Die aktuelle GesetzeslageGesetzlich gesehen ist es so, dass Motorräder ab einem bestimmten Datum nur noch MIT Kat eine Plakette kriegen. Es ist ja so, dass Motorräder ab einem bestimmten Datum nur noch MIT Kat eine Plakette kriegen, aber wenn ich das richtig sehe, ist doch dabei die Nummer, die in der Betriebserlaubnis Teil 1 unter 14. läuft, die Crux.Euro-Normen und KatalysatorpflichtIm Juni 1999 traten in der Europäischen Union einheitliche Grenzwerte (Euro 1) für Schadstoffe in Kraft. Seit Januar 2006 gilt die Grenzwertstufe Euro 3, die eine weitere deutliche Senkung der Abgasgrenzwerte festlegte. Ab Januar 2016 gilt die neue EU-Verordnung 168/2013 mit ambitionierten Emissionsstandards bis zur Stufe Euro 5.
Austausch von SchalldämpfernFür Motorräder, die serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet sind, dürfen auch EG-genehmigte Austauschschalldämpfer ohne Katalysator verwendet werden. Dies geht aus der EU-Gesetzgebung hervor und gilt, obwohl sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator häufig verschlechtert. Motorradfahrer dürfen nach wie vor alle Schalldämpferanlagen mit einer EG-Typgenehmigung kaufen und verwenden, sofern sie für den betreffenden Motorradtyp zugelassen sind. Bei allen neuen Schalldämpferanlagen, die eine EG-Typgenehmigung erhalten sollen, ist allerdings zu berücksichtigen, dass die EG-Richtlinie zur Genehmigung von Austauschschalldämpfern aktuell um den Prüfpunkt „Abgasverhalten“ erweitert worden ist.Abgasuntersuchung (AUK)Die Abgasuntersuchung (AUK) an Motorrädern, die serienmäßig einen geregeltem Katalysator haben, aber mit einem Austauschschalldämpfer ohne Kat ausgerüstet sind, nehmen die Mobilitätsberater wie folgt vor:
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Euro-Normen für Motorräder:
| Euro-Norm | Inkrafttreten | Merkmale |
|---|---|---|
| Euro 1 | Juni 1999 | Einheitliche Grenzwerte für CO, HC und NOx |
| Euro 2 | April 2003 | Differenzierung nach Hubraum, nicht mehr nach Motorart |
| Euro 3 | Januar 2006 | Weitere Senkung der Abgasgrenzwerte, neue Testzyklen |
| Euro 4 | Januar 2016 | Gilt für Motorräder der Klasse L3e |
| Euro 5 | Januar 2020 | Weitere Verschärfung der Grenzwerte |
| Euro 5+ | 1. Januar 2025 | Per Onboard-Diagnose-System (OBD) II müssen alle abgasrelevanten Faktoren neuer Motorräder elektronisch überwacht und hinterlegt werden. |
- Bei Abgaseinstufung bis Euro 2: Abgasprüfung im Leerlauf wie bei Krad ohne Kat: maximal zulässiger CO-Wert 4,5 Vol. %
- Bei Abgaseinstufung ab Euro 3: Abgasprüfung im erhöhten Leerlauf: Maximal zulässiger CO-Wert 0,3 Vol. % (oder Vorgabe des Motorradherstellers)
Die Pflicht zum Katalysator bei Motorrädern hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Erstzulassungsdatum des Motorrads
- Einhaltung der Abgasnormen
- Vorhandensein einer gültigen ABE für den Auspuff
Es ist ratsam, sich vor dem Austausch von Auspuffanlagen umfassend zu informieren und gegebenenfalls eine Fachwerkstatt oder den TÜV zu konsultieren.
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