Der 125ccm Motorradführerschein: Alles, was Sie wissen müssen

Träumen Sie davon, die Welt auf zwei Rädern zu entdecken? Schon bei vielen jungen Leuten ist der Wunsch groß, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Motorräder wirken auf viele Personen eine besondere Faszination aus. Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können.

Mit der Führerscheinklasse A und ihren Varianten A1, A2 und AM bietet Ihnen die Fahrschule die perfekte Grundlage für pures Fahrvergnügen! Unsere erfahrenen Fahrlehrer bringen Ihnen nicht nur die technischen Grundlagen bei, sondern auch den sicheren Umgang mit Ihrem Zweirad - von der ersten Fahrstunde bis zur erfolgreichen Prüfung.

Welchen Führerschein brauche ich für ein 125ccm-Motorrad?

Wenn du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegen willst, musst du in der Regel einen Führerschein der Klasse A1 (= alte Klasse 1b) erwerben. Es muss mindestens der Führerschein der Klasse A1 vorhanden sein. Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren.

Normalerweise ist für das Fahren von Leichtkrafträdern mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich. Um diesen zu erwerben, müssen Sie 16 Jahre alt sein. Wer bereits den Motorradführerschein A besitzt, darf damit auch ein Motorrad bis 125 ccm fahren.

Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.

Die verschiedenen Führerscheinklassen im Überblick:

  • Klasse A: Ermöglicht das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Vorbesitz der Klasse A2.
  • Klasse A2: Berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW.
  • Klasse A1: Gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW.
  • Klasse AM: Berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern wie Mopeds oder Rollern bis 50 ccm.

Der A1-Führerschein: Alle Details

Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen.Noch bis Anfang Januar 2013 war für ein Motorrad mit 125 ccm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren vorgegeben. Diese Begrenzung wurde jedoch aufgehoben. Damit dürfen auch junge Fahrer nun mit einem Zweirad mit 125 ccm gut 110 km/h schnell fahren.

Gut zu wissen: Verfügen Sie über einen A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM damit eingeschlossen.

Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen. Aufgrund dieser Bestimmungen ist der Führerschein A1 die „kleine“ Motorradfahrerlaubnis.

Voraussetzungen für den A1-Führerschein:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis notwendig
  • Theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule
  • Bestandene theoretische und praktische Prüfung

Ausbildung für den A1-Führerschein:

Um die Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren, hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren. Der Theorieteil, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben. In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren.

Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an. Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten.

Die Alternative: 125ccm mit dem Autoführerschein (B196)

Seitdem können sich Autofahrer eine lang ersehnten (Jugend-)Traum erfüllen - mit dem Autoführerschein Motorrad fahren! Ja, das geht! Ausschlaggebend ist ein Gesetz vom Januar 2020, das vom Deutschen Bundesrat auf den Weg gebracht wurde. Im Hinblick dessen, dass es Alternativen zum Auto geben und auch die E-Mobilität vorangetrieben werden sollte, kam es zu diesem entscheidenden Schritt. Die Regierung war der Ansicht, dass Autofahrer, die bereits über eine Fahrpraxis verfügen, keinen extra 125er Führerschein benötigen bzw. keine extra Motorrad-Führerscheinprüfung ablegen müssen.

Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit 1.1.2020 ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie etwa TÜV und DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt.

Wichtig: Die B196-Führerscheinerweiterung gilt nur für Deutschland.

Da die Schlüsselziffer bzw. Schlüsselzahl 196 in Verbindung mit der Führerscheinklasse B explizit auf das Motorrad fahren mit Autoführerschein hinweist, bieten viele Fahrschulen die Leistung: „Fahrschulung B196“ an. Es werden mindestens vier Einheiten (je 90 Minuten) klassenspezifischer Unterricht für Motorradfahrer absolviert. Hier sind mindestens 5 Einheiten je 90 Minuten für die fahrpraktische Schulung zu absolvieren. Die fahrpraktische Schulung findet zum Teil im sogenannten „Schonraum“ statt (Parkplatz, Industriegebiet etc.), ansonsten im Realverkehr. Durch diese Schulung werden typische Anfängerfehler vermieden. Als Schulungsmotorräder müssen Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen. Hinweis: Du kannst die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchführen.

Nach der Teilnahme an der Fahrerschulung stellt dir die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Es ist demnach KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bescheinigung kannst du einen neuen Führerschein beantragen, in welchem die Schlüsselziffer 196 eintragen wird: Der behördliche Vermerk, dass du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum fahren darfst.

Nachdem Sie diese absolviert haben, sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben.

Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung (Theorie und Praxis)

Die Fahrerschulung umfasst:

  • Mindestens 4 Theoriestunden (je 90 Minuten)
  • Mindestens 5 Praxisstunden (je 90 Minuten)

Kosten: A1-Führerschein vs. B196-Erweiterung

Willst du einen Motorradführerschein wie den A1 oder A2 erwerben, dann wirf einen Blick ins Magazin. Hier bei der Führerscheinerweiterung B196 kannst du jedoch einiges an Geld sparen. Fahrschulprüfungen (theoretisch und praktisch) sind nicht notwendig. Auch hast du hier deutlich weniger Unterrichtsstunden und den Erste-Hilfe-Kurs bereits für den Pkw-Führerschein absolviert.

Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten. Der 125er-Führerschein bringt weitere Kosten mit sich.

Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Je nach Fahrschule und Region musst du für die B196 Führerscheinerweiterung mit Kosten zwischen 500 und 900 Euro rechnen. Von der Fahrschule erhältst du dann den Ausbildungsnachweis, mit dem ein neuer Führerschein beantragt werden kann (Passbild nicht vergessen). Für diesen bürokratischen Posten werden dann zusätzlich ca.

Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis. Eine weitere Möglichkeit besteht seit Anfang 2020: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen.

Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren.

Versicherung und Steuern für 125ccm-Motorräder

Wie wir oben bereits erwähnt haben, muss ein Kfz zwingend über einen Versicherungsschutz verfügen, damit Sie es zulassen können. Pflicht ist dabei das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der große Vorteil: Die 125cm-Versicherung verursacht geringere Kosten, als wenn Sie ein leistungsfähigeres Motorrad versichern möchten. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei unter anderem davon ab, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden und welches Modell versichert wird. Wichtig ist auch die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads sowie das Alter des Versicherungsnehmers.

Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Benutzung des Motorrads einen Schaden verursachen. Um eine gute Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich im Internet. Spezielle Portale erleichtern Ihnen die Suche nach passenden Anbietern. Entscheiden Sie sich jedoch nicht blind für den Anbieter mit den günstigsten Preisen. Studieren Sie genau die Versicherungsbedingungen.

Bei der Berechnung des Versicherungstarifs spielt der Risikofaktor eine ganz wesentliche Rolle. Da ein mindestens 25 Jahre alter Autofahrer, der zudem seit mindestens 5 Jahren über den Autoführerschein verfügt, in der Regel eine gehörige Portion Erfahrung im Straßenverkehr mitbringt, wirkt sich das auf den Versicherungstarif aus. Bei einem Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimeter Hubraum kostet die Haftpflichtversicherung nicht einmal 50 Euro/Jahr. Wobei es hier auf weitere Parameter ankommt, wie z. B.

Wie hoch sind die Kfz-Steuern für eine 125ccm-Straßenmaschine? Der Steuersatz liegt für Krafträder aller Art bei 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum bzw. einem Teil davon.

Sicherheit geht vor: Die richtige Schutzausrüstung

Ein besonderes Augenmerk solltest du auf die Schutzausrüstung richten. Denn es hat einen guten Grund, weshalb die Helmpflicht eingeführt wurde. Für das gemütliche Cruisen mit dem Leichtkraft-Roller ist gerade im Sommer der Jethelm eine gute Option. Hast du dir mit dem 125er Führerschein den Traum vom Leichtkraftrad erfüllt und näherst dich gerne mit ordentlich Speed dem Ziel - dann bietet ein Integralhelm den besten Schutz. Als besonders ausgeklügelt erweisen sich Modularhelme bzw. Klapphelme, denn hier erhältst du quasi zwei Helme in einem.

Fazit

Bereits mit einem Leichtkraftrad und 125 ccm Hubraum ist Fahrspaß garantiert. Für viele bedeutet das Moped oder der 125er Roller der Einstieg in eine höhere Klasse. Dabei stellt sich die Frage: „Kann ich vereinfacht vom Pkw-Führerschein (mit B196 Eintrag) auf einen A2- oder sogar A-Motorradführerschein aufsteigen?“ Nein, das geht leider nicht. Für alle, die schon immer gerne Motorrad fahren wollten, aber durch die relativ hohen Führerscheinkosten abgehalten wurden, bietet die neue B196 Führerscheinerweiterung einen super Anreiz. Hier reicht eine Fahrschulung, ohne anschließende theoretische und praktische Prüfung aus, um in das Abenteuer 125er Moped oder 125er Leichtkraftroller einzusteigen. Und später, auf den Geschmack gekommen, soll es dann etwas mehr Hubraum und Motorleistung sein? Dann muss allerdings der komplette Motorradführerschein für die jeweilige Klasse absolviert werden.

So kann also jeder mit dem A1-Führerschein erst einmal genügend Erfahrung sammeln, um dann später schnellere Krafträder fahren zu können.

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