrschülers abhängen. Wer schneller lernt und das Motorrad schneller beherrscht, benötigt weniger Stunden und spart demnach auch Geld. Eine genaue Kostenaussage ist deshalb kaum möglich. Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Tipp: Vergleichen Sie mehrere Fahrschulen miteinander, bevor Sie bei einer Schule mit dem Unterricht für ein Motorrad mit 125er Hubraum beginnen. Vergleichen Sie die Kosten insbesondere für die Fahrstunden und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Fahrlehrer kennenzulernen und etwas über die Fahrzeuge der Schule zu erfahren. Erkundigen Sie sich unbedingt, ob die Fahrschule die erforderliche Schutzkleidung stellt oder ob Sie diese selbst mitbringen müssen.

Autofahrer, die bereits über einige Erfahrung verfügen, können schneller und kostengünstiger die Erlaubnis erlangen, auf ein 125ccm-Motorrad zu steigen. Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich.

Probezeit beim Motorradführerschein

Handelt es sich beim Führerschein für ein 125ccm-Motorrad um Ihre erste Fahrerlaubnis? In diesem Fall, durchlaufen Sie nach Übergabe des Führerscheins zunächst eine zweijährige Probezeit. Bestimmte Verstöße werden in dieser Zeit härter geahndet. Es wird dabei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere sind schwerwiegende Regelverletzungen. Hierzu zählen unter anderem eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel. B-Verstöße sind im Vergleich weniger schwerwiegend.

Begehen Sie mit Ihrem 125ccm-Motorrad einen A- oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

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